Wie wird beim Auspflocken der Baugrube vorgegangen?
Beim Auspflocken handelt es sich um eine erste grobe Absteckung, die die Fläche markiert, die ausgehoben werden muss. Die Baugrube muss zunächst nicht zentimetergenau geplant werden. Die Pflöcke in diesem ersten Schritt werden als Schnurböcke bezeichnet. Wenn die Baugrube ausgehoben ist, wird im zweiten Schritt die Absteckung, Auspflockung beziehungsweise Vermessung verfeinert. Bei der Feinabsteckung erhält jede Gebäudeecke einen exakt gesetzten Pflock. Nach der Hausabsteckung wird das Schnurgerüst angebracht, das die für die Bauarbeiten erforderlichen Maße markiert.
Ist das Auspflocken der Baugrube Pflicht?
Je nach Ausführung der Baugenehmigung kann eine Abnahme des abgesteckten Schnurgerüstes vorgeschrieben sein. Auch ohne Abnahme ist die korrekte Position durch den Architekten, den Bauleiter oder das Vermessungsbüro zu überprüfen. Dabei sind alle Vorgaben der Baugenehmigung wie der das Baufenster mit Baugrenze und Baulinie und der Grenzabstand zur Grundstücksgrenze zu übertragen. Um eine rechtskonforme Auspflockung und Vermessung zu gewährleisten, sollten auch die Grenzsteine auf ihre im Bebauungsplan festgelegte Lage überprüft werden.
Welche rechtliche Funktion hat das Auspflocken der Baugrube?
Mit dem Auspflocken beginnt die rechtlich verbindliche Baustelleneinrichtung. Die Schnurböcke und später die vermessenen Bauschnüre dürfen bis zur Fertigstellung des Kellers, der Fundamente oder der Bodenplatte nicht mehr verändert werden. In der Regel ist der Bauunternehmer für die Übertragung und Überprüfung des Bauplans auf dem Grundstück verantwortlich. Ein Fehler bei der Vermessung und dem Auspflocken kann im Extremfall zu einer nicht genehmigten Bautätigkeit führen.
Wie wirkt sich das Auspflocken der Baugrube auf die Kosten aus?
Auch wenn es sich nur um eine erste, grobe Absteckung handelt, sind die Abweichungen so gering wie möglich zu halten. Entsprechend der Auspflockung hebt das Tiefbauunternehmen die Baugrube aus. Jede Abweichung kostet Aushubvolumen, das nicht benötigt wird. Eine Höhenabweichung multipliziert sich mit der Grundfläche der Baugrube. Eine Abweichung von zwanzig Zentimetern bedeutet bei einer Baufläche von 100 Quadratmetern bereits zwanzig Kubikmeter überflüssigen Aushub.