Mindestgrößen
Wenn ein namhafter Hersteller für Fahrstühle, auf seiner Webseite damit wirbt, dass er einen Aufzug eingebaut hat, dessen Fahrkorb 45 Zentimeter Breite und eine ebensolche Tiefe aufweist, fühlt man sich doch an einen Speisenaufzug aus einem vergangenen Jahrhundert erinnert und selbst der war meistens größer.
Wer von den eigenen Körpermaßen abgesehen, nur einmal seinen Wäschekorb ausmisst, wird schnell feststellen, dass ein derartiger Aufzug wenig Nutzen bringt.
Sinnvolle Kabinengröße
In einem Einfamilienhaus ist sicher für besonders beengte Räumlichkeiten der Vorschlag der meisten wichtigen Hersteller eine gute Lösung. Diese kleine Kabine wird mit 60 Zentimeter Türbreite angegeben. Die Kabine selbst besitzt ebenfalls Schenkellängen von 60 Zentimetern. Diese Größe sollte der Aufzug nicht unterschreiten, um einigermaßen sinnvoll seinen Dienst zu versehen.
Die meisten Hersteller von Aufzügen bieten ab dieser Größe eine schrittweise Erhöhung der Seitenlänge in kleinen Abständen. So wird sichergestellt, dass es immer ein genau passendes Maß für die jeweilige Einbausituation gibt.
Behindertenaufzug
Soll der Aufzug jedoch als Behindertenaufzug genutzt werden, muss er mindestens ein Gewicht von 450 Kilo tragen können und eine Fahrkorbbreite von 100 Zentimetern haben. Die Tiefe der Kabine muss mindestens 125 Zentimeter betragen.
Diese Abmessungen sind in der entsprechenden DIN EN 81-70 festgeschrieben. Um eventuell Förderungen oder Zuschüsse zu dem Aufzug zu bekommen, muss diese DIN unbedingt eingehalten werden.