Was wird gefördert?
Barrierefreier Umbau. Durch die KfW werden mit den Programmen 159 und 455-B alle Umbaumaßnahmen gefördert, deren Ziel es ist, Barrieren in Wohnräumen zu reduzieren oder zu beseitigen (Einzelmaßnahmen).
Alternativ ist auch ein kompletter Umbau zum Standard „Altersgerechtes Haus“ (Kriterien beachten!) förderfähig.
Werden Nichtwohnflächen (Gewerbeflächen nach Umwidmung, Dachbodenausbau) zu barrierearmen Wohnflächen umgebaut, ist die Förderung ebenfalls möglich. Wird ein bestehendes Wohngebäude so geteilt, dass eine neue (zusätzliche) barrierefreie Wohneinheit entsteht, kann die Förderung auch in Anspruch genommen werden.
Sicherheit und Komfort erhöhen bei Einschränkungen. Zu den geförderten Maßnahmen zählen auch alle Maßnahmen, die die Sicherheit in Wohnräumen für Personen mit Einschränkungen erhöhen, die Orientierung in den Wohnräumen erleichtern, und das Leben im Alltag erleichtern. In beschränktem Umfang werden auch Smart-Home-Einrichtungen gefördert.
Einbruchschutz. Mit dem Programm 159 (Kredit) sind auch Maßnahmen für den Einbruchschutz direkt förderfähig, nicht jedoch über den Einzelzuschuss (Programm 455-B). Für eine ausführliche Information zu allen Fördermöglichkeiten von Einbruchschutzmaßnahmen lesen Sie bitte unseren Artikel Einbruchschutz: Förderung.
Wer kann die Förderung beantragen?
Alle Privatpersonen. Grundsätzlich steht die Nutzung der Förderung allen Privatpersonen offen. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie Besitzer oder Mieter einer Wohn-Immobilie (Haus, Wohnung) sind. Für Ferienhäuser und Ferienwohnung sowie für Gewerbe-Immobilien ist diese Förderung nicht möglich.
Altersunabhängig. Für den Bezug der Förderung spielt keine Rolle, in welchem Alter man ist, wenn man umbaut. Auch junge Menschen (Familien) können die Förderung beantragen, wenn sie ihre Wohnräume barrierefrei umbauen.
WEGs (Wohnungseigentümergemeinschaften). Für WEGs aus Privatpersonen ist die Förderung ebenfalls möglich (Programm 455-B, Einzelzuschuss)
Förderung über Kredit (Programm 159)
Zinsbegünstigtes Darlehen. Im Programm 159 wird für die Umbaumaßnahmen ein zinsbegünstigtes Darlehen (ab 2,29 % eff.) gewährt, der Zuschuss erfolgt in Form eines Tilgungszuschusses. Die maximal mögliche Kredithöhe beträgt 50.000 EUR pro abgeschlossener Wohneinheit.
Möglich sind ein Annuitätendarlehen (nur Zinszahlungen in den ersten Jahren, danach gleichmäßige Rückzahlung) oder ein endfälliges Darlehen (nur Zinszahlungen, Gesamtrückzahlung der Summe). Die Laufzeit beim endfälligen Darlehen kann zwischen 4 und 10 Jahre betragen. Beim Annuitätendarlehen sind Laufzeiten zwischen 4 und 30 Jahren möglich.
Zuschusshöhe. 10 % der förderfähigen Kosten bzw. 12,5 % der förderfähigen Kosten beim Umbau zum Standard „Altersgerechtes Haus“)
Beantragung. Über die eigene Bank als Kreditgeber, die dann den Kredit bei der KfW beantragt. Kreditausgebende Bank bleibt die eigene Hausbank.
Förderung über Einzelzuschuss (Programm 455-B)
Einzelzuschuss als Alternative zum Darlehen. Wer kein Darlehen benötigt und die Umbaukosten aus eigenen Mitteln finanzieren kann, kann einen Zuschuss bei der KfW beantragen.
Zuschusshöhe. Die Höhe des Einmal-Zuschusses beträgt wie bei der Darlehensvariante 10 % der förderfähigen Kosten bzw. 12,5 % der förderfähigen Kosten beim Umbau zum Standard „Altersgerechtes Haus“.
Maximale Zuschusshöhe. Die maximale Zuschusshöhe beträgt – analog zur Darlehensvariante – 5.000 EUR bzw. 6.250 EUR.
Beantragung. Der Zuschuss muss im KfW-Zuschussportal beantragt werden (für mehrere Maßnahmen ein gesammelter Antrag), danach muss die Förderzusage abgewartet werden. Danach muss über den SCHUFA-Identitätscheck die eigene Identität nachgewiesen werden. Ist das erfolgt, kann mit den Arbeiten begonnen werden.
Nach Abschluss der Arbeiten können die Gesamtsumme der Arbeiten im Zuschussportal eingetragen und die entsprechenden Rechnungen hochgeladen werden, der Zuschuss wird danach angewiesen. Beim Umbau zum Standard „Altersgerechtes Haus“ muss zusätzlich das Formular „Bestätigung der Durchführung“ hochgeladen werden (vom Fachbetrieb zu bestätigen). Nachfolgend wird der Zuschuss überwiesen.
Einbruchschutz-Maßnahmen. Einbruchschutzmaßnahmen können über einen separaten Einzelzuschuss (Programm 455-E) gefördert werden. Ausführliche Informationen zur Förderung von Einbruchschutz-Maßnahmen finden Sie in unserem Artikel Einbruchschutz Förderung.
Förderbedingungen
Fachunternehmen sind Pflicht. Alle Umbaumaßnahmen müssen zwingend von Fachunternehmen durchgeführt werden. Vorgegebene technische Mindestanforderungen müssen dabei eingehalten werden.
Nur zukünftige Maßnahmen. Bereits begonnene oder schon abgeschlossene Maßnahmen sind nicht förderfähig.
Beispiele für förderfähige Maßnahmen
Förderbereich Wege und Zugänge. Wegverbreiterungen, Entfernen von Stufen, Erleichtern des Zugangs zum Gebäude selbst, zur Garage und zu Sitz- und Spielplätzen sowie zu Kfz-Abstellplätzen, auch das Überdachen von Kfz-Abstellplätzen
Förderbereich Eingänge. Vergrößerung der Bewegungsfläche im Eingangsbereich, Eingänge und Wohnungszugänge barrierefrei machen, Anbringen einer Überdachung oder eines Windfangs im Eingangsbereich
Förderbereich Treppen und Stufen. Einbau oder Verbesserung eines Aufzugs, Einbau von Treppenliften oder Plattformliften (alle Ausführungen), Einbau von Rampen, Absichern von Treppen (z. B. zusätzliche Handläufe)
Förderbereich Zugangs- und Bewegungshindernisse. Raumaufteilung verändern (Wände versetzen), Türdurchgänge verbreitern, Schwellen beseitigen, Balkon anbauen oder erschließen.
Förderbereich Badezimmer. Badezimmer vergrößern oder Sanitärgegenstände anders anordnen, bodengleiche Dusche einbauen, Sanitärobjekte modernisieren (barrierearme bzw. barrierefreie Ausstattung), Badewannenlift einbauen
Förderbereich. Einbau oder Erweiterung von altersgerechten Assistenzsystemen (Türen, Fenster, Rollladen, Heizung, Beleuchtung, Klimatisierung), automatische Steuerung von Heizung und Beleuchtung (auch Smart-Home-Anwendungen), Austausch von Bedienelementen auf altersgerechte Ausführungen (größere Schalter, einfacher zu bedienende Türgriffe), Einbau oder Umbau von Gegensprechanlagen, Anbringen von Stützgriffen und Haltegriffen, Verbesserung der Orientierung durch zusätzliche Beleuchtung
Bei mindestens drei Wohneinheiten im Haus. zusätzlich auch Maßnahmen im weiteren Wohnumfeld zu Förderbereich Wege und Zugänge, Einrichtung oder Erweiterung von Gemeinschaftsräumen und Umbau zum Mehrgenerationen-Haus.
Kosten für geförderte Maßnahmen
Wenn Sie einen Überblick über die Kosten einzelner barrierereduzierender Maßnahmen oder Umbaumaßnahmen benötigen, finden Sie ausführliche Informationen dazu in zahlreichen unserer Kosten-Artikel.
Nachfolgend eine Auswahl von häufig gesuchten Maßnahmen. Klicken Sie einfach auf den Link, um zum jeweiligen Artikel zu gelangen.
- Barrierefreies Bad: Kosten
- Bodengleiche Dusche: Kosten
- Treppenlift: Kosten
- Aufzug: Kosten
- Behindertenaufzug: Kosten und Preise
- Badewannenlift: Kosten
- Badewanne zur Dusche umbauen; Kosten
- Wanddurchbruch: Kosten
- Haustür (auch behindertengerecht) einbauen: Kosten
- Türrahmen austauschen: Kosten
Kombinationsmöglichkeiten
Zusätzliche Förderungen von anderen Stellen. Bei einer Person mit Pflegestufe im Haushalt kann für einzelne Maßnahmen zusätzlich eine Förderung durch die Pflegekasse mit bis zu 4.000 EUR erfolgen.
Eine Doppelförderung ist dabei ausgeschlossen, d. h. die gleiche Maßnahme kann nicht gleichzeitig von der KfW und der Pflegeversicherung gefördert werden. Eine Kombination beider Förderungen für unterschiedliche Maßnahmen ist aber möglich (z. B. Badumbau: KfW -. Treppenlift: Pflegeversicherung).
Neben der Pflegeversicherung sind auch Förderungen von anderen Stellen (Unfallkasse, verschiedene Versorgungsämter, Berufsgenossenschaft, Sozialhilfestellen, gegebenenfalls auch Agentur für Arbeit oder Integrationsamt). Rührt eine Einschränkung von einem Unfall her, sind Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse der richtige Ansprechpartner für zusätzliche Förderungen. Versorgungsämter sind dann der richtige Ansprechpartner, wenn weder Pflege-noch Unfallversicherung leisten. Bei Einschränkungen durch eine Wehrdienst- oder Kriegsverletzung wendet man sich an die Kriegsopferfürsorge. Schwerbehinderte können sich ausschließlich an das Integrationsamt wenden. Übernimmt keine der vorgenannten Stellen die Förderung kann man sich auch noch an das Sozialhilfeamt wenden.
Kombination mit Sanierungsförderung. In einzelnen Fällen kann man die Förderung für den Umbau auch mit einer Förderung von Sanierungsmaßnahmen (KfW Programm 261 und 262, BAFA-Förderung) oder gegebenenfalls auch mit einer Förderung für den Wohnungskauf (Programm 124, Wohnungseigentumsprogramm) kombinieren.
Mehr Informationen zur Sanierungsförderung, den Förderbedingungen und der Förderhöhe finden Sie in unserem Artikel Förderung Wärmedämmung.
Das Wohnungseigentumsprogramm der KfW bietet ein zinsbegünstigtes Darlehen ab 3,45 % eff. bei Kauf oder Bau von selbstgenutzen Häusern oder Wohnungen von natürlichen Privatpersonen.