Kostenbeispiel: Ausschankgenehmigung
Beispielsituation:
- Vorübergehende Erlaubnis („Gestattung“)
- mehrtägiges Fest
- durchschnittliche Gebühren
Posten | Preis |
---|---|
Gestattung | 120 EUR |
Gesamtkosten | 120 EUR |
Kostenüberblick
- Gesetzliche Vorgaben beim Alkoholausschank
- Kosten für die Ausschankgenehmigung
Gesetzliche Vorgaben beim Alkoholausschank
Wer Alkohol ausschenken möchte, braucht dafür nach dem Gaststättengesetz (GastG) eine Erlaubnis. Das ist mit einigem Aufwand verbunden – und einer in vielen Gemeinden nicht unbeträchtlichen Bearbeitungsfrist.
Ausnahmen von der Erlaubnispflicht. Die Pflicht zur Beantragung einer Erlaubnis gilt grundsätzlich für alle öffentlichen Veranstaltungen. Wer im Rahmen einer privaten Feier oder einer geschlossenen Vereinsfeier Alkohol ausschenken möchte, braucht dafür keine Erlaubnis.
Eine weitere Ausnahme gilt dann, wenn Alkohol kostenlos abgegeben wird – das wird aber in den seltensten Fällen vorkommen.
Arten von Ausschankgenehmigungen. Unterschieden wird vom Gesetzgeber zwischen einer einmaligen (vorübergehenden) Erlaubnis, oft auch „Gestattung“ genannt, und einer dauerhaften Erlaubnis („Schankerlaubnis“, „Schanklizenz“, „Gaststättenerlaubnis“) für das Ausschenken von Alkohol im Rahmen eines Gaststättengewerbes (Gaststättenbetrieb), z.B. einer Speisewirtschaft.
Voraussetzungen für eine vorübergehende Erlaubnis. Für eine vorübergehende Erlaubnis, eine sogenannte „Gestattung“, ist lediglich ein formloser Antrag nötig mit den persönlichen Daten des Antragstellers, der Art und Dauer der Veranstaltung, dem Veranstaltungsort und einer Liste der Speisen und Getränke, die man verabreichen möchte.
Voraussetzungen für eine dauerhafte Erlaubnis (Schanklizenz). Für eine dauerhafte Schankerlaubnis in einem Gaststättengewerbe gelten im Gaststättengesetz deutlich strengere Voraussetzungen, für ein Gaststättengewerbe ist zudem auch eine Gewerbeanmeldung erforderlich, daneben auch eine Pflichtmitgliedschaft bei der zuständigen IHK, was auch zusätzliche Kosten verursacht.
Notwendige Dokumente sind:
- Unterlagen zu den Gewerberäumen (Planbeschreibung und Betriebsart, Zahl der Sitz- und Stehplätze, Fenstermaße, Aufbau der Küche und der Gasträumlichkeiten, Miet- und Pachtvertrag in Original und Kopie, gegebenenfalls Grundbuchauszug)
- polizeiliches Führungszeugnis (Belegart O)
- Gewerbezentralregisterauskunft (Bescheinigung der persönlichen Zuverlässigkeit)
- gegebenenfalls Verzichtserklärung vom Vorgänger
Mit diesen Dokumenten kann eine Erteilung einer Erlaubnis zum Alkoholausschank beantragt werden. Das sollte man frühzeitig tun, da besonders für die dauerhafte Erlaubnis zum Alkoholausschank bis zu 3 Monate Bearbeitungsdauer durchaus üblich sind – im Extremfall müssen Sie auch bis zu 6 Monate warten. Ohne vorliegende Erlaubnis ist ein gewerblicher Ausschank von alkoholischen Getränken nicht erlaubt.
Kosten für die Ausschankgenehmigung
Welche Kosten für eine Ausschankgenehmigung anfallen, hängt sehr weitgehend von der Gebührenordnung der jeweiligen Gemeinde ab. Bei vielen Gemeinden spielt zudem die Betriebsart eine Rolle für die Kosten der Schanklizenz und der Gestattung, viele Gemeinden berechnen die Gebühren auch grundsätzlich einzelfallbezogen.
Kosten für vorübergehende Gestattung. Die Kosten sind bei vielen Gemeinden abhängig von der Art und der Dauer der Veranstaltung – je nach Gemeinde können sich die Gebühren zwischen 20 und 250 EUR bewegen.
Kosten für eine Schanklizenz. Die Kosten für eine dauerhafte Erlaubnis zum Alkoholausschank sind in den meisten Städten und Gemeinden beträchtlich – gewöhnlich bewegen sich die Gebühren zwischen 1.000 und 4.000 EUR. In einigen Großstädten wie Hamburg (400 – 600 EUR) und Berlin (1.000 – 1.500 EUR) fallen eher gemäßigte Kosten für eine dauerhafte Erlaubnis an.
In Städten und Gemeinden mit einzelfallbezogener Gebührenermittlung können die Kosten im Einzelfall auch sehr gering liegen (je nach Art des Betriebs und betrieblichen Gegebenheiten).
Kostenbeispiel aufwändige Ausführung
Beispielsituation:
- dauerhafte Erlaubnis („Schanklizenz“)
- Diskothek
- IHK-Mitgliedschaft für das erste Jahr
Posten | Preis |
---|---|
Schanklizenz | 3.500 EUR |
Kosten Dokumente | 38 EUR |
Gewerbeanmeldung | 43 EUR |
IHK-Mitgliedschaft | 250 EUR |
Gesamtkosten | 3.831 EUR |
Kosten reduzieren
Um die anfallenden Kosten zu reduzieren und unnötige Kosten zu vermeiden, bieten sich mehrere Möglichkeiten:
- auf Alkoholausschank verzichten
- Erlaubnis rechtzeitig beantragen
Auf Alkoholausschank verzichten
Alkohol verursacht schon in geringen Mengen beträchtliche gesundheitliche Schäden, häufig Probleme in der Gaststätte und insgesamt nicht unbeträchtliche Schäden an der Volksgesundheit. Es gibt also viele gute Gründe für die Entscheidung, ganz bewusst nur alkoholfreie Getränke auszuschenken. Das kann auch ein Ausdruck einer ganz persönlichen Wertehaltung sein – und so auch in ein Gaststättenkonzept mit einfließen. Die teuren Kosten für die Schanklizenz spart man dann noch obendrein.
Übrigens: Wer eine Schanklizenz innehat, muss seinen Gästen auch auf Verlangen zumindest ein alkoholfreies Getränk „zum Verzehr an Ort und Stelle verabreichen“, wie es im GastG heißt. Mit bestehender Schanklizenz nachträglich auf eine alkoholfreie Wirtschaft umzustellen, stellt also ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit dar.
Erlaubnis rechtzeitig beantragen
Die Bearbeitungsdauer ist in vielen Gemeinden sehr lang – 4 Wochen und mehr für eine vorübergehende Gestattung und bis zu 3 oder gar 6 Monate für eine dauerhafte Lizenz. Wer es versäumt, die Erlaubnis rechtzeitig zu beantragen und dann zum Veranstaltungsbeginn oder zur Eröffnung der Gaststätte (gezwungenermaßen) Alkohol ohne vorliegende Erlaubnis ausschenkt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 5.000 EUR.
FAQ
Welche Kosten verursacht eine Ausschankgenehmigung?
In unserem Beispiel fallen für die vorübergehende Erlaubnis („Gestattung“) Kosten von 120 EUR an. Die Gesamtkosten können im Einzelfall stark unterschiedlich liegen, weitere Kostenbeispiele finden Sie in unserem Artikel.
Welche Arten von Kosten können anfallen?
Es können entweder Kosten für eine vorübergehende oder für eine dauerhafte Ausschankgenehmigung anfallen. Für private Feiern und geschlossene Vereinsfeiern fallen keine Kosten an, da hierfür keine Erlaubnis zum Alkoholausschank benötigt wird. Mehr zu den Kosten im Einzelnen erfahren Sie in unserem Artikel.
Wie lassen sich Kosten senken und unnötige Kosten vermeiden?
Benötigte Erlaubnisse sollten unbedingt rechtzeitig beantragt werden (Monate vorher), da man ohne vorliegende Erlaubnisse ein Bußgeld von bis zu 5.000 EUR riskiert. In vielen Fällen kann es sinnvoll sein, ganz bewusst auf Alkoholausschank zu verzichten (nicht nur aus Kostengründen). Mehr Tipps zum Senken der Kosten finden Sie in unserem Artikel.