Schon der Aufbau des Balkonbodens verdeutlicht besondere Umstände
Balkone werden an der Hausfassade angebaut. Schon der Balkonuntergrund weicht in seinem Aufbau von anderen herkömmlichen Bodenbelägen ab. Schließlich muss vor allem Regenwasser und Schnee optimal abgeführt werden, da ansonsten Bauschäden vorprogrammiert sind. Damit ist eine Balkonüberdachung grundsätzlich eine sinnvolle Erweiterung, schließlich schützt sie den Balkon maßgeblich vor Witterungseinflüssen.
Zahlreiche rechtliche Vorgaben, die einzuhalten sind
Jedoch müssen Sie vor dem Bauen einer Balkonüberdachung die rechtlichen Aspekte beachten. Je nach Gegebenheiten kommen unterschiedliche Rechtsvorschriften zum Tragen:
- DIN-Bestimmungen beim Balkonbau
- baurechtliche Bestimmungen
- Nachbarschaftsrecht
- Mietrecht
Die DIN-Normen für Balkone
In den Baubestimmungen wird in den DIN-Normen zwischen überdachten und nicht überdachten Balkonen unterschieden. Außerdem werden auch die Verbindungen ausführlich behandelt. So dürfen zum Beispiel bei einem Holzbalkon die Verbindungen von tragenden teilen nicht verzapft werden. Schrauben, Anker, Pratzen usw. müssen korrosionsfrei sein. Das setzt voraus, dass sie mindestens galvanisiert sind.
Baurechtliche Vorgaben für Balkondächer
Aber auch baurechtliche Bestimmungen sind wichtig. Immer wieder ist zu lesen, dass eine Balkonüberdachung baugenehmigungsfrei wäre. Dem ist nicht so. Insbesondere Bauhöhen, die vorgeschrieben werden, müssen eingehalten werden. Oft werden laut Bebauungsplan Gebäude direkt auf den Baulinien errichtet.
Für den Balkon besteht dann meist eine Sondergenehmigung, da dieser ja von der Fassade auskragend ist und somit die Baulinien überschreitet. Spätestens hier greift auch das Nachbarschaftsrecht. Laut diesem Recht sind bestimmte Baumaße einzuhalten, wenn in den Bestimmungen (Landesbauordnung, Bebauungsplan, baurechtliche Auflagen der Kommune usw.) Grenzabstände überschritten werden.
Nachbarschaftsrecht und Mietrecht
Je nach gültigen Vorschriften betrifft das Bauteile, die näher als 3 bis 2,5 m an der Grundstücksgrenze errichtet werden sollen. Ein Balkon beispielsweise in erhöhter Parterre könnte mit einer Überdachung die begrenzte Bauhöhe (in der Regel 3 m) ebenfalls schnell überschreiten. In Mietwohnungen kommt noch hinzu, dass die direkten Nachbarn ebenfalls zustimmen müssen.
So kann sich der direkte Nachbar von Ihnen in seiner eigenen freien Entfaltung beeinträchtigt sehen, wenn er plötzlich ein Dach neben seinem Balkon hat. Wie Sie, hat auch er seine Rechte, die sich für den Balkon ebenfalls vom Mietrecht ableiten lassen. Es ist also zwingend erforderlich, das schriftliche Einverständnis der Nachbarn einzuholen. Außerdem gelten hier auch noch die Vereinbarungen im Mietvertrag, der Hausordnung oder der Eigentümergemeinschaft.
Vorgaben bei Mietern und in Eigentumswohnungen
Demnach kann eine Balkonüberdachung vollständig untersagt werden, ebenso sind Vorgaben bei der Materialwahl und selbst der Farbe denkbar. Als Mieter benötigen Sie das Einverständnis des Vermieters bzw. des Eigentümers, da die Überdachung einen Eingriff in die Bausubstanz darstellt – selbst, wenn Ihr Argument ist, dass die Überdachung den Balkon schützt.
Bau der Balkonüberdachung: mögliche Materialien
Ist die Erlaubnis dann von allen Seiten eingeholt und steht dem Projekt auch baurechtlich nichts mehr im Wege, können Sie mit dem Selberbauen Ihres Balkons beginnen. Typisch wäre die Verwendung von Balken wie bei einer Terrassenüberdachung. Bedenken Sie aber, dass diese Balken auch auf dem Balkonboden befestigt werden müssen.
Auch auf dem Balkon ist eine fachgerechte Ausführung wichtig
Wie bei Stützpfosten auf der Terrasse darf auch hier das Holz den Boden nicht direkt berühren, da es ansonsten schnell zum Verrotten des Holzes in diesem Bereich kommt. Entsprechende Metallschuhe sind eine Lösung. Das Dach selber können Sie als Schleppdach oder seitliches Satteldach ausführen – was immer Ihnen gefällt (und den Vorgaben entspricht).