Wie wird beim Verweigern der Bauabnahme vorgegangen?
Bei einer Häufung von Mängeln im Abnahmeprotokoll sollte die Verweigerung der Abnahme durch den Bauherrn jedoch erst am Ende des Abnahmetermins ausgesprochen werden. Danach sind Fristen zur Mängelbeseitigung und ein neuer Abnahmetermin anzuberaumen. Das Recht des Auftragnehmers, eine Zustandsfeststellung zu verlangen, kann sich durch eine ausführliche Dokumentation automatisch erledigt werden. Werden Mängelrügen wegen nicht fertiggestellter Arbeiten erhoben und sollen diese im Protokoll vermerkt werden, ist zu prüfen, ob diese Leistung im Bauvertrag vereinbart wurde.
Welche Mängel erlauben das Verweigern der Bauabnahme?
Es gibt typische Mängel bei der Bauabnahme. Erfahrungsgemäß handelt es sich dabei meist um Mängel, die als unwesentlich eingestuft werden. Wesentliche Mängel definieren sich nicht aus der Sicht des Bauherrn. Zu den am häufigsten auftretenden wesentlichen Mängeln gehören statisch relevante Konstruktionsfehler und falsch positionierte Mauerwerksöffnungen (Fenster, Türen). Solche Mängel können vom Auftragnehmer nicht mit noch ausstehenden Restarbeiten erklärt werden, die Abnahmereife ist noch nicht erreicht. Auch eine Vielzahlvon unwesentlichen Mängel berechtigt zur Abnahmeverweigerung.
Welche Alternative gibt es zum Verweigern der Bauabnahme?
Wie bei der Abnahmeverweigerung ist auch bei der Bauabnahme trotz Mängeln das formale Vorgehen von entscheidender Bedeutung. In beiden Fällen ist eine klare Nachbesserungsregelung mit Fristsetzung unerlässlich. Spätestens jetzt sollte ein Bausachverständiger hinzugezogen werden, um der die Nachbesserungen kontrolliert.
Wann sollte das Verweigern der Bauabnahme pro forma erfolgen?
Wird der Bauherr vom Bauunternehmer zur Abnahme vor der Fertigstellung aller Gewerke gedrängt, sollte er die Bauabnahme zu diesem Zeitpunkt verweigern. Eine schriftliche Mitteilung über die Abnahmebereitschaft nach Fertigstellung dokumentiert die rechtswirksame Verweigerung. Ist ein Einzug vor der Bauabnahme geplant, sollte der Bauherr unbedingt zum Einzugstermin eine Abnahmeverweigerung formulieren. Damit schließt er eine ungewollte sogenannte konkludente oder stillschweigende Abnahme aus.
Welche Konsequenzen hat das Verweigern der Bauabnahme?
Grundsätzlich bringt eine Abnahmeverweigerung den Bauherrn und den Bauunternehmer in Zugzwang. Beide Seiten können formale Fehler machen, die letztlich zu einer nicht einvernehmlichen Abnahme führen. Das formale Vorgehen führt zu folgenden sich wechselnden Rechtsfolgen:
- Beweislast
- Gewährleistungsanspruch
- Gewährleistungsfrist
- Verjährungsfrist