Was ist Asbest?
Als Asbest werden faserige Minerale bezeichnet, die aus kristallisiertem Silikat bestehen. Dieser Baustoff war bis in die 1990er-Jahre beliebt, da er viele nützliche Eigenschaften mit sich bringt – er ist verrottungsfest, feuerfest und chemiebeständig.
Allerdings wurde im Laufe der Zeit bekannt, dass die sogenannte „Wunderfaser“ stark krebserregend ist – sie kann eine spezielle Form von Lungenkrebs (Asbestose) auslösen. Deswegen ist Asbest als Gefahrstoff inzwischen international verboten und darf nicht mehr eingesetzt werden.
Wo kann Asbest heute noch vorkommen?
Da die Verwendung der Asbestfaser seit 1993 in Deutschland verboten ist, besteht also nur bei älteren Gebäuden eine reelle Gefahr. Einige Häuser, die ab den 1970er-Jahren gebaut wurden, können aber ebenfalls asbestfrei sein.
Mit dem bloßen Auge lässt sich nicht feststellen, ob der Gips mit Asbest angereichert wurde. Sobald der Verdacht besteht, sollten Sie einen Asbest-Test von einem Fachunternehmen durchführen lassen. Dafür ist eine Probenahme notwendig, was wiederum krebserregende Asbestfasern freisetzen kann.
Warum wurde Asbest in Gips verwendet?
Um den Gips elastischer und belastbarer zu machen, wurde früher Asbest als Zusatzstoff beigemischt. Hinzu kommen die verrottungsfreien und hitzebeständigen Eigenschaften, die eine geringe Wartung benötigen – der Gips war also haltbarer. Heutzutage gibt es viele Alternativen, die ganz ähnliche Vorteile mit sich bringen und keine gesundheitsschädigenden Auswirkungen haben.
Kann der asbesthaltige Gips selbst entfernt werden?
Sollte der Verdacht für asbesthaltigen Gips bestehen, dürfen Sie auf keinen Fall selbst Hand anlegen! Bei einer Renovierung oder Sanierung würde sonst Staub frei, mit dem die feinen Fasern des Gefahrstoffs in die Umgebungsluft gelangen. Das muss unbedingt verhindert werden.
Wenden Sie sich stattdessen an eine Fachfirma, die sowohl das Entfernen als auch das Entsorgen des asbesthaltigen Gips übernehmen kann. Im Regelfall muss eine Laboranalyse durchgeführt werden, um Asbest im Gips nachzuweisen.