Das sollten Sie tun, wenn Sie merken, dass Heizöl im Keller ausgelaufen ist
Vorweg: Ausgelaufenes Heizöl stellt eigentlich immer einen Notfall dar! Sollten Sie daher eine größere Menge ausgelaufenes Heizöl bemerken, leiten Sie sofort die folgend genannten Schritte ein:
- Alarmieren Sie umgehend die Feuerwehr.
- Verlassen Sie den Raum, denn die austretenden Dämpfe sind giftig.
- Verständigen Sie schnellstmöglich auch Ihre Versicherung.
- Bei Anweisung durch die Feuerwehr verständigen Sie gegebenenfalls weitere Stellen wie die Wasserbehörde oder die Stadt.
Ausgelaufenes Heizöl muss nicht immer sofort sichtbar sein. Sie sollten daher bereits bei einem intensiven Heizölgeruch hellhörig werden und die Feuerwehr hinzuziehen. Diese wird mit speziellen Ölbindemitteln versuchen, den Schaden frühzeitig einzugrenzen. Oberste Priorität ist dabei, ein Versickern des Heizöls in Grundwasser oder Erdreich zu verhindern.
Versuchen Sie niemals, das Problem selbst in den Griff zu bekommen. Das gilt freilich nur, wenn das Öl durch ein Leck im Tank oder den Leitungen verursacht wurde und dementsprechend größere Mengen austreten. Sollte eine kleine Menge Heizöl durch unabsichtliches Tropfen oder Verschütten ausgelaufen sein, können Sie versuchen, dieses mit einem Bindemittel wie Katzenstreu aufzunehmen.
Was passiert danach?
Das ist abhängig vom Schadensbild und der Ursache. Normalerweise bleibt mindestens ein Ölfilter auf Boden und Wänden bestehen, welcher von einem Fachbetrieb entfernt werden muss. Ist Öl ins Erdreich gelangt, so können Maßnahmen wie der Aushub der kontaminierten Erde notwendig werden. Ist ein Defekt des Tanks oder der Heizung schuld am Ölaustritt, so müssen diese grundlegend erneuert und vor Wiederinbetriebnahme von einem Sachverständigen geprüft werden.
Wer haftet für entstandene Schäden?
Ausgelaufenes Heizöl kann enorme Kosten verursachen. Dafür haftet nach deutschem Recht grundsätzlich der Betreiber der Heizung, meist der Hauseigentümer. Auch als Mieter kann die Haftung auf Sie zurückfallen, wenn Sie im Mietvertrag zur Pflege und Wartung der Heizung verpflichtet wurden. Für diese Schäden haften Sie grundsätzlich persönlich mit dem vollen Vermögen. Sollten Sie daher Betreiber einer Heizung sein, schließen Sie unbedingt eine Haftpflichtversicherung ab, die Gewässerschäden miteinschließt.