Ein Balkon ist heute eine Selbstverständlichkeit
Wo viele Menschen eng beieinander leben, ist Wohnraum ein knappes Gut. Die Folge sind Wohnhäuser mit entsprechend vielen Wohneinheiten. Längst haben Architekten und Stadtplaner die Wichtigkeit eines ruhigen Ausgleichs, der mit Natur zu tun hat, erkannt. Entsprechend gehören Balkone heute zur selbstverständlichen Mindestausstattung, die eine Wohnung haben sollte.
Jedoch bei jeder Wohnung, also eng an eng
Das betrifft dann aber auch die Wohnungen neben Ihnen und über Ihnen. Gegebenenfalls kommen noch gegenüberstehende Gebäude mit direkter Sicht auf Ihren Balkon dazu. Damit wird ein Balkon buchstäblich zum Präsentierteller, auf dem man sich entsprechend unwohl fühlt. In der Folge besteht eine hohe Nachfrage nach unterschiedlichen Sichtschutzelementen für einen Balkon:
- Sichtschutz nach oben
- Sichtschutz nach vorne
- bei einem transparenten Balkongeländer Sichtschutz nach unten
- seitlicher Sichtschutz für den Balkon
Der seitliche Sichtschutz ist folglich der wichtigste
Gerade der seitliche Sichtschutz für den Balkon ist dabei von hervorzuhebender Bedeutung. Schließlich sind die Nachbarbalkone nach links und rechts meist nur einen Steinwurf weit entfernt. Es ist also eher unangenehm, wenn der direkte Wohnungsnachbar wirklich alles mitbekommt. Ein seitlicher Sichtschutz schafft hier Abhilfe. Damit stellt sich dann aber auch die Frage, wie dieser seitliche Sichtschutz aussehen soll. Es gibt verschiedene Optionen:
- aufgestellte Pflanzen
- Rankgitter
- Seitenmarkise
- nicht durchsichtige Platten aus verschiedenen Materialien (Glas, Holz, Kunststoff, Metall usw.)
- gemauerter Sichtschutz
Auflagen und Gesetze beachten
Der gemauerte Sichtschutz wird wohl für die wenigsten Balkone infrage kommen. Dafür zeigt dieses Beispiel aber nachvollziehbar, dass auch beim seitlichen Sichtschutz für den Balkon Grenzen zu berücksichtigen sind. Dabei handelt es sich um baugesetzliche und bauliche Auflagen, gefolgt von Auflagen des Hausbesitzers, der Eigentümergemeinschaft oder Hausverwaltung.
Unterscheidung bis zur Geländer- oder Brüstungshöhe und darüber
Ist das Balkongeländer oder die Brüstung durchsichtig (beispielsweise aus Glas oder Metall- oder Holzstäben mit großen Abständen), wird auch unterhalb des Geländers bzw. der Brüstung ein Sichtschutz benötigt. Da der Balkon zur Mietsache gehört, kann Ihnen niemand vorschreiben, dass Sie bis zur Brüstungs- oder Geländerhöhe einen Sichtschutz anbringen.
Oberhalb von Brüstung und Geländer
Anders sieht es dabei schon oberhalb von Brüstung oder Geländer aus. Sie müssen also zunächst klären, ob Sie überhaupt einen solchen Balkon-Sichtschutz anbringen dürfen. So kann es ein generelles Verbot oder unterschiedliche Auflagen geben. Solche Auflagen sind oftmals einheitliche Materialien oder Farben, die zu verwenden sind. Das ist auch dann wichtig, wenn Sie sich einen Balkon-Sichtschutz selber bauen wollen.
Die Befestigung des seitlichen Balkonsichtschutzes
Eventuell wird aber auch danach unterschieden, ob ein Balkon-Sichtschutz ohne bohren durchzuführen ist, oder on es auch gestattet ist, diesen fest zu installieren. Das kann nämlich durchaus notwendig sein. Gerade auf Balkonen ist es oft sehr windig. Daher muss ein solcher Sichtschutz vielleicht noch andere Aufgaben erfüllen. Zum einen als kombinierter Balkon Windschutz und Sichtschutz, unter Umständen auch als Wärme- und Witterungsschutz.
Eine immer durchsetzbare Alternative
Wenn allerdings die Auflagen so einschränkend sind, dass scheinbar gar nicht erlaubt ist, gibt es immer noch Abhilfe. Eine nicht fest mit dem Gebäudemauerwerk verbundene Balkontrennwand, die nur wie ein Paravent aufgestellt wird, kann Ihnen nicht untersagt werden.