Wie wird das Entwässern der Baugrube geplant?
Vor dem Aushub einer Baugrube muss ein Baugrundgutachten erstellt werden, das neben den geostatischen Verhältnissen des Baugrundes auch die Wassersituation beschreibt. Mit diesen Werten wird die Wasserhaltung für die Baugrube berechnet und geplant. Entscheidende Planungsfaktoren sind:
- Wie viel Niederschlagswasser fällt an?
- Wie hoch steht das Grundwasser?
- Wie tief wird die Baugrube?
- Wie lange wird die Baugrube bestehen?
- Wie ist der Baugrund beschaffen?
- In welchem Umfang muss abgedichtet werden?
Fließgeschwindigkeit und Wassermenge sind die entscheidenden Indikatoren.
Welche Steigerungsgrade gibt es beim Entwässern der Baugrube?
Die Entwässerung und Wasserhaltung wird der anfallenden Wassermenge erhöht. Bei geringen Wassermengen ist eine offene Wasserhaltung mit einem Pumpensumpf ausreichend. Drängräben, Rinnen oder Rigolen führen das Wasser ab. Um den Wasseranfall durch Niederschläge zu reduzieren, können Abdeckungen eingesetzt werden. Rohre werden hier nicht verwendet. Muss Grundwasser abgepumpt werden, ist eine geschlossene Wasserhaltung erforderlich. Diese Methode erfordert mindestens drei Pumpbrunnen, die das Grundwasser von der Baugrubensohle fernhalten. Sehr große Wassermengen werden mit der Vakuumentwässerung beschleunigt.
Welche Pumpen werden beim Entwässern der Baugrube eingesetzt?
Ein Aspekt, der bei der Planung der Entwässerung leicht übersehen wird, ist die Antriebsart der erforderlichen Pumpen. Eine tief im Pumpensumpf versenkte elektrische Tauchmotorpumpe stellt kein Problem dar. Bei komplexen Entwässerungssystemen kommen auch Pumpen mit Dieselmotor zum Einsatz. Diese entwickeln einen erheblichen Lärmpegel. In bereits bebauten Siedlungen kann dies dazu führen, dass nur außerhalb der Ruhezeiten gepumpt werden kann. In diesem Fall geht Zeit verloren, bis die Baugrube soweit trocken ist, dass die Fundamente gesetzt werden können.
Muss das Entwässern einer Baugrube genehmigt werden?
Wasserhaltung ist nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und gegebenenfalls nach Landesrecht erlaubnispflichtig. Zuständig ist die Untere Wasserbehörde. Sie prüft, ob das Grundwasser beinträchtigt wird. Geprüft wird auch, wie und wo das geförderte Wasser entsorgt wird. Normen nach DIN und Wasserrecht können zu einer Leistungsreduzierung der geplanten Wasserhaltung sorgen. In diesem Fall kann unter Umständen eine größer dimensionierte Wasserhaltung erforderlich werden.