Balkonkraftwerke und Mini-PV-Anlagen sind dabei die einfachste Möglichkeit, selbst Strom zu erzeugen, den eigenen CO₂-Fußabdruck nachhaltig zu verringern und – am wichtigsten – die Stromkosten im Haushalt deutlich zu senken.
Überlegungen vor dem Kauf
Bevor man sich zum Kauf entschließt, sollte man zunächst einige grundlegenden Dinge überdenken. Die wichtigsten Punkte sind dabei:
- welche Art von Anlage man errichten möchte
- welche Aufstell- bzw. Befestigungsmöglichkeit gewählt wird
- vorhandenes Platzangebot
- die Lage und Eignung des geplanten Aufstellorts
- bei Mietwohnungen: die Erlaubnis des Vermieters
Art der Anlage und Montage-Möglichkeiten. Als Balkonkraftwerk bzw. Mini-PV-Anlage gelten in Deutschland Anlagen mit einer Modulleistung unter 2 kWp und einer maximalen Wechselrichter-Leistung von bis zu 800 W (siehe nächster Abschnitt). Für diese Anlagen gelten besondere Bedingungen (Selbstmontage möglich, Steuerfreiheit, vereinfachte Anmeldung).
Aufstell- und Befestigungsmöglichkeiten. Neben dem klassischen Balkonkraftwerk, das am Balkongeländer befestigt wird, ist bei Mini-PV-Anlagen auch eine Montage / Aufstellung auf einem Garagendach oder einem anderen Flachdach denkbar. Jeder Hersteller von Komplettsystemen bietet gewöhnlich das benötigte Zubehör für verschiedene Montage-Möglichkeiten an.
Vorhandenes Platzangebot. Besonders beim Balkonkraftwerk ist der verfügbare und unverschattete Bereich oft sehr begrenzt. Kleinere Balkonkraftwerke bestehen aus nur einem Modul, größere Modelle aus zwei Modulen. Gegebenenfalls lassen sich auch zusätzliche Module montieren, das ist erlaubt, solange die Wechselrichter-Leistung nicht über 800 W steigt (siehe nächster Abschnitt).
Das vorhandene Platzangebot im Geländerbereich sollte dabei grundsätzlich immer so weit als möglich genutzt werden, d. h. es sollten so viele Module montiert werden, wie Platz finden. Bei Mini-PV-Anlagen auf Flachdächern gibt es in der Regel ohnehin meist kein Platzproblem.
Lage und Eignung des Aufstellorts. Für eine möglichst hohe Stromausbeute ist die Ausrichtung des Aufstell- oder Montageorts entscheidend. Da die Sonne im Lauf des Tages von Ost nach West über den Himmel wandert, verspricht eine Ausrichtung des Montageorts nach Süden in der Regel die beste Ausbeute. Die Anlage sollte dabei optimal der Sonne flächig zugewandt sein (Winkel der Module), Verschattungen sollten nach Möglichkeit beseitigt werden.
In einigen Fällen bietet auch eine Ausrichtung nach Osten oder Westen (bzw. Südost / Südwest) noch eine gute Ausbeute und zusätzliche Vorteile, etwa bei bestehenden Verschattungen oder wenn besonders die Morgen- oder Abendsonne intensiv ausgenutzt werden soll.
Erlaubnis des Vermieters. Wer auf dem Balkon seiner Mietwohnung oder auf einer gemieteten Garage eine Solaranlage anbringen möchte, benötigt dafür eine Erlaubnis des Vermieters. Wer die Anlage trotz eines Verbots des Vermieters anbringt oder gar nicht erst fragt, kann sich ernste Probleme einhandeln – bis hin zu einer Kündigung des Mietverhältnisses.
Was bei der Anlage selbst beachtet werden sollte
Auch im Hinblick auf die Anlage selbst sollte man bereits vor dem Kauf einige grundlegende Dinge bedenken:
- die Anlagenleistung, die man verbauen möchte
- die Wechselrichter-Leistung
- die Anschlussmöglichkeit (Schuko-Stecker oder Wieland-Steckdose)
- die erforderliche Anmeldung der Anlage und die zu zahlenden Steuern
- Austausch des Stromzählers
- Erdung des Balkonkraftwerks / der Mini-PV-Anlage
- mögliche Änderungen der Gerätenutzung im Haushalt um maximal von der Anlage zu profitieren
Zunächst einmal sollte man über die grundlegenden Leistungswerte und die technischen Merkmale von Balkonkraftwerken und Mini-Komplettanlagen Bescheid wissen. Die Dinge, über die man unbedingt Bescheid wissen sollte, sind im Grunde gar nicht kompliziert.
Anlagenleistung. Die Anlagenleistung wird oft in Watt (W) oder Kilowatt (kW) angegeben, als Maß für die elektrische Leistung. Die korrekte Bezeichnung lautet allerdings: Wp bzw. kWp – Watt-Peak bzw. Kilowatt-Peak.
Die Angabe „Peak“ verweist darauf, dass es sich bei der Angabe um die Spitzenleistung der Anlage handelt, das heißt um die Leistung, die die Anlage unter voller, optimaler Sonneneinstrahlung und günstigen Bedingungen maximal erbringen kann.
Einfluss auf die tatsächliche Leistung haben dann neben der Tages- und der Jahreszeit, der Bestrahlungsstärke, dem Einstrahlwinkel und dem eintreffenden Sonnenlichtspektrum auch die Zellentemperatur, der Verschmutzungsgrad der Module und zahlreiche weitere Faktoren. Die Spitzenleistung wird dabei nur höchst selten und nur für kurze Zeit erreicht – sie darf deshalb für Kalkulationen nicht herangezogen werden.
Die meisten Anlagen werden mit Leistungen von rund 400 Wp (0,4 kWp) bzw. 800 Wp (0,8 kWp) angeboten. Kleinere Anlagen sind seltener, auch Anlagen mit einer Leistung über 1.000 Wp findet man eher selten.
kW, kWp und kWh. Erbringt eine Anlage für 1 Stunde eine tatsächliche kontinuierliche Leistung von 400 W (0,4 kW), hat man 0,4 kWh Strom erzeugt. Bei 2 Stunden mit dieser Leistung sind es entsprechend 0,8 kWh, bei drei Stunden 1,2 kWh.
Dabei muss die tatsächliche Leistung für die Berechnung verwendet werden, die angegebene Leistung in kWp ist nur die maximal mögliche Spitzenleistung, die die Anlage überhaupt erbringen kann. Sie wird außerdem durch die Maximalleistung des Wechselrichters begrenzt.
Die tatsächlich erbrachte Leistung einer Anlage lässt sich im Vorfeld nur schwer berechnen oder abschätzen, da sie von zahlreichen verschiedenen Faktoren abhängt, die sich permanent verändern. Welche Leistung eine Anlage an einem bestimmten Aufstellort tatsächlich erbringt, lässt sich nur anhand von selbst ermittelten Durchschnittswerten im konkreten Einzelfall abschätzen.
Wechselrichter. Von Solaranlagen erzeugter Strom ist Gleichstrom aus unseren Steckdosen beziehen wir allerdings Wechselstrom. Deshalb ist ein Wechselrichter nötig, um den von der Anlage erzeugten Gleichstrom in für uns nutzbaren Wechselstrom umzuwandeln. Zulässig sind für Balkonkraftwerke und Mini-PV-Anlagen Wechselrichter mit einer Leistung von bis zu 800 W.
Bei höherer Leistung des Wechselrichters handelt es sich um eine „große“ Solaranlage, für die besondere Anmeldebedingungen und Steuerpflichten gelten.
Anschlussmöglichkeit Schuko-Stecker oder Wieland-Stecker. Für die Verbindung des Balkonkraftwerks mit den Haushaltsstromkreisen gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
1. das Verwenden eines herkömmlichen Schuko-Steckers (wie bei gewöhnlichen Elektrogeräten), dabei führt ein Kabel vom Wechselrichter-Ausgang zu einer beliebigen Steckdose im Haus.
2. das Verwenden eines sogenannten Wieland-Steckers, dafür muss im Haushalt zunächst eine spezielle Wieland-Steckdose installiert werden.
Wieland-Steckdosen bieten eine wesentlich höhere Sicherheit vor elektrischem Schlag und bei unsachgemäßer Nutzung. Zwei wesentliche Normen im Bereich elektrischer Anlagen, die DIN VDE V 0100-551-1 und die DIN VDE V 0628-1, fordern bisher aus diesem Grund eine Einspeisung des erzeugten Stroms über Wieland-Stecker, beim Einbau der Wieland-Steckdose wird dabei auch eine Beurteilung und Anpassung des betroffenen Stromkreises vom Elektriker gefordert. Einzelne Netzbetreiber verlangen ebenfalls zwingend den Anschluss über eine Wieland-Steckdose.
Staatlicherseits ist man allerdings bemüht, diese Norm-Grundlagen zu verändern und auch Schuko-Anschlüsse als gleichwertig anzuerkennen, zumal es bisher keinen einzigen Schadensfall bei dieser Anschlussvariante gab.
Genehmigung und Anmeldung. Für jedes Balkonkraftwerk und jede Mini-PV-Anlage ist zwingend eine (kostenlose) Anmeldung beim zuständigen Netzbetreiber erforderlich. Der zuständige Netzbetreiber ist auf der Stromabrechnung angegeben, alternativ kann man auch beim eigenen Stromanbieter nachfragen.
Steuern und Abgaben. Der selbst erzeugte Strom ist bei Balkonkraftwerken steuerfrei. Da bei Balkonkraftwerken und Mini-PV-Anlagen üblicherweise keine Möglichkeit zur Einspeisung von Stromüberschüssen ins öffentliche Netz besteht, betrachtet man die Anlagen nunmehr gesetzlich als ein Art von Haushaltsgeräten. Für den Eigenverbrauch muss man also grundsätzlich nichts bezahlen.
Bei „großen“ Solaranlagen (z. B. 15 kWp) mit Netzeinspeisung sieht das anders aus: man erhält zwar einerseits eine Einspeisevergütung für den erzeugten Stromüberschuss, wird aber andererseits automatisch Unternehmer und muss neben anderen unternehmerischen Verpflichtungen für den erzeugten Strom Einkommenssteuer und gegebenenfalls auch Umsatzsteuer abführen.
Austausch des Stromzählers. Mit dem Solarpaket I vom April 2024 ist ein Austausch alter Stromzähler nicht mehr zwingend sofort erforderlich. Alte Ferraris-Zähler dürfen übergangsweise weiterverwendet werden, auch wenn sie während dem Einspeisen rückwärts laufen. Langfristig sollte aber ein Austausch auf einen digitalen Zähler mit dem Netzbetreiber besprochen werden.
Erdung von Balkonkraftwerken und Mini-PV-Anlagen. Auf eine Erdung / einen Potentialausgleich kann bei den geringen Leistungen von herkömmlichen Balkonkraftwerken meist verzichtet werden (Stromfluss von weniger als 120 V DC). Sollen mehr als 2 Module in Reihe geschaltet werden, sollten Sie allerdings mit Ihrem Elektriker besprechen, ob eine Erdung der Anlage sinnvoll ist. Durch die Erdung wird dann ausgeschlossen, dass bei höheren Spannungen Halterungen und Gestelle unter Strom stehen und Menschen oder Tiere verletzen können.
Rentieren sich Balkonkraftwerke und Mini-PV-Anlagen?
Zum Ende unseres Ratgebers kommen wir noch zu der wahrscheinlich wichtigsten und am häufigsten gestellten Frage, die gleichzeitig am schwierigsten zu beantworten ist: Welche Kosten kann ich durch ein Balkonkraftwerk überhaupt einsparen?
Eine pauschale Antwort auf diese Frage kann es nicht geben, da die Stromausbeute und darüber hinaus von einer Vielzahl von Faktoren abhängt:
- dem Standort der Anlage (im Norden Deutschlands gibt es durchschnittlich weniger Sonnenstunden als im Süden)
- der Ausrichtung der Anlage
- die installierte Anlagenleistung
- der Zahl der Sonnenstunden im betreffenden Jahr (Durchschnitt 2023: 1.855 in Bayern und BaWü, 1.645 Stunden in NRW )
- der vorherrschende Grad der Bewölkung
- der durchschnittliche Verschmutzungsgrad der Module
- das eigene Nutzungsverhalten (Ausmaß der Nutzung selbst erzeugten Stroms gegenüber Strom vom Netzanbieter)
Alle diese Faktoren müssen im Einzelfall betrachtet werden, um zu einer belastbaren persönlichen Kalkulation zu kommen und ermitteln zu können, wann sich die Investitionskosten amortisiert haben. In der nachfolgenden Tabelle haben wir einige Richtwerte für eine 800 Wp-Anlage aus verschiedenen Quellen zusammengefasst.
Richtwerte für die Einsparungen durch Balkonkraftwerk/Mini-PV-Anlage. Nachfolgend einige Richtwerte, mit denen Sie rechnen können.
Angabe | Richtwert |
---|---|
unter idealen Bedingungen | 1 – 5 kWh pro Tag |
ø täglicher Ertrag ¹ | 1,9 kWh pro Tag |
ø Ersparnis pro Tag ² | 0.78 EUR |
ø Ersparnis pro Jahr | 241.80 EUR |
Amortisationsdauer ³ | ca. 2.7 Jahre |
¹ verwendet wurde hier der über 10 Monate hinweg ermittelte Durchschnittsertrag eines 800 Wp Balkonkraftwerks unter durchschnittlich guten Bedingungen. Bei sehr guten Bedingungen kann der Ertrag pro Tag/Jahr auch höher liegen.
² angewendet wurde hier der Durchschnitts-Strompreis aus dem ersten Halbjahr 2023 bei Verbräuchen zwischen 2.500 und 5.000 kWh pro Jahr inkl. Steuern, Abgaben und Umlagen: 41,25 Cent pro kWh [Quelle: Statistisches Bundesamt]
³ für die Amortisationsdauer zugrundegelegt sind die Anschaffungskosten des Balkonkraftwerks 800 W Turbo vom bewährten Anbieter mein-solarwerk inkl. Stecker + Montagematerial (649,50 EUR). Alle Balkonkraftwerke und Komplettsets von mein-solarwerk
Beachten Sie, dass die Lieferung und Installation von Solaranlagen und Balkonkraftwerken sowie dem nötigen Zubehör (Wechselrichter, Kabel, Halterungen) von 2023 bis 2026 von der Mehrwertsteuer befreit sind (§ 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG). Der Kauf eines Balkonkraftwerks ist also gerade jetzt besonders günstig.
Verhältnis von Einsparungen zu den Stromkosten. Für die eigene Kalkulation sollten die möglichen Einsparungen nach der Amortisationsdauer auch ins Verhältnis zu den eigenen Stromkosten gesetzt werden.
Durch Anpassungen des eigenen Nutzungsverhaltens ist es in vielen Fällen möglich, bis zu 80 % und mehr des selbst erzeugten Stroms auch tatsächlich zu verbrauchen. Dafür muss zu den Zeiten des höchsten Stromausbeute auch die Stromnutzung entsprechend hoch sein (Betrieb von stromverbrauchenden Geräten).
Einsparungen – Beispiele. Ihren individuellen Stromverbrauch in kWh pro Jahr können Sie Ihrer Stromabrechnung entnehmen. Falls Sie ihre letzte Stromabrechnung gerade nicht zur Hand haben, haben wir hier mit einigen Durchschnittswerten für Sie gerechnet und die oben ermittelte Einsparung bei 80 % Stromnutzung in Beziehung zu den jeweiligen Gesamtstromkosten gesetzt.
Zwei-Personen-Haushalt:
Verbrauchshöhe | Durchschnitt / Kosten | Einsparung |
---|---|---|
geringer Verbrauch | 2.500 kWh = 1031.25 EUR | 18.75 % der Stromkosten |
mittlerer Verbrauch | 3.000 kWh = 1237.50 EUR | 15.63 % der Stromkosten |
hoher Verbrauch | 3.500 kWh = 1443.75 EUR | 13.40 % der Stromkosten |
Gerechnet wurde hier mit einem Verbrauch des selbst erzeugten Stroms (Durchschnittswert von oben) zu 80 %. Je nach Nutzungsverhalten / angeschlossenen und laufenden Geräten kann auch ein höherer Eigenverbrauch und damit eine höhere Einsparungsquote erreicht werden.
4-Personen-Haushalt:
Verbrauchshöhe | Durchschnitt / Kosten | Einsparung |
---|---|---|
geringer Verbrauch | 3.000 kWh = 1237.5 EUR | 15.63 % der Stromkosten |
mittlerer Verbrauch | 4.500 kWh = 1856.25 EUR | 10.42 % der Stromkosten |
hoher Verbrauch | 5.500 kWh = 2268.75 EUR | 8.52628 % der Stromkosten |
Aus unseren Richtwerten ist ersichtlich, dass sich schon in durchschnittlichen Fällen mit einem Balkonkraftwerk oder einer Mini-PV-Anlage nach Ablauf der Amortisationsdauer 10 – 20 % der gesamten Stromkosten sparen lassen.
Bei besonders günstigen Standorten und in Verbindung mit einigen Stromsparmaßnahmen und angepasstem Stromnutzungsverhalten können die Einsparungen dabei im Einzelfall noch deutlich höher liegen.