Was darf in leichten Baumischabfall rein ?
Folgende Materialien sind im leichten Baumischabfall erlaubt:
- Fenster
- Folien
- Glas
- Gips und Gipskarton
- Hartkunststoffe
- Heraklitplatten
- Laminat
- Metalle, Rohre und Kabel
- Stroh und Strohmatten
- Tapetenreste
- Teppichreste
- Türen
- Unbelastetes Holz
- Verputze
- Weiche Bodenbeläge (Linoleum, PVC, Teppichboden)
Was darf in schweren Baumischabfall rein?
Folgende Materialien sind im schweren Baumischabfall erlaubt:
- Beton (in limitiertem Mengenanteil, maximal fünf Prozent)
- Fliesen
- Heizkörper
- Keramik
- Steine
- Ziegel
Zum Teil zählen Stoffe zum Bauschutt, die auch als schwere Baumischabfälle entsorgt werden können. Hier kommt es auf die Mengenanteile und die sortenreine Trennbarkeit an. Verbindliche Auskünfte erteilt der zuständige Entsorgungsträger. Schwerer Baumischabfall darf in der Regel nicht mit leichtem Baumischabfall gemischt werden.
Darf Schadstoffbelastetes in den Baumischabfall rein?
Besonderes Augenmerk wird auf die Schadstoffbelastung der einzelnen Stoffe gelegt. Grundsätzlich wird das Abfallgemisch nach seinem „gefährlichsten“ Bestandteil eingestuft. Die kommunalen Entsorger teilen die Bauabfälle in der Regel in vier Klassen ein:
1. Nicht oder geringfügig schadstoffbelasteter, sortenreiner Abfall
2. Schadstoffbelasteter und sortenreiner Abfall
3. Nicht oder geringfügig schadstoffbelasteter, verunreinigter und nicht sortenreiner Abfall
4. Schadstoffbelasteter und verunreinigter, nicht sortenreiner Abfall
Auch bei dieser Einteilung sind die Regelungen der kommunalen Abfallentsorgung zu beachten, die regional geringfügig abweichen können.
Was passiert im Baumischabfall mit Abfall, der nicht rein darf?
Baumischabfälle werden vom Entsorger nachträglich getrennt. Der Aufwand ist etwa fünfmal so hoch wie bei sortenreinen Abfällen. Befinden sich unzulässige Stoffe im Abfall, müssen diese fachgerecht aussortiert werden. Je nach Menge und Stoff werden Bußgelder bis zu 10.000 Euro verhängt. Bei stark schadstoffbelasteten Materialien wie Asbest kann sogar eine Straftat vorliegen. Aus dem am günstigsten zu entsorgenden Bauschutt wird schon bei geringsten Beimengungen von Erde, Gips, Glas oder Holz der deutlich teurere Baumischabfall.
Wo darf Abfall rein, der kein Baumischabfall ist?
Gemäß den Abfallschlüsseln, nach denen sich die gesamte Entsorgungswirtschaft richtet, gibt es für Bauabfälle folgende von den Entsorgern definierte Abfallarten:
- Abfälle zur Verwertung (AZV)
- Bauschutt
- Baumischabfall
- Gemischte Siedlungsabfälle
- Sperrmüll
- Unbelastetes Holz
- Belastetes Holz
- Brandabfälle
- Sonstige Bauabfälle
- Restmüll