Zwecke der Aufbereitung von Abwasser
Abwasser wird heute erst aufbereitet, bevor es in einen sogenannten Vorfluter eingeleitet werden kann. Das dient einerseits dem Schutz von Gewässern, andererseits aber auch der Wiedergewinnung von Wertstoffen, vor allem in industriellen Bereich und teilweise auch bei der kommunalen Klärung.
Zentrale und dezentrale Aufbereitung von Abwasser
In der Regel erfolgt die Aufbereitung von Abwasser in zentralen, kommunalen Kläranlagen, an die Haushalte über das Kanalnetz angeschlossen sind.
In Bereichen, wo die Kanalisation nicht ausgebaut ist, müssen Hausbesitzer ihr Abwasser selbst aufbereiten, bevor sie es in einen geeigneten Vorfluter einleiten. Diese dezentrale Wasseraufbereitung erfolgt über Kleinkläranlagen.
Sie werden über sogenannte Einwohnerwerte oder Einwohnergleichwerte dimensioniert. Ein Einwohnerwert, oder auch Einwohnergleichwert, entspricht der durchschnittlichen Abwassermenge, die ein Bewohner eines Hauses erzeugt. Kleinkläranlagen bewegen sich nach technischer Definition im Bereich von 4 bis 50 Einwohnerwerten (EW).
Vorschriften zur Aufbereitung von Abwasser
Sowie für kommunale Kläranlagen sind auch bei Kleinkläranlagen die Vorschriften der Wasserbehörden einzuhalten. Das sind einerseits technische Vorschriften, wie etwa die DIN und das DWA-Regelwerk, andererseits gesetzliche und behördliche Vorschriften, etwa aus dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) oder den Landeswassergesetzen.
Die Behörde kann bestimmte Reinigungsklassen fordern, oder zusätzlich auch weiter gehende spezielle Reinigungen des Abwassers, um Gewässer optimal zu schützen. Diese Vorgaben treffen bei Kleinkläranlagen den Hausbesitzer, der sie zwingend und nachweislich einzuhalten hat.
Verfahren zur Abwasserreinigung
Zur Abwasserreinigung kommen verschiedene Verfahren zum Einsatz. Ab 2015 sind für jede Kleinkläranlage biologische Reinigungsverfahren vorgeschrieben.
Bei biologischen Reinigungsverfahren zersetzen Mikroorganismen die organischen Abwasserbestandteile, und wandeln sie um. Grund dafür ist der Bakterienstoffwechsel, für den die Schmutzstoffe im Wasser Nährstoffe sind.
Bei den biologischen Reinigungsverfahren kann man grob unterscheiden zwischen dem Belebtschlammverfahren und dem Biofilmverfahren.
Mechanische Reinigungsverfahren dienen der Abtrennung von festen Bestandteilen und gelösten Stoffen, beispielsweise durch Sedimentation.
Diese mechanischen Verfahren sind als alleinige Reinigungsverfahren ab 2015 nicht mehr zugelassen, sie werden aber in fast allen Fällen vor der biologischen Reinigungsstufe zusätzlich eingesetzt. So kann etwa eine Klärgrube als Vorklärung für eine SBR-Anlage weiter in Betrieb bleiben.