Die Bauabnahme – Ihre Rechte bei Mängeln
Als Bauherr haben Sie sowohl das Recht als auch die Pflicht, Ihr Bauvorhaben sorgfältig zu prüfen, bevor Sie die Bauabnahme durchführen. Sollten dabei wesentliche Mängel auftreten, haben Sie das Recht, die Abnahme zu verweigern. Wesentliche Mängel sind solche, die die Nutzbarkeit des Gebäudes erheblich beeinträchtigen, wie etwa eine nicht funktionierende Heizung oder fehlende sicherheitsrelevante Installationen.
Wesentliche Mängel feststellen
Führen Sie eine gründliche Inspektion durch, um wesentliche Mängel zu identifizieren. Achten Sie insbesondere auf:
- Funktionsfähigkeit der Haustechnik: Überprüfen Sie, ob Heizung, Sanitäranlagen und Elektrik einwandfrei funktionieren.
- Sicherheitsrelevante Bauteile: Stellen Sie sicher, dass Treppengeländer, Balkongeländer und ähnliche Sicherheitsinstallationen vorhanden und korrekt angebracht sind.
- Verkehrssicherheit: Achten Sie darauf, dass Zufahrtswege und Zugänge sicher nutzbar sind.
Auch eine Ansammlung kleinerer Mängel kann insgesamt die Nutzbarkeit des Gebäudes beeinträchtigen, sodass sie die Abnahme verhindern.
Vorgehensweise bei Mängeln
Sollten Sie wesentliche Mängel feststellen, dokumentieren Sie diese detailliert. Eine gründliche Dokumentation umfasst:
- Fotografische Beweise: Machen Sie Fotos von allen festgestellten Mängeln.
- Protokollierung: Halten Sie jeden Mangel schriftlich fest und beschreiben Sie ihn genau.
- Sachverständigengutachten: Ziehen Sie bei Unklarheiten einen Bausachverständigen hinzu, um eine professionelle Bewertung der Mängel vorzunehmen.
Schriftliche Mitteilung und Fristsetzung
Informieren Sie den Bauunternehmer schriftlich über die festgestellten Mängel und die Gründe für Ihre Abnahmeverweigerung. Setzen Sie ihm eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung, die den Umfang und die Schwere der Mängel berücksichtigt.
Weitere rechtliche Schritte
Falls der Bauunternehmer die Mängel nicht in der gesetzten Frist beseitigt, können Sie rechtliche Schritte einleiten. Dies umfasst die Einleitung eines Beweisverfahrens oder die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. In schwerwiegenden Fällen kann es notwendig sein, juristische Hilfe in Anspruch zu nehmen, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Prüfen der Nachbesserung
Nach der Mängelbeseitigung sollten Sie eine erneute Prüfung durchführen. Stellen Sie sicher, dass alle Mängel ordnungsgemäß behoben wurden, bevor Sie die Bauabnahme durchführen. Dokumentieren Sie auch diese abschließende Prüfung sorgfältig.
Weitere Handlungsoptionen bei Mängeln
Sollten bei der Bauabnahme Mängel festgestellt werden, haben Sie mehrere Handlungsoptionen:
Zustandsfeststellung
Falls Sie die Abnahme verweigern möchten, kann der Bauunternehmer eine Zustandsfeststellung verlangen. Nehmen Sie an diesem Termin teil, um sicherzustellen, dass alle Mängel dokumentiert und protokolliert werden. Dies dient als Grundlage für die weiteren Schritte.
Einbehalt der Schlussrate
Sie können einen Teil der Schlussrate zurückhalten, wenn Mängel festgestellt wurden. Die Höhe des Einbehalts sollte sich nach den voraussichtlichen Kosten für die Mängelbeseitigung richten.
Selbstvornahme
Sollte der Bauunternehmer die Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist beseitigen, können Sie die Mängelbeseitigung selbst vornehmen oder einen Dritten beauftragen. Die Kosten können Sie vom einbehaltenen Betrag der Schlussrate abziehen. Übersteigen die Kosten den einbehaltenen Betrag, können Sie die Differenz beim Bauunternehmer einfordern.
Gewährleistungsansprüche
Nach der Bauabnahme beginnt die gesetzliche Gewährleistungsfrist, die in der Regel fünf Jahre beträgt. Innerhalb dieser Frist ist der Bauunternehmer verpflichtet, neu auftretende Mängel zu beheben.
Juristische Schritte
Sollte es nicht gelingen, eine Einigung über die Mängelbeseitigung zu erzielen, können Sie juristische Maßnahmen ergreifen, wie die Einleitung eines Beweisverfahrens oder das Einklagen der Mängelbeseitigungskosten. Ziehen Sie hierfür möglicherweise einen Rechtsanwalt und Sachverständigen hinzu.
Dokumentieren Sie alle Mängel und Kommunikation
Eine gründliche und detaillierte Dokumentation aller festgestellten Mängel sowie der gesamten Kommunikation mit dem Bauunternehmen ist unerlässlich. Dies hilft Ihnen, den Überblick zu behalten und dient als wertvolles Beweismittel in möglichen Rechtsstreitigkeiten. Fertigen Sie umfassende fotografische Aufnahmen der Mängel an und halten Sie alle relevanten Details schriftlich fest.
Zudem sollten Sie jede Kommunikation mit dem Bauunternehmen schriftlich festhalten. Notieren Sie Datum, Inhalt und Beteiligte jedes Gesprächs oder Schriftverkehrs, insbesondere Mängelanzeigen und Fristsetzungen. Digitale Helfer wie Mängelmanagement-Software können diesen Prozess erleichtern und papierlos gestalten.
Bei schwieriger Kommunikation oder rechtlichen Auseinandersetzungen kann es sinnvoll sein, ein unabhängiges Gutachten durch einen externen Sachverständigen erstellen zu lassen. Diese professionelle Beurteilung erhöht die Beweiskraft Ihrer Dokumentation erheblich.
Durch eine sorgfältige und systematische Dokumentation sichern Sie nicht nur Ihre Rechtslage ab, sondern schaffen auch eine klare Grundlage für das weitere Vorgehen und eventuelle Nachbesserungen.
Behördliche Abnahme
Die behördliche Abnahme wird durch die Bauaufsichtsbehörde vorgenommen und soll sicherstellen, dass das Bauwerk den öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften entspricht. Diese Abnahme ist besonders bei größeren Bauvorhaben von Bedeutung und erfolgt in mehreren Schritten, wie der Rohbauabnahme, der Gebrauchsabnahme und der Schlussabnahme. Dabei werden Aspekte wie Statik, Brandschutz sowie andere sicherheitsrelevante Bauteile überprüft. Diese Abnahmen werden häufig von anerkannten Prüfern oder Sachverständigen durchgeführt.
Die behördliche Abnahme ist unabhängig von der privatrechtlichen Abnahme durch den Bauherren. Auch wenn die behördliche Abnahme erfolgreich ist, müssen Sie als Bauherr die privatrechtliche Abnahme separat durchführen. In der Regel reichen Bauherr und Architekt die erforderlichen Unterlagen wie Versicherungen und Erklärungen der Fachfirmen bei der Behörde ein.
Sollten schwerwiegende Mängel festgestellt werden, die den vorgesehenen Verwendungszweck des Gebäudes beeinträchtigen, kann die Behörde die Abnahme verweigern. Die behördliche Abnahme endet mit der Ausstellung eines Schlussabnahmescheins und des amtlichen Prüfprotokolls, die die Nutzung des Gebäudes erlauben.