Defekter Fahrstuhl behindert
Selbst für fitte Menschen wird es ab dem vierten Stock langsam hinderlich, die Wohnung ohne einen Aufzug zu erreichen. Wer dann noch einen Kinderwagen oder einen schweren Einkauf die Treppen hochschleppen muss, der hat häufig bereits im ersten Stock Probleme mit der Atmung.
Ein defekter Aufzug ist daher ein echtes Hindernis. Einem gehbehinderten Mieter nimmt er sogar jede Möglichkeit, die Wohnung zu verlassen oder überhaupt zu erreichen.
Gründe für die Mietminderung
Eine Mietminderung ist zwar häufig gerechtfertigt, doch es muss immer genau der Einzelfall betrachtet werden. Die Gerichte entscheiden jeweils nach einem konkreten Fall. Kriterien für eine Mietminderung sind:
- Stockwerk
- persönliche Situation
- Kinder
- Gehbehinderungen
- Vermieter kümmert sich nicht
Beispiele für Gerichtsentscheidungen
Hier zeigen wir einige Beispiele, was die Gerichte an Mietminderung zugelassen haben, wenn der Aufzug defekt ist. Wenn einer von zwei Aufzügen defekt ist, wird es allerdings keine Mietminderung geben. Eine gewisse Wartezeit ist den Mietern in diesen Ausnahmefällen zuzumuten.
Bedenken Sie aber immer, dass diese Beispiele in unterschiedlichen Gerichtsbezirken entschieden wurden und leider nicht allgemeingültig sind.
- Bauarbeiten, daher Aufzugsausfall – Mieter 2. Stockwerk – Mietminderung 3,0 Prozent
- dauerhaft defekter Aufzug – Mieter 2. Stockwerk – Mietminderung 4,45 Prozent
- defekter Aufzug – Mieter 4. Stockwerk – Mietminderung 10,0 Prozent
- defekter Aufzug – Mieter 5. Stockwerk – Mietminderung 7,5 Prozent
- Aufzug 16 Tage defekt – Mieter 6. Stockwerk – Mietminderung 15,0 Prozent
- Aufzug 16 Tage defekt – Mieter 10. Stockwerk – Mietminderung 20,0 Prozent