Fließende Übergänge, die von Indikatoren und Bewertung abhängen
Ein Baumhaus im Garten kann ein reines Spielhaus bilden oder für wohnähnliche Nutzung ausgelegt sein. Die Übergänge sind oft fließend. Neben einer zum Wohnen ausgelegten Ausstattung kann als grobe Beurteilungsgrenze das Übernachten im Baumhaus dienen. Einige Indikatoren werden vom Bauamt als relevant für eine erforderliche Baugenehmigung gewertet. Umbauter Wohnraum ist immer genehmigungspflichtig, eine reine Freizeiteinrichtung nur in einigen Fällen.
Indikatoren, die für Wohnen sprechen
- Dämmungen gegen Kälte und Wärme
- Verschließbare Türen und Fenste
- Stromanschluss (auch Verlängerungskabel)
- Wasseranschluss
- Warmwasserversorgung (auch Boiler)
- Sanitäre Anlage (auch Campingtoilette)
- Schlafplatz (Bett, Hängematte, Klappliege, Matratze)
- Professionell abgedichtetes Dach
- Wandschmuck und Wohnaccessoires
- Textile Einrichtungsgegenstände (Gardinen, Teppich)
- Möbel aller Art
- Kochgelegenheit
- Kühlgeräte
- Mehrtägige Aufenthalte einschließlich Übernachtungen (auch Gäste)
Indikatoren, die gegen Wohnen sprechen
- Keine oder offene Fenster und Türen
- Keine Dämmungen
- Keine dauerhaften Einrichtungsgegenstände
- Ausschließlich saisonale Nutzung (Sommer, Sonnenschein, Wärme)
- Offene Fugen und pure Holzverschläge
- Grundfläche unter zehn Quadratmeter
Im Baumhaus wohnen nicht überall realisierbar
Zu beachten ist die gesetzliche Regelung zu Aufenthalts- und Wohnbauten generell. In Deutschland dürfen nicht überall und in jedem Fall Wohngebäude errichtet werden. Diese Regeln gelten beispielsweise für Gartenhäuser, Lauben und für Baumhäuser. Der regionale und/oder lokale Bebauungsplan kann das Vorhaben verbieten. Das schließt auch private Grundstücke ein.
Um eine Baugenehmigung zu erhalten, können neben dem Bauamt auch andere Behörden eingeschaltet werden. Brand-, Natur- und Wasserschutz müsse auch beim Bau eines Baumhauses und den entsprechenden Materialien gegeben sein.