Wann brauche ich eine Baugenehmigung für eine Betonplatte?
Ob Sie für Ihr Vorhaben eine Baugenehmigung benötigen, erfahren Sie in der Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes.
Hier ein paar Beispiele für Gartenhäuser. In Bremen, Schleswig-Holstein, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Hessen benötigen Sie eine Baugenehmigung, wenn der Rauminhalt des Gartenhauses 30 m3 übersteigt. In Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Sachsen und im Saarland ist die Grundfläche wichtig, sie darf 10 m2 nicht überschreiten, wenn Sie ohne Genehmigung auskommen wollen. Die Angaben gelten für das Bebauungsgebiet, nicht für den Außenbereich, wo Sie in der Regel eine Baugenehmigung benötigen (und meist nicht bekommen).
Anders ist es mit Terrassen. Eine Betonplatte zu gießen und Stühle darauf aufzustellen ist ohne Genehmigung möglich. Wollen Sie eine Bedachung bauen, stellt sich wieder die Frage nach der Genehmigung. In Bayern ist die Terrassenüberdachung beispielsweise genehmigungsfrei, wenn Sie nicht tiefer als 3 m und nicht größer als 30 m2 ist. Ähnliche Werte gelten für einen Holzunterstand.
Wie ist das mit der Baugenehmigung, wenn ich zur Miete wohne?
Die oben genannten Beispiele beziehen sich auf Eigenheime. Wer zur Miete wohnt, muss natürlich zuerst mit dem Vermieter sprechen. Auch eine Betonplatte ohne Bebauung kann im gemieteten Garten zu Problemen führen. Soll ein größeres Gartenhaus errichtet werden, müsste der Vermieter den Bauantrag stellen.