Asphalt richtig entsorgen
Wer die Außenbereiche seines Grundstücks neu gestalten will, trifft gegebenenfalls auf Asphalt – zum Beispiel beim Aufbrechen von Zufahrten oder dem Abbruch von Bauten aus Asphaltbeton. Für die Entsorgung von dabei entstehendem Asphaltbruch ist eine korrekte Bewertung des Materials nötig. Denn es gibt verschiedene Arten von Asphalt, die jeweils in andere Entsorgungskategorien fallen.
Als Asphalt werden Gemische aus Gesteinskörnung und Bindemittel bezeichnet, die zur Fahrbahnbefestigung oder zur Rohbauerstellung verwendet werden. Die Zusammensetzung kann dabei aber je nach Herstellungsdatum und Einsatzzweck unterschiedlich sein.
Am wichtigsten zu unterscheiden sind bei Asphaltarten:
- Teer- oder pechhaltige Asphalte
- Bitumenhaltige Asphalte
Teer- und pechhaltige Asphalte sind seit den 1970er Jahren in Deutschland wegen ihres krebserregenden Potenzials für den öffentlichen Straßenbau verboten. Seitdem werden nur noch bitumenhaltige Asphalte verwendet. Dennoch können auf alten Grundstücken noch teer- und pechhaltige Asphaltmaterialien vorkommen.
Die Beurteilung der Gefährlichkeit von Asphaltmaterial hängt von seinem PAK-(Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe)-Gehalt ab. Grundsätzlich enthalten teer- und pechhaltige Asphalte PAK, bitumenhaltige nicht. Mithilfe von Geruchstests und Lackansprühungen oder UV-Licht-Bestrahlung kann der Teer- und PAK-Gehalt von Asphalt und damit seine Recyclingfähgikeit festgestellt werden. Dabei entscheiden 3 Klassifikationsstufen:
1. bis zu 10 mg/kg PAK = teerfrei
2. 10-100 mg/kg PAK = teerfrei mit leichten Verunreinigungen
3. mehr als 25 mg/kg PAK = teerhaltig
Für die Entsorgung von Asphaltbruch können Sie am besten einen Container von einem Entsorgungsbetrieb in Ihrer Nähe mieten. Die meisten Dienstleister schreiben allerdings für die Asphaltentsorgung eine sortenreine Containerbeladung vor – das heißt, dass nur teerfreier Asphalt von Straßen- oder Gehwegberflächen oder von Asphaltbetonbauten darin eingefüllt werden darf. Substanzen wie Öle, Fette, Säuren und Laugen, anderer Bauschutt, Erdaushübe oder Holz sind getrennt zu entsorgen.
Teerhaltiger Asphalt mit einem PAK-Anteil von über 25 mg/kg fällt nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz in die Kategorie des gefährlichen Abfalls. Für seinen Abtransport und seine Entsorgung sind deshalb Entsorgungsnachweise und Abfallbegleitscheine nötig. Damit wird dokumentiert, wer wann wieviel von dem Material entsorgt hat.