Welche Normen gelten beim Erhöhen des Balkonbodens?
Für die Erhöhung Ihres Balkonbodens gelten zum einen die DIN-Normen für barrierefreies Bauen. Aber auch die DIN 18195 zur Bauwerksabdichtung ist zu beachten. Diese Norm fordert Anschlusshöhen von Abdichtungen im Tür- und Wandbereich von mindestens 15 cm ab Oberkante Bodenbelag. Unter bestimmten Voraussetzungen kann diese Anschlusshöhe unterschritten werden. Im Türbereich kann z. B. durch Drainageroste eine schnelle und rückstaufreie Entwässerung sichergestellt werden. Bei der Aufständerung des Balkonbodens mit Holz- oder Metallrosten ist eine separate Entwässerung nicht erforderlich.
Wie kann man den Balkonboden mit Holz- oder Metallrosten erhöhen?
Gitterroste, auch „Gräting“ genannt, können aus mehreren Elementen bestehen. Solche Roste können auch aus Latten und Brettern oder Dielen selbst hergestellt werden. Verwenden Sie dazu möglichst witterungsbeständiges Holz, geeignet sind z.B. Robinie, Lärche, Douglasie oder Eiche. Achten Sie auf einen Spalt von mindestens 8 mm zwischen den Brettern oder Dielen. So kann Regen- oder Schmelzwasser gut abfließen.
Achtung: Wenn Sie den Balkonboden erhöhen, müssen Sie natürlich auch das Balkongeländer erhöhen. Sonst ist die Absturzsicherheit nicht mehr gewährleistet.
Wie kann man den Balkonboden mit Platten erhöhen?
Alternativ zu Grätings kann der Balkonboden auch mit geeigneten rutschhemmenden Fallschutzbelägen in Form von Platten erhöht werden. Hierbei ist jedoch auf die Entwässerung zu achten. Im Türbereich kann mit einem geeigneten Drainagerost das Wasser schnell abgeleitet werden.
Die Platten selbst sollten fest verlegt werden, damit sie beim Begehen nicht verrutschen können. Zur Entwässerung bieten sich wasserdurchlässige Platten an, im Handel sind u.a. Gummielastplatten erhältlich, die alle erforderlichen Kriterien erfüllen. Auch hier muss das Balkongeländer mit erhöht werden.