Überprüfte Qualität
Damit Wasser als Trinkwasser gelten kann, muss es in Deutschland den Vorgaben der Trinkwasserverordnung entsprechen. Die deutsche Trinkwasserverordnung gilt aber nicht nur in Deutschland.
Sie ist in ihrer letzten Fassung eine in nationales Recht umgesetzte, europaweit geltende Richtlinie für die Festlegung und Überprüfung der Qualität von Wasser für den menschlichen Genuss (83/98/EG). Die Vorgaben für Trinkwasser sind damit europaweit einheitlich.
Nicht überprüftes Wasser darf nicht als Trinkwasser deklariert werden, und sollte auch nicht getrunken werden. Das gilt beispielsweise auch für Regenwasser. Es ist in Deutschland nicht als Trinkwasser zugelassen.
Grenzwerte
Die Trinkwasserverordnung sieht in Deutschland für die wichtigsten Schadstoffe sehr strenge Grenzwerte vor. Die Grenzwerte sind dabei so angelegt, dass auch bei langdauerndem Trinken keiner der überprüften Stoffe irgendeine nachteilige Auswirkung auf die Gesundheit haben kann.
Ausnahme ist, dass für die Ermittlung der Grenzwerte in der Regel gesunde Erwachsene herangezogen wurden. Für Säuglinge und Menschen, die unter bestimmten Krankheiten leiden, müssen manche Grenzwerte noch deutlich unterschritten werden.
Keimfreiheit
Trinkwasser muss nicht völlig keimfrei (steril) sein. Es dürfen sich aber keine pathogenen, also Krankheiten verursachenden Bakterien im Trinkwasser befinden. Weitaus die meisten natürlich vorkommenden Bakterien haben keine gesundheitlichen Auswirkungen und verursachen keine Krankheiten.
Nur einige Stämme wirken jeweils pathogen. Auf diese Bakterien wird geprüft. Außerdem darf die Gesamtkeimzahl im Wasser ein gewisses Maß nicht überschreiten. Festgelegt sind hier als Grenzwert 100 KBE (Kolonien bildende Einheiten).
Für eine Infektion, auch durch pathogene Keime, geht man aber von einer notwendigen Kontamination von mindestens 10.000 KBE – also dem hundertfachen Wert – aus.