Voraussetzungen: gut für den Ausbau geeignete Balkone
Es gibt zahlreiche Balkonarten. Einige davon würden es sogar ermöglichen, den Balkon weitreichend auszubauen. Dazu gehören unter anderem die folgenden Balkone:
- Loggia
- auskragende Balkone
- Balkone (Söller) auf einem Erker
Ausbau einer Loggia
Die Balkon-Loggia ist das wohl am meisten naheliegende Beispiel für einen vollständigen Balkonausbau, um einen neuen Raum zu schaffen oder einen dahinterliegenden, bestehenden Raum zu erweitern. Die Loggia liegt nämlich innerhalb des Gebäudegrundrisses und bedeutet vielmehr einen Ausschnitt aus dem Haus. Insbesondere baurechtlich stehen Sie hier vor den geringsten Schwierigkeiten.
Die baurechtliche Ausgangssituation bei einer Loggia
Allerdings – besonders, wenn Sie einen dahinterliegenden Raum so erweitern wollen – müssen Sie überprüfen, ob es sich bei den Zwischenwänden um tragendes oder nicht tragendes Mauerwerk handelt. Zwar können Sie auch bei tragenden Mauern teilweise Durchbrüche durchführen, jedoch müssen die Kräfte dann entsprechend umgeleitet werden in das umliegende Mauerwerk. Das bedeutet, einen Statiker oder Architekten hinzuzuziehen.
Einen auskragenden Balkon ausbauen
Das Ausbauen eines auskragenden Balkons ist ebenfalls möglich. Schließlich gibt es auskragende Balkone, die völlig ummauert sind. Unter „Unterschied zwischen Balkon und Terrasse gehen wir auch auf diese Elemente ein: Erker. Ganz genau, ein Erker ist nichts anderes als ein Balkon, der vollständig ummauert ist.
Oft bestehen Sondergenehmigungen bei den Bebauungsgrenzen
Jedoch kann es hier zu erheblichen baurechtlichen Problemen kommen. Insbesondere in Stadtgebieten bestehen für Bauflächen Bebauungspläne. In den Bebauungsflächen werden zahlreiche Maße, die einzuhalten sind, festgehalten. Dazu gehören auch die Baulinien. Das sind Daten, die den Grundriss auf einem Grundstück für einen bestimmten Bereich definieren.
Dann greift auch das Nachbarschaftsrecht
In Zusammenhang mit dem Nachbarschaftsrecht sind diese Baulinien in der Regel mindestens drei Meter von der jeweiligen Grundstücksgrenze entfernt. Viele Gebäude werden wegen der knappen Bemessungen in ihrem Grundriss direkt auf diese Bebauungslinien gebaut. Für Balkone oder Erker (im Erdgeschoss) bestehen oft Ausnahmeregelungen. Das bedeutet, Erker (im Erdgeschoss) oder Balkone dürfen ein ebenfalls bestimmtes Maß von der Fassade weg auskragen.
Erker-Balkone (Söller) ausbauen
Ein gutes Beispiel bietet die Landesbauordnung (BauONRW). Insbesondere in den 1990ern waren Erker im Erdgeschoss sehr populär. Für diese Erker sah die BauONRW Sonderegelungen vor. Auf einem Erker kann zusätzlich ein Balkon sein (umgangssprachlich und dem Sinn nach eigentlich eine Dachterrasse, korrekt definiert ein Söller). Nun böte es sich an, aus diesem Söller einfach ebenfalls einen Erker zu machen.
Auch Bauhöhen werden beim Balkonausbau verändert
Jedoch sind in den Bauordnungen auch die Bauhöhen definiert. Ein Balkon darf demnach zumeist maximal auf Brüstungs- oder Geländerhöhe vollflächig verkleidet, also umbaut, werden. Andererseits wird aus dem Beispiel dieser Landesbauordnung ebenso klar, dass ein Erker streng genommen zum Gebäudegrundriss zählt und Ausnahmeregelungen für Balkone bestehen könnten. Wollen Sie nun einen bestehenden, auskragenden Balkon ausbauen, haben Sie einen Erker, der den Gebäudegrundriss entsprechend verändern würde.
Auch hier kann das Nachbarschaftsrecht wieder greifen
Darüber hinaus haben wir zuvor auch das Nachbarschaftsrecht angesprochen. In zahlreichen Fällen sind Balkon derart nah zur Grundstücksgrenze, dass die maximal überbaubare Höhe in Relation zur Grundstücksgrenze überschritten wird. Also muss der Nachbar sein schriftliches Einverständnis geben.
Bautechnische Voraussetzungen
Einen Balkon könnten Sie unterschiedlich ausbauen:
- zu einem herkömmlichen Raum bzw., um einen Raum zu erweitern
- zu einem Kalt-Wintergarten
- zu einem Warm-Wintergarten
Wird der ausgebaute Balkon zu Wohnraum, gilt die EnEV
Hier bestehen ebenfalls deutliche Unterschiede. Es ist nun insbesondere die Energieeinsparverordnung (EnEV), die zu berücksichtigen ist. Wollen Sie Ihren Balkon zu einem Raum oder als Raumerweiterung ausbauen, müssen die Wärmedämmvorgaben der EnEV erfüllt werden. Haben Sie noch keine Fassadendämmung vorgenommen, kann diese nun durch den Ausbau des Balkons zwingend anstehen.
Unterschiedliche Ausbauvarianten
Jedenfalls muss der Anbau nun dieselben Wärmedämmwerte erreichen wie auch der Rest der Fassade. Hier liegt auch der Unterschied zwischen einem Warm- und einem Kalt-Wintergarten. Der Warm-Wintergarten muss ebenfalls der EnEV entsprechen. Er wäre ganzjährig nutzbar und gehört zum Wohnraum. Der Kalt-Wintergarten dagegen wäre im Winter nicht nutzbar, demzufolge kommt die EnEV nicht zum Tragen.
Statische Berechnungen, Bauplan und Genehmigung für Ausbau
Selbstverständlich bedeutet das Ausbauen Ihres Balkons mit Mauerwerk oder Glas auch eine veränderte Statik. Das bedeutet, Sie müssen diesbezüglich einen Experten hinzuziehen. Zudem werden Sie nicht vermeiden können, eine Baugenehmigung einzuholen. Auch dafür benötigen Sie einen zertifizierten Bauplan-Ersteller sowie den entsprechenden, genehmigungsfähigen Bauplan. Die Balkonkosten für den Ausbau sind also ebenfalls nicht unwesentlich.
Fazit: der Balkonausbau kann zum Mammutprojekt werden
Es ist nicht wirklich einfach, einen Balkon auszubauen. Die baurechtlichen, wohnrechtlichen und nachbarschaftsrechtlichen Auflagen und Vorgaben wie auch die EnEV können ein solches Vorhaben massiv erschweren. Daher ist auf jeden Fall das Hinzuziehen eines Fachmanns anzuraten.