Der Wert und damit die Miete hängt von einigen Faktoren ab
Es gibt besondere Merkmale oder Eigenschaften einer Wohnung, die diese besonders populär machen. Gerade im urbanen Umfeld, also in Großstädten mit knappen Wohnraum, wirkt sich das schnell in Form von höheren Mietpreisen aus. Es gibt zahlreiche Faktoren, die sich wertsteigernd auf eine Wohnung auswirken können und damit auch Mieter eher ansprechen:
- gute Aussicht einer Erdgeschosswohnung
- Balkon oder Loggia
- großzügiger Neubau
- hervorragend renovierter Altbau
- herrliche Aussicht
- Lage in der Stadt
Ein Balkon erhöht die Lebensqualität maßgeblich
Gerade der Balkon oder eine Loggia sind in der Stadt von hervorstechender Bedeutung. Schließlich ist es ansonsten die oftmals einzige Möglichkeit, wenigstens etwas an die frische Luft zu kommen. Nicht selten kann ein Balkon dabei aber auch zu Problemen führen.
Gerade Balkone führen immer wieder zu Streit
Entweder gibt es rund um den Balkon Baumängel, Nutzungseinschränkungen oder andere Mieter fühlen sich gestört. Zum Beispiel beim nachträglichen Ausbauen oder Verlängern eines Balkons oder wenn ein Balkon nachträglich angebaut wird. Ein anderes Paradebeispiel ergibt sich durch das Grillen auf dem Balkon. Ein Mangel bezüglich eines Balkons, dessen Nutzung oder Balkonunterkonstruktion kann Nutzer als auch Nachbarn gleichermaßen stören oder belästigen.
Der Balkon gehört zur Mietsache, beinhaltet aber ein Sondernutzungsrecht
Zunächst einmal muss dabei beim Mietrecht in Bezug auf den Balkon berücksichtigt werden, dass es sich um eine besondere Komponente einer Wohnung oder eines Hauses handelt. Daher gibt es auch ein Sondernutzungsrecht, das die exponierte und offene Lage eines Balkons in besonderem Maße berücksichtigt. Um noch einmal zum Grillen auf dem Balkon zurückzukommen, würde das in diesem Fall bedeuten, dass dieses Grillen keinesfalls mit dem Kochen in der Küche gleichzusetzen ist.
Unser Rechtssystem versucht immer möglichst nah zu sein
Nun ist es aber gleichzeitig so, dass wir in Deutschland in einem besonderen Rechtssystem leben, nämlich dem Bundesföderalismus. Das bedeutet, dass sich die Staatsregierung nicht gleichermaßen um alle gesetzlichen Belange kümmert. Vielmehr wird das Recht auf unterschiedliche Ebenen gehoben. In einem so großen Land wie Deutschland macht das Sinn, denn es gibt zahlreiche Unterschiede zwischen beispielsweise Nordseeküste und Alpenregion.
Es gelten also unterschiedliche Rechte und Vorschriften
In Norddeutschland gibt es weniger Schnee, dafür aber umso mehr Regen und Sturm. Dafür sind in der Alpenregion massive Schneelasten zu erwarten. Darum wird gerade das Bau- und Mietrecht bis auf grundsätzliche Gesetze auf verschiedene Ebenen verteilt. Das kann folgendermaßen aussehen:
- landesweite Bundesgesetze und Regelungen
- Länderrecht (auf Ebene der einzelnen Bundesländer)
- Regierungsbezirke
- Landkreise und Kommunen
- Stadtteile und Gemeinden
Unterschiedliche Voraussetzungen nach Bundesland oder Kommune
Ob Sie beispielsweise nachträglich einen Carport auf Ihrem Balkon einrichten dürfen, hängt in erster Linie von den kommunalen Regelungen ab. Diese sind im Bebauungsplan ersichtlich. Ob und inwieweit das genehmigungspflichtig ist, wird dagegen auf Landesebene (Landesbauordnung LBO) geregelt. Deshalb gibt es auch in jedem Bundesland unterschiedliche Mieter- und Vermietervereinigungen, denn hier setzen sich diese Unterschiede fort.
Entsprechend nichtssagend sind Urteile zur Mietminderung
Nun gibt es bundesweit zahlreiche Urteile, die sich mit einer Mietminderung und der Nutzbarkeit bzw. dem Vorhandensein eines Balkons auseinandersetzen. Doch müssen Sie dabei stets bedenken, dass das lediglich eine grobe Orientierung sein kann. Im schlechtesten oder besten Fall (je nach Betrachtungsweise) entscheidet das für Sie zuständige Gericht völlig gegenläufig zu bestehenden Gesetzen. Gerade in Bezug auf die Mietminderung bei Balkonen kann es zu völlig unterschiedlichen Interpretationen verschiedener Landesgerichte kommen.
Regenwasser auf dem Balkon: völlig normal oder Mietminderung
So kann auf den Balkon tropfendes Regenwasser als natürlich hinnehmbar sein, aber auch einen Mietmangel ohne oder mit Mitminderung darstellen. Das muss stets im Einzelfall geprüft werden. Da es ein besonders umstrittenes Thema und damit entsprechend häufig vor Gerichten vertreten ist, wollen wir an dieser Stelle noch ein Beispiel zum Grillen auf dem Balkon bringen.
Die Rechtssprechung beim Grillen verdeutlicht es
Während das Stuttgarter Landgericht sagt, „in einer Gesellschaft, die sich zurück zur Natur besinnt, muss eine Rauchentwicklung durch einen Holzkohlegrill auf einem Balkon hinnehmbar sein“, urteilte Hamburg unlängst, dass die Rauchentwicklung durch solch einen Kohlegrill unzumutbar sei und deshalb zu verbieten ist.
Vorgehensweise, wenn Sie Mietminderungen durchsetzen wollen
Sie sollten sich also stets an einen lokalen Mieterschutzbund wenden, um dort Ihr Anliegen bezüglich des Balkons genauer zu erörtern. Allerdings wird man Sie auch dort auf das eingeschränkte Sondernutzungsrecht hinweisen. Außerdem bestehen völlig unterschiedliche Rechtsansprüche durch nachträgliche bauliche Veränderungen.
Berücksichtigen Sie stets die ursprüngliche Situation
So kann ein Nachbar das Entfernen einer von Ihnen angebrachten seitlichen Balkontrennwand fordern, weil es ihn in seiner freien Entfaltung einschränken würde. Anders herum können Sie laut bestehenden Gerichtsurteilen aber bis zu fünf Prozent Mietminderung geltend machen, wenn der Vermieter einen zum Einzug und Unterschreiben des Mietvertrags vorhandenen Sichtschutz nun entfernt.
Ihr regionaler Mieterschutzbund ist die beste Anlaufstelle
Im Mieterschutzbund kann man Ihnen hier besonders aufgrund der regionalen Erfahrungen gut weiterhelfen. Der Mieterschutzverein wird Sie bei einem berechtigten Mangel auch schnell zu einem Fachanwalt für Mietrecht weiterleiten. Bedenken Sie aber dennoch, dass bestehende Gerichtsurteile keinerlei Rechtswirkung auf Ihren Fall haben müssen, selbst, wenn die Ursachen scheinbar identisch sind. Bedenken Sie jedoch zusätzlich, dass die meisten möglichen Mietminderungen, die es bisher im Zusammenhang mit Balkonen gab, im Großen und Ganzen zwischen 0 und maximal 10 % liegen.