Der richtige Grenzabstand für Bambus
Da Bambus rechtlich wie Gehölz behandelt wird, sind die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzabstände einzuhalten. Diese Variieren je nach Bundesland und der endgültigen Wuchshöhe des Bambus.
1. Allgemeine Grenzabstände nach Bundesland
In den meisten Bundesländern richtet sich der erforderliche Abstand zur Grenze nach der Höhe der Pflanzen:
- Niedersachsen: Bis 120 cm Höhe: 25 cm Abstand, bis 200 cm Höhe: 50 cm Abstand, bis 300 cm Höhe: 75 cm Abstand, bis 500 cm Höhe: 125 cm Abstand, über 1500 cm Höhe: 800 cm Abstand
- Sachsen-Anhalt: Bis 150 cm Höhe: 50 cm Abstand, bis 300 cm Höhe: 100 cm Abstand, bis 500 cm Höhe: 125 cm Abstand, über 1500 cm Höhe: 600 cm Abstand
- Brandenburg: Mindestabstand beträgt ein Drittel der Pflanzenhöhe
- Baden-Württemberg: Bis 180 cm Höhe: 50 cm Abstand, höhere Hecken: zusätzlich der Mehrhöhe über 180 cm
Weitere Bundesländer wie Bayern, Berlin, und Thüringen haben ähnliche Regelungen. Deshalb sollten Sie sich immer über die exakten Vorschriften in Ihrem Wohnort informieren.
2. Spezielle Pflanzszenarien
- Heckenpflanzung: Bei einer dichten, heckenartigen Wand müssen spezielle Abstandsregelungen eingehalten werden, die je nach Bundesland variieren können und oft strenger sind als für Einzelpflanzen.
- Einzelpflanzen und Gruppenbepflanzung: Auch hier sind Mindestabstände basierend auf der Wuchshöhe zu beachten.
3. Praktische Tipps zur Einhaltung der Abstände
Verwenden Sie vor dem Pflanzen des Bambus einen Meterstab oder ein Maßband, um den Mindestabstand zur Grundstücksgrenze genau auszumessen. Legen Sie das Maßband am äußeren Rand der Pflanze an. Wenn der Bambus keinen klaren Hauptstamm hat, nehmen Sie die Mitte der Pflanzengruppe als Bezugspunkt. Das Einhalten der vorgeschriebenen Grenzabstände schützt Sie vor nachbarschaftlichen und juristischen Auseinandersetzungen.
Die Rhizomsperre: Ein Muss für Bambus
Viele Bambusarten breiten sich durch unterirdische Ausläufer, die sogenannten Rhizome, schnell aus. Um unkontrollierte Verbreitung und Schäden am Nachbargrundstück zu verhindern, ist eine Rhizomsperre unerlässlich. Diese sollte aus robustem Material bestehen und mindestens 60 bis 90 cm tief eingegraben werden.
Verwenden Sie eine Rhizomsperre aus dickem Polyethylen oder Betonringen, da diese Materialien sich bewährt haben. Folgende Punkte sollten Sie bei der Installation der Sperre beachten:
- Umranden Sie den vorgesehenen Pflanzbereich großzügig.
- Achten Sie darauf, dass die Sperre lückenlos schließt, indem Sie Verschlussschienen verwenden.
- Kontrollieren Sie regelmäßig die Ränder der Sperre und entfernen Sie durchgebrochene Rhizome sofort.
Eine Rhizomsperre schützt nicht nur vor rechtlichen Auseinandersetzungen mit dem Nachbarn, sondern erhält auch die Struktur Ihres Gartens. Sorgen Sie dafür, dass der Bambus innerhalb der Sperre genügend Platz hat, um Wachstumsschäden durch zu engen Wurzelraum zu vermeiden.
Rückschnitt von Bambus
Ein regelmäßiger Rückschnitt des Bambus ist wichtig, um das Wachstum zu kontrollieren und die Pflanze in Form zu halten. Bambus wächst sehr schnell und bildet neue Triebe aus den Wurzeln. Deshalb sollten Sie ihn ein- bis zweimal im Jahr schneiden.
Beginnen Sie mit dem Rückschnitt ab dem zweiten Jahr nach der Pflanzung. Schneiden Sie die oberen Triebe zurück, um die gewünschte Höhe zu beizubehalten, und entfernen Sie ältere, verdorrte Halme bodennah. Dadurch fördern Sie neue Sprossen am unteren Teil der Pflanze, was das Wachstum dichter und kompakter macht.
Beachten Sie landesrechtliche Vorschriften bezüglich zulässiger Höhe und rückschnittfreier Zeiträume. Ein regelmäßiger Schnitt trägt nicht nur zur Formgebung bei, sondern erhöht auch die Winterhärte des Bambus.
Das Betreten des Nachbargrundstücks
Ohne ausdrückliche Zustimmung des Nachbarn dürfen Sie dessen Grundstück nicht betreten, auch nicht zum Zurückschneiden von Bambus. Sollte Bambus von nebenan auf Ihr Grundstück übergreifen, können Sie dem Nachbarn eine angemessene Frist zur Beseitigung der Beeinträchtigung setzen. Üblicherweise beträgt diese Frist zwei bis drei Wochen.
Wenn keine Abhilfe erfolgt, dürfen Sie selbst tätig werden, sofern Sie die Beeinträchtigung dokumentiert und die Frist gesetzt haben. Grundsätzlich sollten Pflanzen auf dem Grundstück verbleiben, auf dem sie gepflanzt wurden. Nur wenn eine konkrete Beeinträchtigung nachgewiesen werden kann, dürfen Überhang oder Rhizome entfernt werden. Streben Sie jedoch immer eine friedliche Einigung an.