Warum sind Abstandsflächen auch beim Haus mit Flachdach wichtig?
Gesetzlich klar definierte Abstandsflächen sichern nicht nur den Brandschutz von Gebäuden, sondern auch eine Bebauung mit ausreichend Licht, Luft und Freiflächen. Zwar ist der Schattenwurf auf Nachbargrundstücke bei einem Flachdachgebäude in der Regel weniger relevant als bei einem Gebäude mit einem hohen Walmdach. Dennoch sollten auch Gebäude mit Flachdach so zueinander angeordnet werden, dass zwischen den einzelnen Baukörpern ein gewisser Mindestabstand ohne Bebauung verbleibt. Dies dient auch der Vermeidung von Nachbarschaftskonflikten entlang der gemeinsamen Grundstücksgrenze.
Wie berechnet man bei einem Flachdach die Abstandsflächen?
Für die Berechnung sogenannter Baulasten und Abstandsflächen gibt es spezielle Berechnungsformeln und zahlreiche Sonderregelungen in den einzelnen Landesbauordnungen. Da die Regelungen von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich sein können, ist es schwierig, allgemeingültige Aussagen zu diesem Thema zu treffen. Für ein Haus mit Flachdach lautet die (vereinfachte) Formel wie folgt:
TA = H x F
Die Tiefe der Abstandsfläche (TA) errechnet sich aus der Wandhöhe (H) multipliziert mit dem Faktor (F) aus der jeweiligen Landesbauordnung (üblich sind Faktoren wie 0,4 und 0,2).
Welche Regelungen gelten bei einer Garage mit Flachdach?
Eine private Garage mit Flachdach stellt hinsichtlich der Abstandsflächenberechnung einen Sonderfall dar, da in den meisten Fällen ausnahmsweise eine sogenannte Grenzbebauung möglich ist. Das bedeutet, dass in diesen Fällen überhaupt keine Abstandsflächen eingehalten werden müssen, sondern die Außenkante der Garage bis unmittelbar an die Grundstücksgrenze gebaut werden darf. Der genaue Sachverhalt ist jedoch immer mit der zuständigen Baubehörde vor Ort zu klären. Die Sondernutzung eines begehbaren Flachdaches als Dachterrasse kann einer Grenzbebauung entgegenstehen und damit zu Problemen führen.