Vertikale Kräfte
Erstes Kriterium, das für einen Unterbau unter einem Amboss berücksichtigt werden muss, ist die Größe und damit das Gewicht des Grundwerkzeugs. Die kleinsten Ambossausführungen beispielsweise für den Modellbau wiegen ab zwanzig Kilogramm. Universalambosse für die private Werkstatt bewegen sich im Gewichtsbereich zwischen fünfzig und 250 Kilogramm ZU diesem Eigengewicht muss die zusätzliche Kraft hinzugerechnet werden, die beim Bearbeiten von Werkstücken durch Hammerschläge entsteht.
Wenn ein schwerer Schmiedehammer benutzt wird, können punktuell senkrecht wirkende Kräfte bis zu einer Tonne und mehr wirken. Diese Kraft wird von Massivholzbalken und Blöcken aufgenommen. Auch Stahlträger mit mehreren Füßen können die notwendige Widerstandsfähigkeit aufbringen. Wichtig ist die Verteilung der Kraft, was bei Stahlkonstruktionen durch mindestens vier Einzelbeine gewährleistet wird. Wenn Beton oder Stein als Werkmaterial für den Unterbau gewählt wird, muss die Bruch- und Reißfestigkeit beachtet werden.
Horizontale Kräfte
Das zweite Kriterium sind seitlich entstehende Kräfte, die auf den Amboss selber und auf den Unterbau wirken. Ein Amboss sollte nicht lose auf einem Unterbau stehen. Wenn keine Schraublöcher in den Ambossfüßen vorhanden sind, sollte ein Rahmen zum Einstellen um den Ambossfuß montiert werden, um ein „Wandern“ zu unterbinden.
Der Unterbau darf nicht kippen oder umfallen dürfen. Sowohl beim massiven Unterbau als auch bei geschweißten Konstruktionen sollte die Breite beziehungsweise Umfang mindestens die Hälfte der Hörnerlängen erreichen. Bei runden Unterbauten wie Baumstämmen sind eine zusätzliche Verankerung im Boden oder stützende Auslegerfüße zu empfehlen. Ein Kleinkind darf den Ambossunterbau nicht umwerfen können.