Welcher Anbau an der Grenzwand ohne Zustimmung ist möglich?
Wenn an eine Nachbarwand (halbscheidige oder Kommunwand) angebaut wird, sind die Auflagen der Baubehörde bezüglich Abmessungen und Brandschutz zu beachten. Auch wenn die Baubehörde den Nachbarn in der Regel automatisch informiert, ist dessen Zustimmung nicht zwingend erforderlich. Laut dem Nachbarrechtsgesetze fast aller Bundesländer sehen ausdrücklich einen zustimmungsfreien Anbau vor. Dazu gehören auch bauliche Maßnahmen wie die Verstärkung der Mauer. Wird an eine Grenzwand angebaut, kann eine Zustimmung durch eine zweite (eigene) Grenzwand umgangen werden.
Wessen Zustimmung braucht der Anbau an der Grenzwand?
An einer Grenzwand darf ohne Zustimmung des Nachbarn nichts verändert werden. Das fängt schon beim Anbringen von Rankhilfen an, geht über das Streichen und reicht bis zum Anbau. Voraussetzung ist eine Baugenehmigung. Fenster und Türen sind sowohl bei einer Nachbarwand als auch bei einer Grenzwand immer zustimmungspflichtig.
Gilt mit oder ohne Zustimmung für jeden Anbau an der Grenzwand?
Ein Anbau ist immer auch eine Grenzbebauung ohne Zustimmung des Nachbarn. Neben den Vorschriften, die unmittelbar die Grenzwand betreffen, sind auch die nachbarrechtlichen Abstandsflächen und die im Bebauungsplan festgesetzten Baubeschränkungen zu beachten. Sollen im Anbau Aufenthaltsräume (auch sanitäre Anlagen) geschaffen werden, ist die Zustimmung weitergehend und häufiger erforderlich als bei untergeordneten baulichen Anlagen wie einer Garage, einer Garagenüberdachung, einem Vordach oder einem Schuppen.
Anbau an Grenzwand ohne Zustimmung
Ein Sonderfall ist die im Bebauungsplan ausgewiesene geschlossene Bebauung, wie sie beispielsweise in Innenstädten oder Reihenhaussiedlungen anzutreffen ist. Hier sehen die Landesbauordnungen in der Regel genehmigungs- und zustimmungsfreie Anbauten vor, sofern keine Aufenthaltsräume oder Feuerstätten geschaffen werden. Wird der Anbau innerhalb einer festgesetzten Baulinie errichtet, ist er zustimmungsfrei.
Ist ein Anbau an Grenzwand ohne Zustimmung mit Baulast möglich?
Ein weiterer Sonderfall kann durch eine sogenannte Anbau- oder Vereinigungsbaulast entstehen. Hier kann ein Anbau sogar zwingend sein und muss an der Grenz- oder Nachbarwand errichtet werden. Die Mauer zum Nachbarn wird nach Absprache in den Anbau einbezogen. Trotz der dadurch entfallenden Zustimmung zum Bauvorhaben muss die Baulast natürlich vom Nachbarn geduldet und getragen werden.