Kostenbeispiel: Alarmanlage für das Haus
Beispielsituation:
- Alarmanlage in einfacher Konfiguration vom Fachbetrieb, förderfähig
- Haus mit durchschnittlicher Wohnfläche
- Funktionsumfang der Anlage: durchschnittlich
- mögliche Förderungen und Steuerabschreibungen nicht berücksichtigt
Posten | Preis |
---|---|
Alarmanlage | 2.800 EUR |
Montagekosten | 650 EUR |
Gesamtkosten | 3.450 EUR |
Weiter unten im Artikel finden Sie ein weiteres Preisbeispiel, mit einer teureren Beispielsituation. Damit erhalten Sie ein Gefühl für die Bandbreite des möglichen Kostenspektrums.
Kostenfaktoren
- Hausgröße und Ausstattung der Anlage
- Kosten für die Anschaffung
- Montagekosten
- Laufende Kosten
- Zusätzliche Arbeiten
Hausgröße und Ausstattung der Anlage
Hausgröße. Je größer ein Haus, desto größer ist die Fläche, die überwacht werden muss. In vielen Fällen ist dann auch eine höhere Zahl von zu überwachenden Fenstern vorhanden als bei kleineren Häusern. Damit werden bei größeren Häusern häufig auch mehr Melder und Kontakte benötigt.
Eine weitere Rolle spielt dabei die Geometrie des Hauses: Bei einem Bungalow ist die gesamte Wohnfläche ebenerdig zugänglich, während bei mehrstöckigen Häusern meist nur eine deutlich kleinere Erdgeschossfläche überwacht werden muss, wenn die Fenster in höheren Geschossen nicht leicht zugänglich sind.
Ausstattung der Anlage. Wie umfangreich eine Anlage ausgestattet wird (Art und Zahl der Melder, zusätzliche Melder für Brand-, Gas- und Wasseraustrittsüberwachung, Videoüberwachung, etc.) richtet sich nach der gegebenen Bedrohungslage und mitunter auch nach dem eigenen Sicherheitsempfinden.
Welcher Umfang einer Anlage prinzipiell sinnvoll und angemessen ist, kann nur vom Fachmann anhand des konkreten Einzelfalls abgeschätzt werden.
Kosten für die Anschaffung
Kosten für einfache Alarmanlagen zur Selbstmontage. Die günstigsten dieser Anlagen kosten zwischen 200 und 300 EUR, etwas höherwertige Ausführungen kosten zwischen 400 und 1.000 EUR.
Diese Anlagen zur Selbstinstallation bieten aber oft nur wenig Sicherheit, können von vielen Einbrechern problemlos übergangen werden und weisen nicht selten gravierende Sicherheitslücken auf. Grundsätzlich sind solche Anlagen bei ernsthaften Sicherheitsbedenken nicht zu empfehlen.
Dazu kommt, dass für solche selbst eingebauten Alarmanlagen keine Förderung bezogen werden kann.
Kosten für professionelle Anlagen. Beim Einfamilienhaus bewegen sich die Kosten für eine professionelle Alarmanlage je nach Ausführung der gewählten Anlage meist zwischen 1.500 und 5.000 EUR. Sehr umfangreich ausgestattete Anlagen können dann im Einzelfall auch noch teurer sein.
Kostenbestimmende Faktoren sind dabei:
- die Funktionen der Alarmzentrale
- die Zahl der Melder
- wie umfangreich das Haus abgesichert werden soll
- die Anzahl von Türen und Fenstern
- ob zusätzliche Absicherung gewählt wird (Feuer, Wasser, Gas)
- die Art der Verbindung der einzelnen Meldepunkte (Kabelverbindung, Funkverbindung, Kombination aus beidem)
- die Art der Alarmierung
- ob eine Aufschaltung der Alarme an eine Leitstelle erfolgen soll
- ob Kamera-/Videoüberwachung eingesetzt werden soll
- wie viel Installationsmaterial benötigt wird
Montagekosten
Welche Montagekosten anfallen, richtet sich immer nach der Art der Alarmanlage, der Art der Verbindung der einzelnen Melder und der gewählten Alarmierungsart. Die Kosten richten sich damit immer nach dem individuellen Arbeitsaufwand für den Einbau.
In den meisten Fällen kann bei Anlagen üblicher Ausführung im Einfamilienhaus von Einbaukosten zwischen 500 und 2.000 EUR ausgegangen werden.
Laufende Kosten
Wartungskosten. Bei professionell ausgeführten Anlagen sollte auch eine jährliche Wartung der Anlage durchgeführt werden, um eine einwandfreie Funktion der Anlage kontinuierlich sicherzustellen. Dafür werden von professionellen Anbietern meist Wartungsverträge angeboten. Die Kosten für die jährliche Wartung bewegen sich dann je nach Anlage und Aufwand gewöhnlich zwischen 100 und 500 EUR jährlich.
Alarmanlagen-Aufschaltung. Die Aufschaltung einer Alarmanlage zur Notrufzentrale eines Alarmanlagen-Herstellers verursacht monatliche Kosten. Diese Kosten werden bei den meisten Anbietern nur versteckt genannt und nur widerwillig bekanntgegeben.
In den meisten Fällen liegt der monatliche Grundpreis für die Aufschaltung aber zwischen 20 und 100 EUR pro Monat, bei vielen Anbietern richten sich die Kosten dabei auch nach der Zahl der installierten Melder.
Eine direkte Aufschaltung zur Polizei bedarf im Vorfeld einiger Erlaubnisse der Stadt und ist nicht ohne weiteres möglich. Welche Kosten dafür anfallen, ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.
Kosten für Fehlalarme bei Polizeieinsatz. Bei einer Weiterleitung des Alarms an die Polizei gelten die bei einem Fehlalarm die Gebührensätze des jeweiligen Bundeslandes. NRW verlangt von Bürgern beispielsweise seit 2016 keine Gebühren mehr für Fehlalarme, zuvor betrugen sie allerdings 110 EUR. In anderen Bundesländern können die Kosten auch deutlich höher ausfallen.
Gebührenbescheide werden übrigens auch dann ausgestellt, wenn man einen Alarm auf sein Handy erhält und deshalb die Polizei ruft, die dann aber einen Fehlalarm feststellt. Die Kosten entfallen immer dann, wenn der Einsatz von der Polizei als „Berechtigter Einsatz“ eingestuft wird.
Kosten für Fehlalarme bei Aufschaltung zu Alarmzentralen des Betreibers. Welche Kosten bei einem Fehlalarm bei einzelnen Betreibern anfallen, kann in der Praxis höchst unterschiedlich sein.
Für die Alarmverfolgung werden in diesen Fällen meist private Wachdienste eingesetzt, die Kosten werden dann grundsätzlich pro Einsatz verrechnet. In welcher Höhe sie anfallen, ist dann je nach Alarmbetreiber und Ort oft stark unterschiedlich.
Kostenbeispiel aufwändige Ausführung
Beispielsituation:
- Alarmanlage mit umfassender Leistung vom Fachbetrieb, förderfähig
- Haus mit größerer Wohnfläche
- Funktionsumfang der Anlage: sehr hoch
- mögliche Förderungen und Steuerabschreibungen nicht berücksichtigt
Posten | Preis |
---|---|
Alarmanlage | 6.900 EUR |
Montagekosten | 1.500 EUR |
Gesamtkosten | 8.400 EUR |
Kosten sparen
Kosten lassen sich durch folgende Maßnahmen sparen:
- Alarmaufschaltungen nach Möglichkeit meiden: monatliche Kosten, hohe Kosten bei Fehlalarmen möglich
- [strong]Anlagen vom Fachbetrieb verwenden/strong]: sinnvolle Konfiguration durch Beratung, hohe Sicherheit, Förderungen möglich
- Einbruchschutz verbessern: Alarmanlagen erweitern den Einbruchschutz durch einbruchhemmende Türen und Fenster, sie können ihn nicht ersetzen!
- Förderungen / Steuerabsetzungen
Förderungen
Alternativ zur Steuerabsetzung können beim Einbau einer Alarmanlage auch staatliche Förderungen genutzt werden.
KfW-Förderung für Alarmanlagen im privaten Haushalt. Für private Alarmanlagen gibt es einen Einmalzuschuss der KfW sowohl für Eigentümer als auch für Mieter (Programm 455-E). Für den Anteil der förderfähigen Kostenanteile zwischen 500 und 1.000 EUR werden 20 % Förderung gewährt, für den über 1.000 EUR hinausgehenden Anteil der Kosten beträgt die Förderung 10 % der Kosten (förderfähiger Maximalbetrag insgesamt: 15.000 EUR).
Der Zuschuss kann auch zur Finanzierung anderer Einbruchschutz-Nachrüstlösungen (Pilzkopfverriegelungen nachrüsten, Bandseitensicherung und abschließbare Fenstergriffe nachrüsten, einbruchhemmende Haus- und Wohnungstüren, einbruchhemmende Garagentore, etc.) genutzt werden.
Alternativ kann ein zinsbegünstigtes Darlehen (Programm 159 – Altersgerecht Umbauen) zur Finanzierung der Alarmanlage genutzt werden – sowohl als Annuitätendarlehen als auch als endfälliges Darlehen.
Fördervoraussetzungen bei der KfW. Gefördert werden ausschließlich vom Fachbetrieb eingebaute Alarmanlagen, die mindestens den Anforderungen nach DIN EN 50 131, Grad 2 genügen. Infraschall-Anlagen sind dabei nicht förderfähig, Einbruchmelde-Anlagen in Smarthome-Systemen hingegen schon.
Förderung im Denkmalschutz. Für Gebäude, die formal unter Denkmalschutz stehen, können zusätzlich zu anderen Förderungen Fördermittel bei der Deutschen Stiftung Denkmalschutz sowohl für Baukosten als auch für Planungskosten beantragt werden, wenn die Maßnahme wie bei der Steuerabschreibung plausibel dem Erhalt des Gebäudes dient. Förderungen können dabei auch mehrfach hintereinander für unterschiedliche Maßnahmen bezogen werden. Für bereits durchgeführte Maßnahmen kann allerdings keine Förderung bezogen werden.
Bei Verkauf des Gebäudes, nicht denkmalgerechter Nutzung, baulicher Veränderung oder Gebäudeverlust können die Fördermittel zurückverlangt werden. Nähere Informationen zur Maßnahmenförderung und Informationen zur Klassifizierung eines Gebäudes als Denkmal erhält man direkt bei der Stiftung Deutscher Denkmalschutz.
FAQ
Was kostet eine Alarmanlage fürs Haus?
In unserem Beispiel kostet der Einbau einer Alarmanlage vom Fachbetrieb ins Einfamilienhaus 3.450 EUR. Auf den tatsächlichen Preis wirken allerdings zahlreiche Faktoren ein.
Welche Faktoren beeinflussen den Preis?
Die wichtigsten Faktoren sind die Größe des Hauses, der Umfang der Absicherung und die Leistungsmerkmale der Anlage. Für eine Aufschaltung zu Alarmzentralen ist mit zusätzlichen laufenden Kosten zu rechnen, ebenso für die Wartung der Anlage. Weitere Faktoren finden Sie hier.
Welche Möglichkeiten gibt es, Kosten zu sparen?
Kosten lassen sich sparen, indem man auf Aufschaltungen möglichst verzichtet, sinnvoll konfigurierte Alarmanlagen vom Fachbetrieb einbauen lässt und zur Verfügung stehende Förderungen und Steuerabschreibemöglichkeiten nutzt. Weitere Möglichkeiten zum Kosten sparen finden Sie hier.