Funktioniert eine Baugrunduntersuchung nur mit Bohrung?
Für die Baugrunduntersuchung stehen drei Verfahren zur Verfügung. Bohrungen und Rammkernsondierungen benötigen wenig Platz. Ein Schurf entspricht einer rechteckigen Grube. Bohrungen sind für große Tiefen geeignet. Die Schürfgrube kann bei ausreichendem Platzangebot durch ihre Seitenwände sehr umfangreiche Informationen liefern. Bei der Sondierung wird die Sonde mit Druck in den Boden getrieben. Sie liefert schnelle Ergebnisse und ist minimal invasiv. In sehr dichten und festen Böden sowie in Kies- oder Felsschichten ist eine Sondierung nicht möglich.
Wie wird die Bohrung in der Baugrunduntersuchung dokumentiert?
Die Ergebnisse der Bohrungen werden im sogenannten Schichtenverzeichnis dokumentiert. Durch mehrere Rasterbohrungen kann eine Art Relief des Bodenaufbaus erstellt werden. Folgende Ergebnisse werden erfasst:
- Bindigkeit
- Bodenart (Muttererde, Sand, Schluff, Ton)
- Dichte
- Farbe
- Felsvorkommen
- Grundwasserspiegel
- Kiesvorkommen
- Konsistenz
- Steinvorkommen
Die Bohrungen sind möglichst vollständig als Trockenbohrungen durchzuführen, da Bohrungen mit Wasserspülung die Ergebnisse verfälschen.
Was kostet die Bohrung bei der Baugrunduntersuchung?
Da Anzahl, Aufwand und Methoden variieren, können die Kosten für ein Bodengutachten nicht pauschal angegeben werden. Für ein durchschnittliches Grundstück ohne geologische Besonderheiten liegen die Kosten zwischen 1500 und 3000 Euro. Bei sehr heterogenen Böden erhöhen sich die Kosten durch eine höhere Anzahl von Bohrungen und Bodenproben. Die Vorinvestition vor dem Grundstückskauf zahlt sich aus, auch wenn der Kauf rückgängig gemacht wird. Die Kosten für zwei oder drei Bodengutachten sind geringer als die Kosten für Erdarbeiten.
Welche Infos liefert die Bohrung der Baugrunduntersuchung noch?
Ein nicht unerheblicher Nebeneffekt von Bohrungen ist das Auffinden und Erkennen von Altlasten und Fremdeinträgen. Insbesondere auf früher genutzten Grundstücken werden nicht selten Fremdstoffe wie Bauschutt, Tierabfälle und sonstige Kontaminationen angetroffen werden. Deren fachgerechte Beseitigung ist immer Aufgabe des neuen Grundstückseigentümers.
Wer darf eine Bohrung zur Baugrunduntersuchung durchführen?
Die DIN 4020 legt fest, dass nur Bauingenieure, Geologen oder unabhängige Sachverständige für Geotechnik berechtigt sind, eine belastbare Baugrunduntersuchung durchzuführen. Der jeweilige Sachverständige arbeitet im direkten Auftrag des Bauherrn oder des Bauträgers.