Nicht alle Gebäude besitzen einen Balkon
Viele Alt- und Bestandsbauten sind nicht mit einem Balkon ausgestattet. Der Trend hin zu mehr Nähe zur Natur motiviert viele Hausbesitzer zum nachträglichen Anbauen von einem Balkon oder zur Balkonerweiterung. Grundsätzlich können Sie dabei zwischen den folgenden Balkonvarianten unterscheiden:
- auskragender Balkon (Betonplatte mit Estrich)
- hängender Balkon (der Balkon hängt an Traversen, die an der Fassade befestigt sind)
- Anbaubalkon (an der Fassade verankert, an der Front Standstützen)
- Vorsatzbalkon (komplett auf Stützen stehender Balkon)
Balkonausführungen für den Selbstbau
Zum Selberbauen als auch als nachträgliche Balkonvariante eigenen sich nur Anbau- und Vorsatzbalkon. Hängende und auskragende Varianten sind eher geeignet, den Balkon zu vergrößern.
Aufbau und Konzept
Vorsatz- und Anbaubalkone werden zudem entweder aus einem Metallgerüst (oft Aluminium) oder einer Holzkonstruktion gefertigt. Insbesondere der Holzbalkon ist sehr beliebt, wobei auch der Aluminiumbalkon aufgrund seiner Langlebigkeit immer mehr an Popularität gewinnt.
Komplett selber bauen dürfen Sie Ihren Balkon als Laie jedoch nicht
Der vollständige Selbstbau wäre bei beiden Varianten an sich nicht so schwer. Jedoch ist eine Menge Fachwissen notwendig, damit der selbst gebaute Balkon den baurechtlichen und statischen Anforderungen entspricht. So muss beispielsweise ein Bauplan erstellt werden. Da ein Balkon gleichzeitig baugenehmigungspflichtig ist, muss der Einreichende als auch der Bauplan baugenehmigungsfähig sein. Auf private Heimwerker ist das nicht zutreffend.
Unterscheidung von Balkonausführungen
Dass dem so ist, hat viele Gründe. Um das zu verstehen, beleuchten wir Balkonbauausführungen etwas genauer. Zunächst können Sie folgende Balkone unterscheiden:
- Balkon (Anbau oder auskragend, außerhalb des Gebäudegrundrisses)
- Loggia, Balkon-Loggia oder Freisitz (innerhalb des Gebäudegrundrisses)
Den herkömmlichen Balkon können Sie noch weiter unterscheiden:
- freistehende, nicht witterungsgeschützte Balkone
- überdachte, witterungsgeschützte Balkone
DIN-Regelwerke beschreiben den Balkonbau exakt
Nach diesen Balkonausführungen wird auch im DIN-Regelwerk für Balkone unterschieden. Dort ist festgehalten, dass beispielsweise bei Holzbalkonen, die der Witterung ausgesetzt sind, keine wie beim Zimmermann üblichen Verzapfungen zum Verbinden tragender Holzbauteile angewandt werden dürfen. Verbindungsteile wie Bolzen, Pratzen, Gewindestangen usw. müssen sogar aus einem korrosionsgeschützten Metall hergestellt sein, also zum Beispiel galvanisiert sein.
Nicht jeder kann eine Baugenehmigung einreichen
Es gibt also klare Voraussetzungen, wie ein Balkon zu errichten ist. Nicht ist in den DIN-Vorschriften dem Zufall überlassen. Bedenken Sie, dass andernfalls ein erhebliches Verletzungsrisiko besteht. Hier kommen wir damit auch schon zum nächsten wichtigen Aspekt, nämlich der Statik. Die kann nur durch den Fachmann berechnet werden.
Das betrifft den Balkon und dessen Konstruktion, aber auch den Untergrund und notwendige Fundamente für die Stützen. Nicht umsonst ist ein Balkon baugenehmigungspflichtig. Aus demselben Grund ist es mehr als verständlich, dass Baupläne nicht von Laien oder nicht entsprechend zertifizierten Unternehmen und Personen eingereicht werden können.
Bedenken Sie die Konsequenzen bei einem Schwarzbau!
Sie sollten sich also nicht eine der zahllosen Anleitungen aus dem Internet heraussuchen, wonach Sie einen Balkon tatsächlich vollständig selber bauen können. Sie würden ohne Baugenehmigung und statische Berechnungen einen Schwarzbau erstellen. Kommen Personen zu Schaden, würden Sie voll haften.