Kostenbeispiel: Baustelleneinrichtung
Beispielsituation:
- Einfamilienhausbau
- 150 m² Wohnfläche, durchschnittliche Baukosten
- Baustelleneinrichtung: durchschnittlicher Umfang
Posten | Preis |
---|---|
Gesamtbaukosten | 412.500 EUR |
Baustelleneinrichtung | 30.937 EUR |
je m² Wfl. | 206,25 EUR pro m² |
Kostenfaktoren
Für die Einrichtung der Baustelle gemäß der Baustellenverordnung (BaustellV) bleibt man als Bauherr immer verantwortlich – auch wenn eine Baufirma oder ein Baukoordinator beauftragt wird, gilt für Bauherren die Aufsichtspflicht.
Einzuhalten sind insbesondere die Vorgaben zum Arbeitsschutz (Arbeitsschutzgesetz, ArbSchG), die geltenden Vorgaben zur Verkehrssicherung und die Vorgaben für Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung, ArbStättV).
Die Kosten für die Baustelleneinrichtung sind je nach Art des Bauprojekts im Einzelfall unterschiedlich, durchschnittlich muss jedoch mit Kosten von 5 – 10 % der Gesamtbaukosten gerechnet werden.
Die Kosten werden dabei von verschiedenen Faktoren beeinflusst.
- Gesamtbaukosten
- Notwendige Einrichtungen
- Notwendige Genehmigungen
- Baustrom, Bauwasser und Baustraße
- Versicherungen
Gesamtbaukosten
Die Gesamtbaukosten sind ein gutes Richtmaß für die Größe des Gebäudes und die Komplexität des Bauvorhabens. Als groben Richtwert kann man von 5 – 10 % der Gesamtbaukosten als Baustelleneinrichtungskosten ausgehen.
Notwendige Einrichtungen
Welche Einrichtungen im Einzelfall notwendig sind, lässt sich aus den geltenden Vorgaben der BaustellV und dem ArbSchG und der ArbStättV ableiten. Zudem müssen die geltenden Verkehrssicherungspflichten (erweiterte Pflichten in Bezug auf Kinder) eingehalten werden.
Typische Einrichtungen. Typische, nahezu immer notwendige Einrichtungen sind ein Bauzaun, eine ausreichende Beleuchtung des Baustellenbereichs, die Einrichtung von Lager- und Entsorgungsflächen, ein Baustellenbüro bzw. Aufenthaltscontainer für die auf der Baustelle tätigen Handwerker und eine Baustellentoilette.
Baustelleneinrichtungsplan. Für die gesamte Baustelleneinrichtung muss zudem ein maßstabsgetreuer Baustelleneinrichtungsplan gemeinsam mit einem Vertreter jedes auf der Baustelle tätigen Gewerks angefertigt werden. Auf dem Plan müssen alle Lager- und Entsorgungsflächen, der Verlauf von Wasser- und Stromleitungen, die Baustraße, alle Sicherungseinrichtungen und alle Aufstellorte für Geräte und Maschinen sowie für Gerüste exakt eingezeichnet werden. Nach der Planerstellung müssen diese Bereiche auch auf dem Grundstück selbst gut sichtbar markiert werden.
Notwendige Genehmigungen
Die Kosten für die Baugenehmigung fallen bereits im Vorfeld an. Zusätzlich kann noch eine sogenannte Sondernutzungserlaubnis und gegebenenfalls eine Genehmigung für Luftfahrthindernisse erforderlich sein.
Sondernutzungserlaubnis. Stehen bauliche Einrichtungen oder Geräte, wie z. B. ein Gerüst oder ein Kran ganz oder teilweise auf öffentlichem Grund (Straße, Gehweg), muss eine Sondernutzungserlaubnis beim zuständigen Amt beantragt werden. Die Anforderungen und Kosten sind dabei je nach Ort unterschiedlich.
Genehmigung für Luftfahrthindernisse. In der Nähe von Flugplätzen und Flugsicherungseinrichtungen ist eine Genehmigung für Luftfahrthindernisse beim Bau notwendig. Für das Haus selbst ist sie bereits in der Baugenehmigung mit eingeschlossen, für Kräne und eingesetzte Baugeräte muss sie separat beantragt werden. Die Kosten sind ebenfalls je nach Ort und Art und Umfang der eingesetzten Geräte unterschiedlich.
Baustrom, Bauwasser und Baustraße
Baustrom. Beim Bau eines Einfamilienhauses ist für den Baustrom durchschnittlich mit Kosten zwischen 300 und 1.500 EUR monatlich (inkl. Stromverbrauch) zu rechnen. Ausführliche Informationen zu den Kosten finden Sie in unserem Artikel Baustrom: Kosten.
Bauwasser. Die Kosten für Bauwasser liegen beim Einfamilienhaus-Bau durchschnittlich zwischen 300 und 600 EUR monatlich. Ausführliche Informationen zu den Kosten finden Sie in unserem Artikel Bauwasser: Kosten
Baustraße. Die Kosten für die Einrichtung einer Baustraße liegen durchschnittlich zwischen 150 und 300 EUR je lfd. Meter. Ausführliche Informationen zu den Kosten finden Sie in unserem Artikel Baustraße: Kosten.
Versicherungen
Eine Reihe von Versicherungen sind für Bauherren unbedingt empfehlenswert.
Bauherrenhaftpflichtversicherung. Sie leistet bei Personen- und Sachschäden, die aufgrund der Baustelle entstehen und wehrt ungerechtfertigte Ansprüche juristisch ab. Die Deckungssumme sollte mindestens 3 Mio. EUR betragen. Wird das Haus durch einen Bauträger errichtet, kann man als Bauherr aber meist auf die Bauherrenhaftpflichtversicherung verzichten.
Die Kosten für die Versicherungsprämie liegen je nach Versicherer, Leistungsumfang und Deckungssumme unterschiedlich. Durchschnittlich kann aber mit einer Prämienhöhe von zwischen 0,1 bis 0,15 % der Gesamtbaukosten gerechnet werden.
Feuerrohbauversicherung. Da die Feuerversicherung (als Teil der Gebäudeversicherung) erst für ein fertiggestelltes Gebäude abgeschlossen werden kann, sollte das Haus in der Bauphase ebenfalls entsprechend gegen Schäden durch Brand oder Blitzschlag abgesichert werden. Die Feuerrohbauversicherung erstreckt sich dabei auch auf Schäden an vorhandene Baustoffen (Rauch, Löschwasser).
In den meisten Fällen ist es möglich und sinnvoll, die spätere Wohngebäudeversicherung bereits zu Baubeginn abzuschließen und einen Schutz bereits während der Bauphase zu erhalten. Die für die Wohngebäudeversicherung anfallenden Prämien werden dann bereits während der Bauphase fällig. Für einen Schutz durch Elementarschäden muss allerdings eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen werden.
Je nach vereinbartem Leistungsumfang liegt die jährliche Prämie durchschnittlich zwischen 300 und 600 EUR.
Bauleistungsversicherung. Die Bauleistungsversicherung leistet bei Schäden durch Elementarereignisse und Unwetter sowie bei Vandalismus-Schäden während der Bauphase. Auch der Diebstahl von bereits eingebauten (ausschließlich eingebauten!) Ausstattungen kann mit eingeschlossen werden. Mit eingeschlossen sind in bestimmtem Umfang auch Fehler bei der Bauausführung oder von Bauarbeitern durch Unachtsamkeit verursachte Schäden
Der Versicherungsschutz erlischt automatisch mit der Bauabnahme durch die zuständige Baubehörde, die maximale Laufzeit liegt je nach Versicherer zwischen 2 und 3 Jahren, Verlängerungen sind im Ausnahmefall aber möglich.
Die Bauleistungsversicherung wird als Einmalbetrag verrechnet, maßgeblich für die Höhe des Einmalbetrags sind die Gesamtbaukosten des Gebäudes, ebenso der Umfang der Eigenleistungen und der vereinbarte Selbstbehalt. Durchschnittlich ist beim Einfamilienhaus-Bau mit Einmalbeträgen zwischen 300 und 600 EUR zu rechnen.
Bauhelfer-Unfallversicherung. Helfer am Bau, auch wenn sie unentgeltlich helfen oder Familienmitglieder sind, müssen zwingend bei der Bau-BG angemeldet werden. Erfolgt keine Anmeldung, sind die Helfer im Rahmen ihrer Tätigkeit nicht unfallversichert – bei einem Unfall müsste damit der Bauherr für alle anfallenden Kosten aufkommen (ebenso für alle Kosten bei daraus folgender Arbeitsunfähigkeit / Invalidität). Zudem kann ein Bußgeld von bis zu 1.000 EUR drohen.
Die Versicherungsbeiträge liegen aktuell (Stand: 2023) bei 1,71 bzw. 1,76 EUR je geleisteter Arbeitsstunde. Dabei gilt ein Mindestbeitrag von 100 EUR je Bauhelfer. Die Höhe der Beiträge wird von der Bau-BG jährlich neu festgesetzt.
Kosten reduzieren
Um die Einrichtungskosten zu reduzieren und unnötige Kosten zu vermeiden, gibt es einige Möglichkeiten:
- Baustelleneinrichtung nicht vernachlässigen: bei Versäumnissen drohen unter Umständen enorme Kosten, Aufsichtspflicht als Bauherr auch bei Auslagerung an Baufirma
- umfassenden Versicherungsschutz herstellen: Schutz vor teuren Schäden aber auch Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche durch die jeweilige Versicherung
- Wohngebäudeversicherung bereits zu Baubeginn abschließen: erspart separate Feuerrohbauversicherung
- bei Angeboten auf klarer Kostenaufteilung bestehen: vermischte „Baustellengemeinkosten“ und „Einrichtungskosten“ oder Kostenpauschalen sind intransparent und erschweren Preisvergleiche
FAQ
Was kostet die Baustelleneinrichtung?
In unserem Beispiel fallen für die Baustelleneinrichtung Kosten von 206,25 EUR pro m² Wohnfläche an. Die Gesamtkosten für die Baustelleneinrichtung können je nach Bauprojekt allerdings stark unterschiedlich liegen.
Welche Faktoren bestimmen die Kosten für die Baustelleneinrichtung?
Die Kosten werden hauptsächlich vom Umfang der notwendigen Einrichtungen, den Kosten für Bauwasser, Baustrom und die Baustraße sowie den Kosten für notwendige Genehmigungen und abgeschlossene Versicherungen bestimmt. Mehr zu den einzelnen Kostenbestandteilen erfahren Sie in unserem Artikel.
Wie lassen sich Kosten reduzieren und unnötige Kosten vermeiden?
Die geltenden Pflichten (gegebenenfalls auch nur die Aufsichtspflicht) sollte man als Bauherr immer sehr ernst nehmen. Bei Angeboten sollten alle Einrichtungsarbeiten und Einzelleistungen klar und separat aufgelistet sein, um Preisvergleiche zu ermöglichen. Weitere Tipps finden Sie in unserem Artikel.