Mögliche Gründe, warum eine Bauvoranfrage abgelehnt wird
Die Baurechtsbehörde, bei der Sie oder Ihr Architekt die Bauvoranfrage für Ihr Bauprojekt gestellt haben, kann aus vielen verschiedenen Gründen Ihre Pläne vorerst zum Platzen bringen. Schließlich handelt es sich immer um eine sehr individuelle Angelegenheit, die in einem regel- und sicherheitsliebenden Land wie unserem in rechtlich trockensten Tücher gesehen werden will. Schon beim Ausfüllen des Bauvoranfrage-Formulars merken Sie, mit welcher Genauigkeit schon im Vorfeld alle möglichen Risiken abgeklopft werden.
Da es angesichts der Individualität eines jeden Bauprojekts im Grunde unendlich viele Gründe für einen Ablehnungsbescheid wird, konzentrieren wir uns auf eine Auswahl:
- Inkompatibilität mit Bebauungs-/ Flächennutzungsplan
- Nicht genehmigungsfähige Nutzungsart
- Inkompatibilität mit Brandschutzverordnung
- Zu hohe Flächenvesiegelung
- Nicht ausreichende Zuwegung
Der erste Punkt durchkreuzt tatsächlich am häufigsten die individuellen Bauprojekte von Privatpersonen. Gerade die Neuerrichtung eines ganzen Hauses, das ganz persönlichen Traumvorstellungen entsprechen soll, kollidiert nicht selten mit den rigiden Gestaltungsplänen der Kommune. Bei vorhandenen Bebauungsplänen sind nicht nur der Anteil der Flächenversiegelung, die Brandschutzvorgaben und die Zuwegung genauestens reguliert, sondern auch das Aussehen von Häusern bis ins kleinste Detail. Was kann man also tun?
Nicht gleich aufgeben
Trotzdem sollten Sie bei einem negativen Bescheid nicht gleich den Kopf hängen lassen! In aller Regel gibt es immer noch Spielraum bei der Auslegung Ihrer Baupläne. Was Sie nun tun können, ist Folgendes:
- Zunächst persönlichen Kontakt mit der Behörde aufnehmen
- Einen Fachanwalt zur Rate ziehen
- Ggf. Widerspruch einlegen
Der Weg über den persönlichen Kontakt ist erst einmal die empfehlenswerteste Maßnahme. Von Mensch zu Mensch und mit etwas Verhandlungsgeschick lassen sich theoretische rechtliche Konstrukte immer noch am besten zurechtbiegen. Fordern Sie von der Baurechtsbehörde zunächst einmal eine genauere Begründung für die Ablehnungspunkte ein. Hier können sich zuweilen schon etwaige Missverständnisse klären. Noch bessere Chancen haben Sie dabei, wenn Sie sich Verstärkung von einem Fachanwalt für Baurecht holen – am besten schon direkt beim Gang zur Behörde.
Laufen alle Gespräche gegen die Wand, steht es Ihnen immer noch frei, Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid einzulegen.