Darf die Baustellenzufahrt über das Nachbargrundstück führen?
Die Notwendigkeit der Inanspruchnahme des Nachbargrundstücks ist in allen Landesbauordnungen und Nachbarrechten geregelt. Dabei wird zwischen dem Eigentumsrecht des Nachbarn und dem Duldungsanspruch des Bauherrn abgewogen. In der Praxis entsteht ein Duldungsanspruch bei fristgerechter Anzeige und möglichst genauen Planangaben. Er ist zu befristen und mit einer Entschädigungsregelung zu versehen. Im Wesentlichen ist nach dem Rückbau der Baustellenzufahrt der ursprüngliche Zustand auf Kosten des Bauherrn wiederherzustellen. Bei einer Dauer von mehr als einem Monat wird eine laufende Entschädigung fällig.
Ist eine Baustellenzufahrt über das Nachbargrundstück zu dulden?
Einige Nachbarn lehnen das Duldungsrecht ab. Da es sich um einen Duldungsanspruch handelt, ist dies rechtlich nicht gerechtfertigt. Der Duldungsanspruch entsteht, wenn der Bauherr dem Nachbarn Art, Umfang und Zeit der Nutzung mindestens einen Monat vor Beginn der Benutzung schriftlich mitteilt. Dies gilt auch, wenn das Notwegerecht in Anspruch genommen wird. Das Hammerschlags- und Leiterrecht erfordert die Angabe des Nutzungsbeginns und der Dauer der Nutzung nach Tag und Stunde. Dies gilt ab dem ersten Betreten des Nachbargrundstücks.
Was kostet die Baustellenzufahrt über das Nachbargrundstück?
Neben den Bau- und Befestigungskosten entstehen dem duldungsberechtigten Bauherrn nach dem Rückbau der Baustraße Aufwendungen für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes auf dem Nachbargrundstück. Dazu gehören auch Folgeschäden wie Kies und Schotter auf angrenzenden Flächen und Anpflanzungen. Ein finanzieller Ausgleich wird idealerweise bereits in der Duldungsvereinbarung festgelegt. Besondere Umstände wie Lärm- und Schmutzbelästigung, Mietminderung durch Dritte oder Unvermietbarkeit sind zu berücksichtigen. Gegebenenfalls fallen laufende, meist monatliche Ausgleichszahlungen an.
Wie wird die Baustellenzufahrt über das Nachbargrundstück befestigt?
Bei der konkreten Planung der Baustraße sind die Aufbauhöhe, die Befestigungsart und die erforderliche Breite der Baustellenzufahrt festzulegen. Auf einem Nachbargrundstück sind gegebenenfalls Fundamente für einen Zaun und eine minimalinvasive Trassenführung zu berücksichtigen. Im Idealfall zeigt der Bauherr größtmögliche Rücksichtnahme und der Nachbar größtmögliche Toleranz. Möglicherweise können Bepflanzungen durch Umsetzen gerettet und Lärmschutzwände errichtet werden.