Kostenbeispiel: Asbest entsorgen
Beispielsituation:
- Asbesthaltige Dachbaustoffe, Containerentsorgung
- inkl. BigBags
- Raum: Bochum
- Containergröße: 10 m³
- Containeraufstellung auf dem privaten Grundstück (keine Stellgenehmigung)
- Abbaukosten, Sicherung des Dachs und Wiederherstellungskosten nicht berücksichtigt
Posten | Preis |
---|---|
Containerkosten | 4.322,32 EUR |
weitere Kosten | 0 EUR (nicht berücks.) |
gesamt | 4.322,32 EUR |
je m³ Containerinhalt | 432,23 EUR pro m³ |
Gefahren von Asbest
Betrachtet man seine technischen Eigenschaften ist Asbest, ein faseriger Stoff aus kristallisierten Silikatmineralien, der ideale Baustoff: hochfest, gut hitze-, säuren- und laugenbeständig, sehr gut wärmedämmend und mit Zement gut mischbar. Die feinen Mineralfasern lassen sich sogar sehr belastbaren Geweben verspinnen.
Der Nachteil war allerdings schon von Anfang an bekannt die feinen Fasern des Asbests sind lungengängig und können eine sogenannte Asbestose, eine Staublunge auslösen. Eingeatmete Fasern können vom Körper nicht mehr ausgeschieden oder abgebaut werden, mittelfristig können Zerstörungen des Lungengewebes, Lungenkrebs und Rippenfell-Tumore die Folge sein. Asbest ist daher als Karzinogen Kategorie 1 eingestuft. Die feinen Fasern und Asbeststäube sind also hoch gesundheitsgefährdend.
Die Gesundheitsgefahren von Asbest sind bereits seit 1900 bekannt, seit 1943 ist Asbestose als Berufskrankheit anerkannt. Ein Verbot erfolgte aber erstmals 1995 in Deutschland und 2005 EU-weit.
Gesetzlich vorgeschriebener Abbau von Asbest
Risiken und Abbau-Vorschriften. Liegt Asbest in vollständig gebundener Form vor (z. B. bei unbeschädigten Faserzement-Dachplatten oder Wellasbest), ist das Risiko etwas geringer. Da kleinere Beschädigungen, die feine Fasern oder Stäube freisetzen, nie ganz ausgeschlossen werden können, sollte der Abbruch von asbesthaltigen Baumaterialien immer nur durch einen zertifizierten Fachbetrieb unter entsprechend fachkundigen Schutzmaßnahmen und vorgeschriebenen Abbautechniken entsorgt werden. Während des Abbruchs ist gegebenenfalls durch Folienvorhänge sicherzustellen, dass beim Abbau kein Asbeststaub in die Umgebungsluft gelangen kann.
Maßgeblich für die Entsorgung sind die TRGS 519 (Technischen Regeln für Gefahrstoffe).
Selbstabbau ist problematisch. Bei stark im Baustoff gebundenen Asbestfasern ist ein Selbstabbau zwar theoretisch erlaubt, es gelten aber die gleichen Abbau-Vorschriften wie auch für zertifizierte Fachbetriebe – bis hin zum Aufsaugen aller Staubreste mit einem Industriestaubsauger der Klasse H und dem vorgeschriebenen Spülen und Reinigen der Dachrinnen nach Asbestentsorgungen im Bereich des Dachs. Zudem muss man im Allgemeinen einen Sachkundenachweis vorlegen können, um Asbest entsorgen zu dürfen.
Zudem ist gleichzeitig auch das Strafgesetzbuch zu beachten, das ein Sammeln, Befördern, Lagern oder Beseitigen von krebserzeugenden Stoffen durch Personen als Straftat ansieht und mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe belegt. Damit bleibt letzten Endes, um alle Risiken auszuschließen, nur die Entsorgung durch den zertifizierten Fachbetrieb.
Bei Verdacht testen lassen. Dieser Straftatbestand kann zudem bereits erfüllt sein, wenn asbesthaltige Baustoffe ungetestet einfach unter den herkömmlichen Bauschutt gemischt werden. Gibt es eine Vermutung, dass in Baustoffen Asbest enthalten sein könnte, muss also unbedingt getestet werden.
Verpackung und Abtransport von asbesthaltigen Baustoffen. Auf Baustellen müssen asbesthaltige Baustoffe zunächst feucht gelagert, danach staubdicht in spezielle Säcke verpackt und über Container abgefahren werden. Werfen, Schütten oder Abkippen der asbestbelasteten Materialien ist streng verboten. Bis zum Abschluss der Verladearbeiten gilt die Pflicht, angemessene Schutzausrüstung zu tragen.
Mögliche asbesthaltige Baustoffe
Asbest wurde seit den 30er Jahren in einer Vielzahl unterschiedlicher Baustoffe eingesetzt, bis es 1993 verboten wurde. In älteren Gebäuden können daher durchaus noch asbesthaltige Baustoffe zu finden sein.
Dach- und Fassadenplatten. Besonderes Augenmerk sollte dabei auf ältere Eternit-Dachplatten und Fassadenplatten gelegt werden. Gewölbte Faserzementplatten (Wellasbest) zählen ebenfalls zu den früher asbesthaltigen Dachplatten. Bei einem sehr großen Teil solcher Baustoffe wurde vor 1995 Asbest verwendet. Im Dachbau wurde zusätzlich häufig auch asbesthaltige Dämmwolle verwendet. Auf für so belastete Mineralwolle gelten die Asbestentsorgungsvorgaben aus den TRGS 519.
Bei älterem Eternit sollte man dabei grundsätzlich vorsichtig sein – auch bei Blumenkübeln oder Blumenkästen aus diesem Material.
Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber. Bei Fliesen kam früher häufig der schwärzlich-bräunliche Bitumenkleber zum Einsatz, der mit Asbest belastet ist. Das ist noch relativ leicht erkennbar – bei asbesthaltigen Putzen und Spachtelmassen hilft dagegen nur eine Probennahme. Sie können sich auch im Innenbereich des Hauses befinden.
Leichtbauplatten und Bodenbeläge. Im Innenbereich wurden früher häufig asbesthaltige Leichtbauplatten verwendet (Trockenbau) häufig wurden diese Platten auch bei Elektroinstallationen eingesetzt. Auch als Bodenbeläge kamen asbesthaltige Materialien zum Einsatz, sehr verbreitet waren Vinyl-Bodenbeläge in Fliesenoptik, die sehr häufig im Küchenbereich verbaut wurden.
Abwasser- und Lüftungsrohre. Beide wurden früher sehr häufig aus Eternit hergestellt, zudem kamen im Heizungsbereich oft Asbest-Ummantelungen oder Asbest-Dämmungen zum Einsatz. Asbestzementplatten oder Verkleidungen mit Spritzasbest (besonders gefährlich, seit 1979 verboten) finden sich seltener. Asbesthaltige Stopfmassen bei Wand- und Deckendurchgängen wurden früher dagegen recht häufig eingesetzt.
Bei allen älteren Rohr-Ummantelungen und Rohrisolierungen, die vor 1995 eingebaut wurden, sollte also unbedingt eine entsprechende Untersuchung stattfinden.
Nachtspeicheröfen. Die Speichersteine von Nachtspeicheröfen können neben Asbest noch zahlreiche weitere gefährliche Schadstoffe enthalten, bei der Entsorgung ist daher einiges zu beachten. Mehr dazu und zu den Kosten beim Entsorgen von alten Nachtspeicherheizungen finden Sie in unserem Artikel Nachtspeicherofen entsorgen: Kosten.
Kostenbestandteile bei der Asbest-Entsorgung
- Abbaukosten
- Verpackung und Entsorgung
- Sicherung von Bauteilen
- Wiederherstellung mit unbelastetem Material
Abbaukosten
Die Kosten für den Abbau können im Einzelfall sehr unterschiedlich sein, je nachdem, wo sich die asbestbelasteten Baustoffe befinden. Der Abbau einer asbestbelasteten Dacheindeckung kann zwischen 40 und 80 EUR pro m² Dachfläche kosten, dazu kommen die Gerüstkosten, durchschnittlich zwischen 6 und 15 EUR pro m² Fassadenfläche.
Bei asbesthaltigen Fassadenverkleidungen ist mit vergleichbaren Kosten zu rechnen, auch hier kann es ebenso wie beim Dach im Einzelfall erhebliche Preisunterschiede geben.
Die Kosten für die Entfernung von asbestbelasteten Putzen, Fliesenklebern oder Spachtelmassen richten sich weitgehend nach dem individuellen Aufwand für die Entfernung, im Einzelfall kann das sehr unterschiedlich sein. Das Gleiche gilt für asbesthaltige Fußbodenbeläge und Leichtbauplatten und den Ausbau von Rohrleitungen oder Lüftungsrohren aus asbesthaltigem Eternit.
Verpackung und Entsorgung
Der Aufwand für das Verpacken wird gewöhnlich den Arbeitskosten für die Abbauarbeiten zugeschlagen. Die Entsorgung selbst erfolgt nach dem luftdichten Verpacken in Spezialsäcke in Containern.
Je nach Entsorgungsort können dabei sehr unterschiedliche Containerkosten anfallen. Das liegt in den teilweise regional sehr unterschiedlichen Entsorgungskosten an den Deponien begründet (durchschnittlich zwischen 150 und 400 EUR je Tonne asbesthaltigem Abfall). Die Kosten für die Containerbereitstellung, die Spezialsäcke (BigBags) und den Containertransport kommen noch hinzu.
Bei Pauschalverrechnung kann inkl. BigBags durchschnittlich mit Kosten zwischen 400 und 1.000 EUR je m³ Containerinhalt gerechnet werden. Kleinere Container sind im Verhältnis häufig deutlich teurer als größere Container, das muss allerdings nicht in jedem Ort gelten. Wie unsere Kostenbeispiele zeigen, können die Containerkosten je nach Region sehr unterschiedlich sein.
Sicherung von Bauteilen
Dächer müssen nach dem Abdecken mit einer Folienverkleidung vor der Witterung geschützt werden, bis eine neue Dacheindeckung angebracht ist. Die Kosten richten sich nach dem individuellen Aufwand im Einzelfall.
Auch bei Fassaden kann ein solcher Schutz erforderlich sein, bis die Fassade wieder neu hergestellt wird. Auch hier richten sich die Kosten nach dem individuellen Aufwand und den konkreten Erfordernissen im Einzelfall.
Wiederherstellung mit unbelastetem Material
Nach der Asbestentsorgung müssen die betreffenden Bauteile (Dach, Fassade, Innenverkleidungen, Bodenbeläge, Wandputz) wieder neu hergestellt werden.
Die Kosten hängen von den verwendeten Materialien und dem Arbeitsaufwand für den Einbau ab.
Kostenbeispiel aufwändige Ausführung
Beispielsituation:
- Asbesthaltige Dachbaustoffe, Containerentsorgung
- inklusive BigBags
- Raum: Bayreuth
- Containergröße: 7 m³, mit Abdeckung
- Stellgenehmigung für 2 x 7 Tage (Aufstellung auf öffentlichem Grund erforderlich)
- Abbaukosten, Sicherung des Dachs und Wiederherstellungskosten nicht berücksichtigt
Posten | Preis |
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Containerkosten | 6.937,70 EUR |
Stellgenehmigung | 228 EUR |
weitere Kosten | 0 EUR (nicht berücks.) |
gesamt | 7.165,70 EUR |
je m³ Containerinhalt | 1.023,67 EUR |
Kosten reduzieren
Um die Entsorgungkosten zu reduzieren und unnötige Kosten zu vermeiden, gibt es einige Möglichkeiten:
- fachgerechte Prüfung verdächtiger Bauteile durchführen lassen: Schon Verzicht auf eine Prüfung kann eine Straftat darstellen, bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe
- möglichst Komplettangebote einholen: Abbau, Entsorgung, Sicherung, Wiederherstellung der Bauteile
- mehrere Angebote einholen: häufig erhebliche Preisunterschiede zwischen verschiedenen Unternehmen
- nur von zertifizierten Fachunternehmen entsorgen lassen: Zertifizierung / Sachkundenachweis zeigen lassen
FAQ
Was kostet das Entsorgen von Asbest?
In unserem Beispiel fallen nur für die Entsorgung der asbesthaltigen Abfälle Kosten von 432,23 EUR je m³ Containerinhalt (Abbaukosten, Sicherungs- und Wiederherstellungskosten nicht berücksichtigt) an. Die Entsorgungskosten können je nach Region allerdings stark unterschiedlich liegen, weitere Kostenbeispiele finden Sie in unserem Artikel.
Aus welchen Kostenbestandteilen setzen sich die Kosten zusammen?
Grundsätzlich muss mit den Kosten für den Abbau, den Kosten für die Verpackung und die Entsorgung sowie mit Kosten für die Sicherung (falls nötig) und die Wiederherstellung der betreffenden Bauteile gerechnet werden. Mehr zu den einzelnen Kostenbestandteilen erfahren Sie in unserem Artikel.
Wie lassen sich Kosten reduzieren und unnötige Kosten vermeiden?
Meist lohnt es sich, Komplettangebote für Abbau, Entsorgung und Wiederherstellung einzuholen. Am besten sollten mehrere Angebote verschiedener Betriebe verglichen werden. Mit der Entsorgung sollten nur entsprechend zertifizierte Betriebe beauftragt werden. Mehr Tipps zum Senken der Kosten finden Sie in unserem Artikel.