Diese Aspekte sind kritisch bei der Umsetzung einer begehbaren Garage
Eine begehbare Garage kann wertvolle Fläche bieten, wenn sie als Terrasse genutzt wird. Allerdings gibt es einige kritische Punkte, die bereits vor der Umsetzung Beachtung finden sollten:
- die Bausubstanz und Statik der Garage,
- der Zugang zur geschaffenen Terrasse,
- die Sicherheit der neuen Terrasse,
- das Baurecht.
Bauliche Umsetzung
Bei der baulichen Umsetzung sollten zunächst die grundlegenden statischen Gegebenheiten Beachtung finden. Wenn Sie eine neue Garage bauen, sollten Sie gleich ein Modell wählen, welches für eine Nutzung auf dem Dach zugelassen ist. Soll eine vorhandene Garage umgebaut werden, ist wichtig, ob das Dach sich überhaupt ausreichend für die geplante Nutzung belasten lässt.
Überlegen Sie auch, wie die Terrasse betreten werden soll: Eine Außentreppe benötigt zusätzlichen Platz. Soll eine Tür vom Haus dorthin führen, muss auch die Statik des Wohnhauses beachtet werden. Zudem darf dann kein Abstand zwischen Haus und Garage vorhanden sein.
Gestaltung der neuen Terrasse auf der Garage
Bei der Gestaltung der neuen Dachterrasse sind zunächst ebenfalls Sicherheitsaspekte wichtig. Denken Sie daran, dass die neue Dachterrasse ringsum sicher eingezäunt werden muss – auch, wenn die Garage zunächst nicht besonders hoch wirken mag. Herausforderungen stellt häufig auch die Wahl des richtigen Bodenbelags. Dieser darf nur so schwer sein, dass das Garagendach nicht zu stark belastet wird – Steinbeläge fallen daher oft weg.
Stehen diese Bausteine, können Sie sich endlich an die sonstige Gestaltung der Dachterrasse machen. Behalten Sie bei allen Elementen stets das Gewicht im Blick. Spielgeräte wie ein Sandkasten können schnell ein größeres Gewicht auf das Dach der Garage bringen. Am besten beschränken Sie sich auf dem Garagendach auf Pflanzen in kleinen Kübeln und eine Sitzgruppe.
Rechtliche Aspekte
Auch rechtliche Aspekte spielen eine Rolle. Das gilt besonders, wenn die neue Dachterrasse auf eine Garage in Grenzbebauung gebaut werden soll. Denn in diesem Fall hat der Nachbar ein Wort mitzureden. Zudem ist hier häufig eine Baugenehmigung fällig, welche nicht ohne Weiteres erteilt wird. Lassen Sie die rechtlichen Gegebenheiten daher unbedingt prüfen, bevor Sie in den Umbau investieren.