Warum darf Asbest nicht mehr verwendet werden?
Während Asbest bis in die 1970er Jahre bei fast jedem Bauvorhaben verwendet wurde, gilt der Baustoff heute als „unsichtbare Gefahr“. Grund dafür sind die schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen, die ein Kontakt mit den Asbestfasern haben kann – im schlimmsten Fall führt der lungengängige Gefahrstoff zu Asbestose (Lungenkrebs).
Deshalb ist die Verwendung von Asbest in Deutschland seit 1993 generell verboten. In Gebäuden, die vor 1993 errichtet wurden, können jedoch noch asbesthaltige Baustoffe als Altbestand vorhanden sein.
Wo kann Asbest in der Fugenmasse vorkommen?
Asbest kann also nur noch in Fugendichtungsmassen enthalten sein, die vor dem bundesweiten Verbot eingebaut wurden. Betroffen sind vor allem ältere und sanierungsbedürftige Häuser. Ob tatsächlich Asbest in der Fugenmasse enthalten ist, lässt sich jedoch nicht mit bloßem Auge erkennen. Dazu muss eine Materialprobe entnommen und ins Labor geschickt werden.
Darf asbesthaltige Fugenmasse bearbeitet werden?
Asbesthaltige Fugendichtungsmassen, Fensterkitte und Klebstoffe finden sich auch heute noch in älteren Gebäuden, weshalb bei Renovierungen Vorsicht geboten ist. Solange die Asbestfaser fest im Material gebunden sind, geht kaum eine Gefahr aus.
Das ändert sich, wenn die Fugenmasse herausgerissen, angebohrt oder abgeschliffen wird. Dann werden die krebserregenden Fasern als Staub frei und können eingeatmet werden. Solche Sanierungsarbeiten dürfen niemals von Heimwerkern, sondern nur von zertifizierten Fachbetrieben durchgeführt werden.