Klassifizierung des potenziellen Diebesguts
Beim Gebäudebau werden viele Baustoffe, Werkzeuge und Hilfsmittel eingesetzt. Ob eine Bauwesenversicherung bei Diebstahl Erstattungen zahlt, hängt in erster Linie von der Aufbewahrungsart und Sicherheitsvorkehrungen ab. Generell sind lose und ungeschützt gelagerte Gegenstände nicht gegen Diebstahl versicherbar.
Die von Handwerker benötigten Baumaterialien sind bis zum bestimmungsgemäßen Einbau nicht versicherbar. Aus Sicht des Bauherrn verbleibt allerdings die Haftung für das Material bis zur Verwendung und die Werkzeuge beim Handwerker. Vertraglich sind sie ein Bestandteil des Gewerks und müssen daher vom Handwerker „geschützt“ werden.
Eigentum des Bauherrn wie beispielsweise Dachziegel, Steine, Balken, Metall oder sonstige Baustoffe können bei loser Lagerung ebenfalls nicht versichert werden. Die Bauwesenversicherung tritt nur bei Diebstahl bereist verbauter Materialien ein.
Leistungsumfang und Versicherungsschutz
Eine Bauwesenversicherung, auch unter der Bezeichnung Bauleistungsversicherung bekannt, bietet ein Deckungsspektrum an, das um den Diebstahl erweitert werden kann. Zu den Basisdeckungen der Police gehören:
- Bruch der bereits montierten Verglasung
- Schäden aus Konstruktions-, Grund- und Niederschlagswasser
- Schäden durch Extremwitterungsverhältnisse
- Bös- oder Fahrlässigkeit durch die Handwerksfirmen
- Gestohlene vormontierte auf der Baustelle gelagerte Fertigbauteile
- Alle bereits montierte und mit dem Gebäude verbundenen Bauteile
Kostenrahmen für die Bauwesenversicherung gegen Diebstahl
Die Kosten für eine Versicherungspolice richten sich nach der Bausumme. Im Mittel verlangen die Anbieter zwischen 0,15 und 0,2 Prozent der Bausumme ohne Diebstahl. Mit Diebstahlschutz werden zwischen 0,25 und 0,5 Prozent verlangt. Wie bei anderen Versicherungstypen kann durch eine Selbstbeteiligung die Prämie gesenkt werden.
Schutzmaßnahmen gegen Diebstahl
Fast alle Versicherer schließen auch die Deckung von Diebstahl in Baracken und Aufbewahrungsschuppen aus. Möglich sind allerdings individuell ausgehandelte Klauseln, wenn gesonderte und gesicherte Lagerorte eingerichtet werden. Typisches Beispiel sind abschließbare Lagercontainer, die nach der Begutachtung eines Anbieters den Umfang des Diebstahlschutzes erhöhen können.