Balkone folgen immer Trends und Entwicklungen
Sicher kennen Sie die sehr schmalen Balkone, die oft an Gebäuden aus den 1960ern zu finden sind. Aber auch eine Balkon-Loggia aus den 70ern und 80ern ist typisch. Dazu kommen zahlreiche Zeiten wie die 1950er, in denen Balkone überhaupt nicht wichtig waren. Bei Vorkriegsaltbauten dagegen sind sie meist Ausdruck der finanziellen Situation des Erbauers und fehlen deshalb in vielen Fällen.
Der große geräumige Balkon ist heute bevorzugt
Heute dagegen treibt es viele Menschen seit Jahren ungebrochen in die Städte. Die Arbeitsstellen verlangen danach. Doch in den Asphalt- und Betonschluchten entstand in den letzten Jahren auch ein völlig neues Verständnis für die Natur. Zurück zur Natur ist das Motto. In der Großstadt ist für viele Menschen damit ein Balkon zwingend notwendig.
Einen Balkon nachträglich anbauen bei verschiedenen Gebäuden
Investoren, die Gebäude mit zahlreichen Wohneinheiten besitzen, bauen daher ebenfalls nachträglich Balkone an oder führen eine Balkonerweiterung durch. Aber auch Wohnungs- oder Hausbesitzer in einem Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhaus würden oft gerne nachträglich einen Balkon anbauen. Jedoch sind hier zunächst Hürden zu nehmen und konkrete Planungen durchzuführen:
- Einverständnis der Nachbarn gegebenenfalls notwendig
- Bauplanung durch einen Architekten oder Statiker
- Analyse der Fassade und daraus resultierende Anbauoptionen
- Auswahl eines technischen Baukonzepts für einen Balkon
- Erstellen der Baupläne
- Baugenehmigungsverfahren
- Anbauen des Balkons
Unterschätzen Sie nicht die EnEV beim Nachrüsten
Das nachträgliche Anbauen eines Balkons betrifft in der Regel Bestands- und Altbauten. Damit müssen oft aber erst die Auflagen der Energieeinsparverordnung (EnEV) umgesetzt werden, was die Fassade betrifft. Meist werden Wärmedämm-Verbundsysteme (WDVS) angebracht, die aber um bis zu 50 cm auftragen. Damit werden nicht selten Bebauungslinien aus Bebauungsplänen überschritten.
Bebauungspläne und Nachbarschaftsrecht
Selbst, wenn Behörden einem nachträglichen Balkonanbau zustimmt, bedeutet das meist, dass zunächst die Nachbarn um ihr Einverständnis gebeten werden müssen. Das sollte zwingend schriftlich erfolgen, um zukünftigen Missverständnissen vorzubeugen. Das WDVS hat aber auch Auswirkungen auf die Wahl des Anbaukonzepts. Denn die gängigen Balkone zum Nachrüsten lassen sich auch danach unterscheiden:
- Vorsatzbalkon
- Anbaubalkon
Wesentliche Unterschiede zwischen diesen Balkonausführungen
Der Vorsatzbalkon ist etwas teurer, dafür steht er eigenständig und umlaufend auf Stützpfosten. Daraus resultiert, dass Sie diesen Balkon nicht zwingend an der Fassade verankern müssen. Das geschieht jedoch beim Anbaubalkon. Außen steht er auf Pfosten, an der Fassade wird er verankert. Das bedeutet einen Eingriff in das vorhandene oder geplante WDVS. Das ist mit höheren Kosten verbunden, um Kältebrücken zu vermeiden.
Diese Techniken beim nachträglichen Anbau eher selten
Beim Balkonvergrößern werden oft auch Aufhängungen in Form von Traversen, die den Balkon quasi an die Fassade hängen, genutzt. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass diese Systeme eine massivere Gewichtsableitung über die Fassade bedeuten. Auskragende Balkonböden, also eine Betonplatte mit Balkonestrich ist aufgrund der komplexen Bauform eher nicht berücksichtigt beim Nachrüsten eines Balkons.
Von der Planung bis zur Bauausführung des neuen Balkons
Wenn Sie sich dann für ein System entschieden haben, werden die Bauplane ausgeführt und zur Baugenehmigung eingereicht. Ist die Baugenehmigung erteilt, können Sie mit dem Anbau beginnen. Zwischen den verschiedenen Optionen, die Ihnen zum Nachrüsten offenstehen, sind es vor allem die unterschiedlichen Balkonkosten, die maßgeblich als Entscheidungskriterium mit einfließen.