Nutzungsänderung anzeigen
Grundsätzlich muss der Umbau des Balkons zum kleinen Wintergarten als Nutzungsänderung eigentlich auch dem Bauamt mitgeteilt werden. Doch das hängt in erster Linie von der Größe es Balkons ab. Erkunden Sie sich, ab welcher Größe in Ihrem Bundesland eine Genehmigung erforderlich ist.
Denkmalschutz
Unterliegt das Gebäude dem Denkmalschutz, darf an der Außenfassade meistens gar nichts verändert werden. Selbst wenn es eine deutliche Steigerung des Wohnwertes und des Immobilienpreises bedeuten würde. Hier müssen Sie unbedingt zuerst die Denkmalschutzbehörde um Zustimmung bitten.
Eigentümerversammlung
In einem Mehrfamilienhaus oder in einer Anlage mit gleichen Fassadenbildern wird auch für den Eigentümer eine Erlaubnis durch die Eigentümerversammlung der Anlage erforderlich. Sind eventuell einige andere Wohnungsbesitzer dagegen, wird eine Verglasung nicht möglich sein.
Ziehen Sie daher möglichst schon im Vorfeld andere Besitzer von Eigentumswohnungen mit ins Boot, zum Beispiel durch günstige Angebote. Viele Unternehmen bauen gern mehrere Balkone um und ermäßigen dann den Preis auch recht deutlich. In einer Wohnanlage sollten Sie ohnehin von einem Selbstbau absehen, da Sie für Folgeschäden, die beim Nachbarn entstehen sonst haftbar sind.
Welche Genehmigungen werden benötigt?
- eventuell Baugenehmigung
- Zustimmung Eigentümerversammlung
- eventuell Denkmalschutz