Wie Sie das Badezimmer umbauen können
Ein Badezimmer will meist aus folgenden Gründen umgebaut werden:
- Nötige bzw. gewollte Vergrößerung
- Nötige Barrierefreiheit
Badezimmer vergrößern
Die Größe des Bads – die in vielen, vor allem in älteren Wohnhäusern an sich schon knauserig ist – reicht manchmal einfach nicht mehr aus. Sei es wegen Familienzuwachs oder einfach wegen gestiegener subjektiver Ansprüche. Eine bauliche Vergrößerung ist in Sachen Umbau freilich die aufwändigste und auch nicht immer mögliche Maßnahme. Zur Entfernung von Wänden muss immer bautechnisches Fachpersonal zu Rate gezogen werden, um Sicherheit über die statischen Verhältnisse und die Verlegung von Leitungen und Abwasserrohren zu bekommen.
Wenn die bauliche Vergrößerung nicht möglich ist, können Sie sich, um ein subjektives Engegefühl zu minimieren, durch verschiedene Gestaltungsmaßnahmen zumindest ein großzügigeres, angenehmeres Raumgefühl verschaffen. Sehr wirksam sind etwa eine helle Wand- und Deckenfarbe oder mehr Spiegel- und Glasflächen (eventuell auch Ersatz der Duschkabine durch eine gläserne).
Herrscht tatsächlich eine räumliche Not, können Sie auch möglichst alles Unnötige wie Handtuchvorräte und Krimskrams in einen Raum nahe des Bades auslagern. Es kann auch sinnvoll sein, mehrere breite Staumöbel zu einem höheren, schlankeren Möbelstück wie einer schmalen Schubladenkommode zusammenzufassen.
Badezimmer behindertengerecht umbauen
Im Alter oder bei einer erworbenen körperlichen Einschränkung müssen die Nutzungbedingungen im Badezimmer angepasst werden. Beim alters- bzw. behindertengerechten Badezimmer-Umbau gibt es einerseits unterschiedliche persönliche Ansprüche und Wünsche.
Hilfreich sein können zum Beispiel eine Toilettensitzerhöhung, ein unterfahrbares Waschbecken, eine barrierefreie Dusche mit rollstuhlgerechtem Zugang und Duschhocker, Haltegriffe oder ein Badewannenlift. Einige dieser Maßnahmen können von einem Arzt verordnet werden – und sind dann auch bezuschussungsfähig.
Finanzielle Fördermöglichkeiten können von verschiedenen Institutionen in Anspruch genommen werden. Dazu gehören zum Beispiel Kranken- und Pflegekassen, Stiftungen, Wohnbauförderprogramme, die staatliche KfW-Förderbank oder bei Empfang der Grundsicherung bzw. Arbeitslosengeld II der Sozialhilfeträger. Unterstützt wird in Form von Krediten, Zuschüssen oder Steuernachlässen. Voraussetzung sind neben der ärztlichen Verordnung die Einhaltung der DIN-Normen bei den einzelnen baulichen Maßnahmen.