Woran kann beißender Geruch im Treppenhaus liegen?
Ursachen können Ausdünstungen aus Materialien, Personen oder chemischen Reaktionen bestimmter Stoffe sein. Beißender Geruch in Treppenhäusern wurde aus folgenden Gründen nachgewiesen:
- Ameisensäure (Entkalker)
- Formaldehyd (Ausdünstungen aus Möbeln und Spanplatten)
- Heizöl (Diffusion im Mauerwerk)
- Lagerung von Düngemitteln (Ammoniak)
- Lebererkrankungen (Haut scheidet Ammoniak aus)
- Salmiakgeist (Ammoniakwasser)
- Schmelz von Kabeln und Schaltern
- Schwitzen (Hochleistungssportler scheiden Ammoniak aus)
- Urin (Konzentrations- und Mengenabhängig)
- (Wein-)essig (Reinigungs- und Entkalkungsmittel)
Die Quelle des Geruchs kann auch im Keller liegen, beispielsweise ein verstecktes Chemielabor zur Herstellung von Drogen.
Wie wird beißender Geruch im Treppenhaus definiert?
Im Gegensatz zu einem muffig riechenden Haus oder dem Geruch von faulen Eiern wirkt sich ein beißender Geruch spürbar auf die Atmungsorgane aus. Die Nase wird zum Nießen gereizt, die Augen tränen und die Atemwege entwickeln Schmerzsymptome. Beißender Geruch ist ein Warnsignal. Daher sollte im Zweifelsfall immer ein Geruchsexperte (DEKRA, TÜV, Labore) hinzugezogen werden. In einigen Bundesländern gibt es Geruchsimmissionsrichtlinien, die eine erste Einstufung ermöglichen. Symptome sind kein Beweis, da bei der sogenannten Toxikopie ein Placeboeffekt auftritt.
Welche Folgen kann beißender Geruch im Treppenhaus haben?
Viele Quellen beißender Gerüche haben alkalische, ätzende und reizende Eigenschaften. Ammoniak ist ein Gefahrstoff, der schnell zu Entzündungen und Verätzungen der Schleimhäute führen kann. Ammoniak kann auch geistige Verwirrung hervorrufen und ist zudem explosiv. Andere Verursacher beißender Gerüche (Formaldehyd, schwelende Kunststoffe) stehen zumindest im Verdacht, Krebs auszulösen.
Begründet beißender Geruch im Treppenhaus eine Mietminderung?
Ebenso wie die pauschale Beurteilung, ob ein Geruch beißend oder nur unangenehm ist, kann auch die Möglichkeit einer Mietminderung nicht pauschal beurteilt werden. Wird eine Mietminderung von Gerichten als zulässig beurteilt, liegt sie in der Regel zwischen 5 und 10 Prozent der Warmmiete. Bevor die Miete gemindert werden kann, muss eine Mängelanzeige mit Fristsetzung zur Mängelbeseitigung erfolgen. Zeugenaussagen, die der Mängelanzeige beigefügt werden, können mehr Überzeugungskraft entwickeln.