Welche Maße muss ein Behindertenaufzug erfüllen?
Um sicherzustellen, dass ein Behindertenaufzug allen Anforderungen gerecht wird, müssen bestimmte Maße und Spezifikationen eingehalten werden. Diese sind klar definiert und unverzichtbar für die Planung und Installation von Aufzügen, die für Rollstuhlfahrer und andere Personen mit Einschränkungen zugänglich sein sollen.
Mindestabmessungen der Aufzugkabine
Für Neubauten müssen Aufzugskabinen mindestens 110 cm breit und 140 cm tief sein. Diese Größen gewährleisten ausreichend Platz für Rollstuhlfahrer und gegebenenfalls eine Begleitperson.
Türbreite und -höhe
Die Breite der Tür eines Behindertenaufzugs muss mindestens 90 cm betragen, um einen problemlosen Ein- und Ausstieg zu ermöglichen. Die Höhe der Fahrkorb- und Schachttüren sollte mindestens 210 cm betragen, um genügend Kopffreiheit zu gewährleisten.
Bewegungsflächen und zusätzliche Anforderungen
- Bewegungsfläche vor dem Aufzug: Eine Fläche von mindestens 150 cm x 150 cm ist erforderlich, um Rollstuhlfahrern das Manövrieren zu erleichtern.
- Handläufe: Diese sollten in einer Höhe von 90 cm angebracht und mindestens 4 cm im Umfang sein, um einen sicheren Halt zu bieten.
- Steuertasten: Diese sollten zwischen 90 cm und 120 cm Höhe angebracht sein und idealerweise einen Durchmesser von mindestens 20 mm haben. Zur besseren Zugänglichkeit sollten sie auch in Brailleschrift ausgeführt sein.
- Fotozellen: Es sollten zwei Fotozellen in einer Höhe von 25 cm und 75 cm an den Türen angebracht werden, um das sichere Öffnen und Schließen der Türen sicherzustellen.
Durch die Einhaltung dieser Maße und Anforderungen wird sichergestellt, dass Behindertenaufzüge sowohl funktional als auch komfortabel für alle Benutzer sind. Beachten Sie bei der Planung und Installation stets die spezifischen Bedürfnisse der zukünftigen Nutzer und die baulichen Gegebenheiten Ihres Gebäudes.
Die verschiedenen Aufzugstypen nach DIN EN 81-70
Gemäß der Norm DIN EN 81-70 werden Behindertenaufzüge in verschiedene Typen klassifiziert, die sich durch unterschiedliche Kabinenmaße und Türbreiten auszeichnen und somit verschiedene Zugänglichkeitsanforderungen erfüllen.
Aufzugstypen und ihre Spezifikationen
1. Aufzugstyp 1:
- Kabinenmaße (Breite x Tiefe): 1000 mm x 1250 mm
- Türbreite: 800 mm
- Nutzungsprofil: Geeignet für einen Rollstuhlfahrer ohne Begleitperson. Besonders geeignet für bestehende Gebäude mit begrenztem Platzangebot.
2. Aufzugstyp 2:
- Kabinenmaße (Breite x Tiefe): 1100 mm x 1400 mm
- Türbreite: 900 mm
- Nutzungsprofil: Standardmäßig in Neubauten nach DIN 18040 eingesetzt; bietet Platz für einen Rollstuhlfahrer und eine Begleitperson.
3. Aufzugstyp 3:
- Kabinenmaße (Breite x Tiefe): 1100 mm x 2100 mm
- Türbreite: 900 mm
- Nutzungsprofil: Geeignet für einen Rollstuhlfahrer mit mehreren Begleitpersonen oder den Transport einer Krankentrage.
4. Aufzugstyp 4:
- Kabinenmaße (Breite x Tiefe): 1600 mm x 1400 mm oder 1400 mm x 1600 mm
- Türbreite: 900 mm
- Nutzungsprofil: Entwickelt für zwei Rollstuhlfahrer oder einen Rollstuhlfahrer mit mehreren Begleitpersonen.
5. Aufzugstyp 5:
- Kabinenmaße (Breite x Tiefe): 2000 mm x 1400 mm oder 1400 mm x 2000 mm
- Türbreite: 1100 mm
- Nutzungsprofil: Bietet maximalen Platz für einen Rollstuhlfahrer mit mehreren Begleitpersonen und eignet sich hervorragend für öffentliche Gebäude oder größere Einrichtungen.
Diese Aufzugstypen garantieren die barrierefreie Zugänglichkeit für Rollstuhlfahrer und Personen mit anderen Mobilitätseinschränkungen, indem sie spezifische Maßvorgaben einhalten. Achten Sie bei der Auswahl des geeigneten Aufzugstyps stets auf die baulichen Gegebenheiten und die spezifischen Bedürfnisse der Nutzer.
Rollstuhlklassen und Aufzugsgröße
Die Größe der Aufzugskabine ist entscheidend dafür, dass Rollstuhlfahrer den Aufzug sicher und komfortabel nutzen können. Dabei spielt die Rollstuhlklasse eine wesentliche Rolle, da unterschiedliche Rollstühle unterschiedliche Platzbedarfe haben.
Klassifizierung der Rollstühle
1. Klasse A:
- Zulässiges Gewicht: bis 450 kg
- Mindestabmessungen der Kabine: 100 cm Breite x 125 cm Tiefe
- Nutzung: Standard-Rollstühle und leichte elektrische Rollstühle, bevorzugt in bestehenden Gebäuden mit begrenztem Platz.
2. Klasse B:
- Zulässiges Gewicht: bis 630 kg
- Mindestabmessungen der Kabine: 110 cm Breite x 140 cm Tiefe
- Nutzung: Elektrische Rollstühle, oft für Innenräume konzipiert, sowie Rollstühle mit kleineren Rädern.
3. Klasse C:
- Zulässiges Gewicht: bis 1275 kg
- Mindestabmessungen der Kabine: 200 cm Breite x 140 cm Tiefe
- Nutzung: Elektrische Rollstühle für den Straßenverkehr, ideal für längere Strecken und den Transport mehrerer Personen oder zusätzlicher Mobilitätshilfen.
Durch die genaue Kenntnis der Anforderungen der verschiedenen Rollstuhlklassen können Sie die passenden Aufzugsabmessungen für Ihre Bedürfnisse bestimmen. Beachten Sie dabei stets die spezifischen Platzanforderungen der Nutzer, um Barrierefreiheit und optimale Bewegungsfreiheit im Aufzug zu gewährleisten.
Weitere wichtige Maße und Anforderungen
Bei der Planung eines Behindertenaufzugs müssen neben den grundlegenden Kabinen- und Türmaßen weitere wichtige Anforderungen berücksichtigt werden, um die Barrierefreiheit und Benutzerfreundlichkeit sicherzustellen.
Mindesthöhen und Positionen
1. Bedienelemente:
- Höhe der Tasten: Zwischen 90 cm und 120 cm, um sowohl für Rollstuhlfahrer als auch für stehende Personen gut erreichbar zu sein.
- Durchmesser: Mindestens 20 mm, idealerweise mit Brailleschrift zur Unterstützung sehbehinderter Personen.
2. Handläufe:
- Höhe: 90 cm; notwendig, um einen sicheren Halt während der Fahrt zu gewährleisten.
- Umfang: Mindestens 4 cm, damit sie gut greifbar sind.
3. Ruftasten in den Stockwerken:
- Höhe: Zwischen 90 cm und 120 cm, damit auch Rollstuhlfahrer sie problemlos erreichen können.
- Mindestabstand von der Wand: 50 cm, um genügend Freiraum für die Bedienung zu gewährleisten.
Zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen
1. Fotozellen:
Höhe: Zwei Fotozellen sollten in einer Höhe von 25 cm und 75 cm an der Tür angebracht sein, um eine sichere Türöffnung und -schließung zu gewährleisten.
2. Spiegel:
Spiegel können besonders bei schmalen Aufzügen hilfreich sein, um Rollstuhlfahrern das Rückwärtsfahren zu erleichtern. Sie sollten so angebracht sein, dass sie mindestens 30 cm über dem Boden enden.
3. Rutschhemmender Boden:
Der Bodenbelag sollte rutschfest sein, um auch bei feuchtem Wetter für Rollstuhlfahrer Sicherheit zu bieten.
Durch die genaue Berücksichtigung dieser zusätzlichen Maße und Anforderungen wird sichergestellt, dass der Aufzug alle Normen für Barrierefreiheit erfüllt und gleichzeitig die Sicherheit und den Komfort für alle Benutzer gewährleistet. Achten Sie immer darauf, alle baulichen Gegebenheiten und individuellen Bedürfnisse der Nutzer in die Planung mit einzubeziehen.
Planung und Installation
Die Planung und Installation eines Behindertenaufzugs erfordert präzises Vorgehen und eine gründliche Vorbereitung. Es ist wichtig, die baulichen Gegebenheiten des Gebäudes sorgfältig zu analysieren und den vorhandenen Platz auszumessen, um den geeignetsten Aufzugstyp auszuwählen.
Wichtige Schritte zur Planung
1. Bedarfsanalyse und Beratung:
- Ermitteln Sie den genauen Bedarf der Nutzer, einschließlich der Art des Rollstuhls und der spezifischen Mobilitätseinschränkungen.
- Lassen Sie sich umfassend von einem Fachmann beraten, der Erfahrung mit behindertengerechten Aufzugslösungen hat. Solche Experten können auch über mögliche Fördermittel und rechtliche Anforderungen informieren.
2. Anforderungen an den Einbauort:
- Wählen Sie einen geeigneten Standort im Gebäude, an dem der Aufzug installiert werden kann, ohne die Tragstruktur zu beeinträchtigen.
- Beachten Sie, dass öffentliche Gebäude häufig strengeren Vorschriften unterliegen als private Wohnhäuser.
3. Technische Planung:
- Berücksichtigen Sie die Größe des Liftschachts und die erforderlichen Bewegungsflächen vor den Aufzugstüren.
- Planen Sie die Platzierung von Handläufen und Bedienelementen in der Kabine, um die größtmögliche Benutzerfreundlichkeit zu gewährleisten.
Installation
1. Bauliche Anpassungen:
- Bereiten Sie den Einbauort durch notwendige bauliche Anpassungen vor, wie Wanddurchbrüche oder die Statikverstärkung.
- Stellen Sie sicher, dass alle Komponenten den Vorgaben der DIN EN 81-70 und weiteren relevanten Normen entsprechen.
2. Schacht und Maschinenraum:
- Errichten Sie den Aufzugsschacht gemäß den Planungsangaben und installieren Sie alle wichtigen Antriebs- und Steuerungskomponenten.
- Bei maschinenraumlosen Aufzügen befinden sich alle wesentlichen Komponenten im Schacht selbst, was zusätzliche Raumanforderungen reduziert.
3. Inbetriebnahme und Prüfung:
- Nach der Installation muss der Aufzug umfangreich getestet werden. Diverse Sicherheitsprüfungen stellen sicher, dass alle Funktionen reibungslos und gefahrlos arbeiten.
- Beauftragen Sie eine autorisierte Prüforganisation, um die endgültige Abnahme und Zertifizierung des Aufzugs durchzuführen.
Berücksichtigung der Nutzeranforderungen
- Individualisierung: Besprechen Sie mit Ihrem Fachplaner spezielle Anpassungen, die auf die individuellen Bedürfnisse der Nutzer zugeschnitten sind. Dies könnte etwa eine besondere Platzierung von Bedienelementen oder die Integration sogenannter Totmannsteuerungen sein.
- Sicherheit: Achten Sie darauf, dass Sicherheitsvorkehrungen wie rutschfeste Bodenbeläge und Handläufe in der Höhe von 90 cm vorhanden sind.
Durch sorgfältige Planung und fachgerechte Installation eines Behindertenaufzugs erhöhen Sie nicht nur die Mobilität, sondern auch die Lebensqualität für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen. Alle Schritte sollten genau dokumentiert und erforderlichenfalls angepasst werden, um höchste Standards in Bezug auf Barrierefreiheit und Nutzerfreundlichkeit zu gewährleisten.