Kleine Ausnahmen der Abwasserfreiheit
Generell gilt für jeden Kleingarten, dass er abwasserfrei bewirtschaftet werden soll. Dusche, Waschbecken und Toilette mit Wasserspülung sind verboten. In der Praxis kann allerdings Abwasser in geringen Mengen anfallen, beispielsweise durch Händewaschen oder das Abspülen von Kaffeetassen.
Dieses Abwasser, auch mit nur kleinsten Spuren von Seife oder einem anderen Fremdstoff kontaminiert, kann durch sicheres Sammeln und Abtransportieren entsorgt werden. Hierfür kann eine abflusslose Sammelgrube oder ein Abwassertank installiert werden. Biotoiletten sind trockene Systeme, bei denen kein Abwasser anfällt.
Praktische Verfahrenstipps und rechtliche Aspekte
Eine Abwassersammelgrube muss von Wasserbehörden nicht genehmigt werden, solange sie nicht in einem Wasserschutzgebiet installiert wird. Ob eine Baugenehmigung für die Abwassergrube benötigt wird, hängt von der Abwasserverordnung und der Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes ab.
Kunststofftanks werden in der Fachsprache als nicht geregelte Bauprodukte klassifiziert. Aus diesem Grund brauchen sie zwingend eine Zulassung nach DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik).
Betontanks brauchen keine DIBt-Zulassung, solange sie als tragendes Fertigteil nach DIN 1045 oder DIN EN 1992-1-3 gefertigt sind. Als Werkstoff muss wasserundurchlässiger Beton der Fertigungsklasse B 35 oder höher verwendet werden.
Größen und Materialien
Sinnvoll ist ein Fassungsvermögen von drei Kubikmetern, was für das Entleeren den gleichen Preis kostet wie kleinere Volumina.
Polyethylen (PE) ist ein leichter und preiswerter Werkstoff. Für Kleingärten, unter denen das Grundwasser hoch steht, ein Wasserschutzgebiet ausgewiesen ist oder sonstige besondere Belastungen zu erwarten sind, ist ein Tank aus glasfaserverstärktem Kunststoff (GfK) empfehlenswert.
Beton macht ab Volumina von sechs Kubikmetern Sinn und können beispielsweise ideal unter einer Einfahrt oder einem Fahrzeugstellplatz platziert werden.