Altlasten erkennen
Grundstücke können Altlasten aufweisen. Altlasten im Boden können aus verschiedenen Gründen vorhanden sein:
- es wurde bei einer früheren Nutzung des Grundstücks mit gefährlichen Stoffen hantiert
- auf dem Grundstück waren früher Betriebe wie Tankstellen oder Fabriken
- auf dem Grundstück wurde früher eine Mülldeponie betrieben
Altlasten herausfinden
Im Grunde gibt es zwei Möglichkeiten, eine Belastung des Grundstücks herauszufinden: einerseits den Altlasten-Kataster, andererseits eine eingehende Bodenuntersuchung. Die Bodenuntersuchung ist immer die sicherere Methode – im Altlastenkataster sind nicht immer alle belasteten und altlasverdächtigen Grundstücke aufgeführt, da Altlasten dort nur aufgrund historischer Erhebungen eingetragen werden.
Den Altlastenkataster kann man „bei berechtigtem Interesse“ immer einsehen oder Auskünfte anfordern.
B-Fälle
Die im Altlastenkataster eingetragenen B-Fälle sind solche Grundstücke, für die kein konkreter Handlungsbedarf besteht. Das kann sich bei einem Bebauen aber unter Umständen ändern. Dann kann es sein, dass trotz der Einstufung eventuell besondere Maßnahmen vom Bauherrn gefordert werden:
- kompetente Begleitung von Erdarbeiten und Abbrucharbeiten
- besondere Entsorgung von Erdreich und Aushub
- eingehende Bodenuntersuchungen im Vorfeld und daraufhin Planung weiterer Maßnahmen
Entsorgung von Altlasten
Grundsätzlich ist für die Entsorgung der Altlasten der vorhergehende Besitzer, der sie verursacht hat, verantwortlich. In vielen Fällen kann dieser Benutzer aber nicht mehr aufgefunden oder für Kosten haftbar gemacht werden, weil die Verschmutzung schon viele Jahrzehnte zurückliegt. Wer jedenfalls ein belastetes Grundstück verkauft, muss darüber auch immer bereits beim Verkauf umfassend Auskunft geben.