Kostenbeispiel: Abschleppdienst
Beispielsituation:
- Parken in der Rettungsgasse
- ortsübliche Kosten
- Bußgeld nicht berücksichtigt
Posten | Preis |
---|---|
Abschleppkosten | 185 EUR |
Zusatzkosten | 92,50 EUR |
Gesamtkosten | 277,50 EUR |
Kostenarten
- Abschleppen wegen Verkehrsverstößen
- Abschleppen wegen einer Panne
- Abschleppkosten nach einem Unfall
Abschleppen wegen Verkehrsverstößen
In bestimmten Verkehrssituationen kann ein falsch geparktes Fahrzeug auf keinen Fall an seinem Platz stehen bleiben. Das gilt besonders
- in Rettungs- und Feuerwehrzufahrten
- an unübersichtlichen Stellen (z. B. in scharfen Kurven) wo andere Verkehrsteilnehmer gegebenenfalls behindert werden könnten
- nahe an Fußgängerübergängen
- im absoluten Halteverbot
- unrechtmäßig auf einem Privatparkplatz (hier gelten besondere Regelungen)
In diesen Fällen werden parkende Fahrzeuge häufig abgeschleppt, wenn die Behörde sie entdeckt.
Gebühren sind ortsabhängig. Die Kosten, die für den Abschleppvorgang anfallen sind dabei immer ortsübliche Kosten, das heißt, die jeweilige Gemeinde legt die geltenden Gebühren fest. An diese festgelegte Gebühr müssen sich alle beauftragten Abschleppunternehmen halten.
Übliche Gebührensätze. In den meisten Gemeinden bewegen sich die Abschleppkosten zwischen 130 und 250 EUR. Ist die sogenannte Verwahrstelle weiter entfernt, können gegebenenfalls höhere Gebühren gelten.
Die Gebühren können je nach Wochentag und Tageszeit dabei unterschiedlich hoch sein, dazu kommen oft noch Standgebühren für die Verwahrstelle, je nach Dauer der Standzeit. In schwierigen Aufladesituationen (z. B. in einer Tiefgarage oder bei stark beengten Verhältnissen), wo das Aufladen des Fahrzeugs für den Abschleppdienst besonders aufwendig ist, können ebenfalls Zusatzgebühren hinzukommen.
Die aus dem Bußgeldverfahren entstehende Geldbuße kommt dann natürlich noch hinzu. Kann der Fahrer eines Fahrzeugs nicht ermittelt werden, treffen die Kosten grundsätzlich den Halter des Fahrzeugs.
Leerfahrt. Trifft der Fahrzeugbesitzer noch vor dem Abschleppdienst beim Fahrzeug ein, können für ihn dennoch Kosten anfallen – verrechnet wird in diesem Fall eine sogenannte Leerfahrt.
Abschleppen wegen einer Panne
Wer mit dem Fahrzeug eine Panne hat und nicht mehr weiterfahren kann, muss einen Pannendienst oder einen anderen Abschleppdienst beauftragen, um sein Fahrzeug zur Reparatur in die nächstgelegene Werkstatt bringen zu lassen.
Abschleppen mit Schutzbrief. Wer Inhaber eines Schutzbriefs, etwa vom ADAC oder einem anderen Automobilclub (ACE, AvD) ist kann im Fall einer Panne sein Fahrzeug kostenlos in die nächste Werkstatt schleppen lassen. Dauert die Reparatur mehr 24 Stunden, hat man häufig Anspruch auf Erstattung von Übernachtungskosten oder einen Ersatzwagen.
Die Bedingungen sollte man immer genau prüfen, besonders bei den integrierten Schutzbriefen beim Neuwagen oder bei bestimmten Marken können abweichende Bedingungen gelten.
Grundsätzlich besteht nur ein Anspruch auf das Abschleppen zur nächstgelegenen Fachwerkstätte, in einigen Fällen wird aber auch bis zur nächsten Vertragswerkstätte geschleppt.
Abschleppen ohne Schutzbrief. Wer keinen Schutzbrief hat, kann einen Automobilclub dennoch mit dem Abschleppen beauftragen, muss aber die Kosten für das Abschleppen übernehmen.
Für die ersten 10 Kilometer werden gewöhnlich pauschale Kosten von 150 – 200 EUR verlangt, muss über eine weitere Strecke geschleppt werden, kommen zusätzliche Kilometerkosten (meist rund 3 EUR) hinzu.
Abschleppkosten nach einem Unfall
Wird bei einem Unfall ein Fahrzeug so beschädigt, dass es von der Unfallstelle abgeschleppt werden muss, treffen die Kosten am Ende den Verursacher des Unfalls bzw. dessen Versicherung. Bei einer Mitschuld des anderen Unfallbeteiligten werden die angefallenen Gesamtkosten zwischen den Versicherungen entsprechend geteilt.
Kostenbeispiel aufwändige Ausführung
Beispielsituation:
- Abschleppen nach einer Panne
- ohne Mitgliedschaft bei Automobilclub
- Werkstattentfernung 22 km
Posten | Preis |
---|---|
Grundpreis | 145 EUR |
Zusatzkosten | 32,40 EUR |
Gesamtkosten | 177,40 EUR |
Kosten reduzieren
Um die anfallenden Kosten zu reduzieren und unnötige Kosten zu vermeiden, bieten sich mehrere Möglichkeiten:
- Abschleppgefährdete Bereiche meiden: ein abgeschlepptes Fahrzeug verursacht immer hohen Aufwand und wirklich unnötige Kosten, das Abstellen in solchen Bereichen sollte man also immer meiden, selbst bei eingestelltem Ordnungswidrigkeitsverfahren sind die Abschleppkosten zu bezahlen, oft erfolgt die Herausgabe des Fahrzeugs erst nach Bezahlung der Rechnung (nach BGH zulässig)
- Angemessenheit der Kosten prüfen: ortsübliche Kosten erfragen, höhere Kosten sind nicht zulässig, bei überhöhten Abschleppkosten ohne ortsübliche Kosten gilt Wirtschaftlichkeitsgebot (AG München Az. 472 C 8222/18), Kosten für den Dienstleister der Parkplatzüberwachung eines Privatparkplatzes dürfen nicht dem Falschparker in Rechnung gestellt werden, Kosten für Vorbereitung des Abschleppens und Beweissicherung sollten geprüft werden
- Mitgliedschaft bei Automobilclub: Mitgliedsgebühr macht sich häufig schon bei der ersten Panne bezahlt, oft viele weitere Serviceleistungen wie Rechtsberatung, vergünstigte Angebote, Schutz auch beim Fahrradfahren, Bedingungen und Mitgliedsgebühren der wichtigsten Clubs (ADAC, ACE, AvD, KS, ACV, ARCD, Mobil in Deutschland e.V.) sorgsam vergleichen
FAQ
Welche Kosten verursacht der Einsatz eines Abschleppdienstes?
In unserem Beispiel fallen für den Einsatz des Abschleppdienstes Kosten von 277,50 EUR an. Die Gesamtkosten können im Einzelfall stark unterschiedlich liegen, weitere Kostenbeispiele finden Sie in unserem Artikel.
Welche Arten von Kosten können anfallen?
Es können entweder Kosten für das Abschleppen wegen eines falsch parkenden Autos, Kosten für das Abschleppen wegen einer Panne oder Kosten für das Abschleppen beschädigter Fahrzeuge nach einem Unfall entstehen. Mehr zu den einzelnen Kostenarten erfahren Sie in unserem Artikel.
Wie lassen sich Kosten reduzieren und unnötige Kosten vermeiden?
Unnötige (hohe) Kosten lassen sich natürlich grundsätzlich vermeiden, indem man sein Fahrzeug niemals in abschleppgefährdeten Bereichen parkt, auch nicht aus Termindruck. Die Angemessenheit der verlangten Kosten kann man im Nachgang prüfen lassen. Die Mitgliedschaft bei einem Automobilclub lohnt sich so gut wie immer. Mehr Tipps zum Senken der Kosten finden Sie in unserem Artikel.