Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV
Innerhalb der ersten sechs Monate des Betriebs muss eine sicherheitstechnische Bewertung des Aufzugs erstellt werden. Darin werden dann die künftigen Fristen festgelegt, in denen die Aufzugsanlage jeweils überprüft und gewartet werden muss.
Die Betriebssicherheitsverordnung sieht eine Prüfung für Personenaufzüge im Innenbereich alle zwei Jahre vor. Im Außenbereich muss lediglich alle vier Jahre geprüft werden, es wird jedoch durch die Kommission dringend empfohlen Außenaufzüge, die stark der Witterung ausgesetzt sind, trotzdem jedes Jahr zu überprüfen. Vor allem wenn die Absturzhöhe mehr als drei Meter beträgt, sollte diese Frist relativ kurz gehalten werden.
Auffälligkeiten
Das heißt jedoch nicht, dass tatsächlich nur alle vier Jahre geprüft wird, ob der Aufzug noch funktionsfähig und vor allem sicher ist. Bei Auffälligkeiten und wiederkehrenden Störungen können Zwischenprüfungen angeordnet werden.
Wartungsvertrag
Die einfachste Variante, damit man sich selbst nicht um alle technischen Aspekte kümmern muss, ist ein Wartungsvertrag. Dabei muss diese Wartung nicht zwangsläufig vom Hersteller durchgeführt werden. Es gibt zahlreiche sehr gute Unternehmen, die sich auf herstellerübergreifende Wartungen von Fahrstühlen spezialisiert haben.
Leistungen für die Sicherheit
Meist bieten die Unternehmen, die eine regelmäßige Wartung des Aufzugs anbieten, auch eine Fernüberwachung und einen Notrufdienst für die Personenbefreiung an. Dieser Punkt wird hoffentlich nie benötigt, sollte aber immer mit vereinbart werden.
Die Feuerwehr kann eine eingesperrte Person zwar ebenfalls aus einem Fahrstuhl befreien, wenn dieser stecken geblieben oder defekt ist. Doch es gibt so viele verschiedene Modelle und Bauweisen. Den wirklich besten Zugang kennt meist nur ein Fachmann, der schon häufiger mit dem Aufzug zu tun hatte. So werden Sie am schnellsten und sichersten gerettet, wenn doch einmal ein Notfall eintritt.
Inhalt Wartungsvertrag
Diese Punkte können in einem Wartungsvertrag enthalten sein. Wir haben sie nach ihrer Wichtigkeit gestaffelt.
- Notruf
- Personenbefreiung
- Störungsdienst
- Fernüberwachung
- Reparaturdienst
- Wartung Entrauchungsanlage
- Wartung Steuerung und Brandfallsteuerung
- ZÜS Service
- BGV Prüfung
- Schachtreinigung
- Terminüberwachung
Ersatzteile und Service
Einige Wartungsdienste bieten gegen einen Aufpreis eine Garantie an, gängige Ersatzteile innerhalb einer kurzen Frist zu beschaffen. Wird der Wartungsvertrag beim Hersteller des Aufzugs abgeschlossen, sollte dieser Punkt allerdings überflüssig sein.
Bei einem herstellerübergreifenden Unternehmen ist dieses Problem durch eine derartige Garantie meist gar nicht zu lösen. Häufig handelt es sich da um ein leeres Versprechen. Das Unternehmen kann sich immer auf Lieferschwierigkeiten des Herstellers berufen, daher kann dieses Geld häufig verschwendet sein.
So geht es weiter
Besonders wichtig ist die Sicherheit natürlich bei einem Behindertenaufzug. Hier zeigen wir Wissenswertes über behindertengerechte Aufzüge.