Welche Vorteile hat eine nachträgliche Balkonverglasung?
Eine nachträgliche Balkonverglasung bietet viele Vorteile:
- Schutz vor Umwelt- und Witterungseinflüssen: Eine Verglasung bietet Schutz vor Nässe, Kälte und Wind, aber auch vor Vogelkot, Staub und Autoabgasen.
- Dauerhafte Nutzung auch bei schlechtem Wetter möglich.
- Schallschutz: Mit gutem Isolierglas ist eine Schalldämmung von bis zu 50 % möglich.
- Heizkosten senken: Eine Balkonverglasung wirkt wie ein Wärmepuffer und verlangsamt den Wärmeverlust über die Außenwand.
- Schutz vor Absturz und Einbruch: Kinder oder Haustiere können nicht über das Balkongeländer klettern und den Balkon unbeaufsichtigt nutzen.
Welche Arten von Balkonverglasung kann man nachträglich einbauen?
Für eine nachträgliche Balkonverglasung kommen drei verschiedene Systeme in Frage:
- Festverglasung: Diese Variante ist kostengünstig und bietet eine gute Wärmedämmung, die Festverglasung kann aber nicht geöffnet werden.
- Schiebesysteme: Hier kann die Balkonverglasung jederzeit geöffnet und geschlossen werden. Systeme mit Rahmen sind etwas preisgünstiger, rahmenlose Varianten bieten jedoch eine völlig freie Sicht und wirken elegant und modern.
- Schiebe-Dreh-Systeme: Diese Systeme lassen sich sehr einfach bedienen. Die Verglasung kann um 90° gedreht werden, danach werden die Glaselemente zur Seite geschoben.
Ist eine nachträgliche Balkonverglasung genehmigungspflichtig?
Eine Balkonverglasung ist in der Tat genehmigungspflichtig. Daher muss bei der zuständigen Baubehörde eine Baugenehmigung beantragt werden. Bei einer Eigentumswohnung ist zusätzlich zur Baugenehmigung die Einwilligung aller Wohnungseigentümer notwendig.
Grund für dieses Vorgehen ist, dass eine Balkonverglasung die Fassade maßgeblich verändert. Die planungstechnischen Vorschriften für Balkonverglasungen sind immer der jeweiligen Landesbauordnung zu entnehmen und sind zusätzlich im örtlichen Bebauungsplan weiter geregelt.