Planung und Entscheidungen
Bevor ein Behindertenaufzug eingebaut werden kann, müssen verschiedene Entscheidungen gefällt werden. Grundsätzlich muss geklärt werden, ob es einen vollständigen Fahrstuhl geben soll, oder ob vielleicht lediglich ein Treppenlift eingebaut werden soll. Für kleine Höhenunterschiede gibt es auch noch den sogenannten Plattformlift.
Ein vollwertiger Behindertenaufzug muss ausreichend groß sein, um einen Rollstuhl aufnehmen zu können. Doch das ist noch nicht alles, denn unter Umständen muss innerhalb der Kabine auch mit dem Rollstuhl gewendet werden.
Rangierflächen einplanen
Es gibt für die verschiedenen Rollstühle genaue Vorgaben, wie groß die Fläche vor einem Aufzug sein muss, damit hier mit dem Rollstuhl bequem gewendet werden kann. Zusätzlich darf der Fahrstuhl sich nicht direkt gegenüber vor einer Treppe öffnen. Hier muss ein Mindestabstand von drei Metern eingeplant werden. Ansonsten muss der Treppenzugang sicher verschlossen werden.
Wenn der Aufzug kein Durchlader ist, das heißt die Kabinentür öffnet sich im nächsten Stock auf der gegenüberliegenden Seite, dann muss auch innerhalb des Fahrstuhls eine Möglichkeit bestehen, um den Rollstuhl zu wenden.
Hilfe bei der Planung
Es ist wichtig, von Beginn an einen Fachmann in die Planungen einzubinden. Dieser kennt nicht nur die genauen Maße, die jeweils für die Fahrstuhlkabine nötig sind. Beispielsweise hängt die zulässige Größe des Innenraums auch von dem Traggewicht des Fahrstuhls ab. Der Fachmann kann dabei helfen, alle gesetzlichen Bestimmungen auch peinlichst genau einzuhalten.
Denn, gerade bei einem Behindertenaufzug sind die Regeln und Normen vielfältig und für den Laien kaum überschaubar. Werden sie jedoch nicht eingehalten, gibt es zum einen keine Förderungen und zum anderen könnte der Aufzug sogar stillgelegt werden.
Verschiedene Typen von Behindertenaufzügen
- Senkrechtaufzug – als Kabinenlift oder mit teilweise offener Kabine – innen und außen realisierbar
- Schrägaufzug – meist als Treppenlift mit Sitz oder Plattform realisiert
- Plattformlift – zur Überbrückung von kleineren Höhen bis etwa 250 Zentimeter
Ausweichmöglichkeit Außenbereich
In einem Einfamilienhaus ist es nicht immer möglich, einen vollwertigen Behindertenaufzug einzubauen. Hier reicht der Platz meistens gerade einmal für einen normalen kleineren Lift aus. Dann sollte man sich Gedanken machen, ob der Aufzug nicht außen am Gebäude angebracht werden kann.