Genormter Aufzug
Ein barrierefreier Fahrstuhl unterliegt unter anderem der Norm DIN EN 81-70. Hierin sind bestimmte Merkmale definiert, die der behindertengerechte Aufzug erfüllen muss. Werden diese Rahmenbedingungen nicht erfüllt, können unter Umständen Förderungen und Zuschüsse nicht gezahlt werden.
Gleichzeitig muss aber in öffentlichen Gebäuden zusätzlich die DIN 18040-1 und in Wohnungen die DIN 18040-2 berücksichtigt werden. In beiden Fällen muss die lichte Zugangsbreite des Aufzugs mindestens 90 Zentimeter betragen.
Kabinengröße für den Rollstuhl
Der erste Aspekt ist die Kabinengröße, die sich nach der Art des Rollstuhls und der Anzahl der Begleitpersonen richtet. Hier die drei unterschiedlichen barrierefreien Aufzugsgrößen:
Nutzung durch Rollstuhlfahrer allein
- Mindestbreite Kabine 100 Zentimeter
- Mindesttiefe Kabine 125 Zentimeter
- Förderlast bis 450 Kilo
Rollstuhlfahrer mit einer Begleitperson
- Mindestbreite Kabine 110 Zentimeter
- Mindesttiefe Kabine 140 Zentimeter
- Förderlast bis 630 Kilo
Rollstuhlfahrer und mehrere Begleitpersonen
- Mindestbreite Kabine 200 Zentimeter
- Mindesttiefe Kabine 140 Zentimeter
- Förderlast bis 1275 Kilo
Reifengröße des Rollstuhls
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Reifengröße des Rollstuhls. Gerade elektrische Rollstühle für den Innenbereich haben meist sehr kleine Reifen, um in engen Räumen besser zu rangieren. In diesem Fall darf zwischen der Aufzugskabine und dem Boden an der Haltestelle keine noch so kleine Spalte sein. Die Reifen könnten sich dort anderenfalls verfangen und den Rollstuhl sogar umstürzen lassen.
Rollstühle, die für weite Strecken geeignet sind, haben wiederum andere Probleme bei der Nutzung eines Fahrstuhls, da sie oft nicht so flexibel zu rangieren sind und nur schwer um enge Kurven herumkommen. Daher sollte der Aufzug gleichzeitig an den vorhandenen Rollstuhl angepasst werden.
Ausnahmen
Nach Einzelprüfungen kann bei bestimmten Rollstuhlarten auch eine geringere Abmessung für die Aufzugskabine gewählt werden. Auch diese Ausnahmen müssen wie alle anderen Ansprüche jedoch rechtzeitig beantragt werden.
Zuwegung
Der Weg, den der Rollstuhlfahrer innerhalb des Gebäudes zurücklegen muss, um an den Aufzug zu gelangen, muss ebenfalls bestimmten Bedingungen gehorchen. So dürfen keine Stolperfallen wie lose Teppiche oder Matten beispielsweise ausgelegt sein. Die Türen müssen ebenfalls eine Breite von 90 Zentimetern aufweisen, damit auch etwas breitere elektrische Rollstühle ausreichend Platz haben und sich die Nutzer von mechanischen Rollstühlen nicht die Hände klemmen und verletzen.
Behindertengerecht
Mit dem Begriff behindertengerecht wird nicht nur ein Aufzug für gehbehinderte Personen bezeichnet. Auch für blinde oder sehbehinderte Personen müssen bestimmte Regeln in der gleichen DIN-Norm berücksichtigt werden. Bestimmte Farbkontrastierungen und Oberflächenbeschaffenheiten sind ebenso wie die Beleuchtung und tastbare Zeichen Bedingung für einen derartig behindertengerechten Aufzug.
So geht es weiter
Sehen Sie sich dazu auch die Preise und Kosten für einen Behindertenaufzug an.