Die Bedeutung der Drittel-Regelung
Die Drittel-Regelung ist eine zentrale Vorschrift im Bundeskleingartengesetz (BKleingG) und gliedert die Nutzung eines Kleingartens optimal in drei Bereiche. Diese Regelung dient nicht nur der Klarstellung der kleingärtnerischen Nutzung, sondern auch der Erhaltung und Förderung eines ausgewogenen Nutzungskonzeptes für Kleingärten.
Nach dieser Regelung sollte die Gartenfläche wie folgt aufgeteilt werden:
- Ein Drittel für den Anbau von Nutzpflanzen: Mindestens ein Drittel der gesamten Parzellenfläche muss für den Anbau von Obst und Gemüse vorgesehen werden. Diese Fläche soll dazu dienen, Eigenbedarf zu decken und die Selbstversorgung zu fördern.
- Ein Drittel für bauliche Nutzungen: Hierzu zählen Lauben, Freisitze, Pergolen, Wege und Zäune. Diese Flächen sind notwendig, um die strukturelle und infrastrukturelle Ordnung in der Anlage zu gewährleisten.
- Ein Drittel für Erholungs- und Zierflächen: Dieser Bereich ist für Rasenflächen, Zierpflanzen und andere gärtnerische Gestaltungen bestimmt. Es kann auch Platz für einen Pool oder Spielgeräte bieten, solange die örtlichen Kleingartenverordnungen das zulassen.
Die Drittel-Regelung unterstützt die Ziele des Bundeskleingartengesetzes, indem sie sowohl den Anbau von Gartenbauerzeugnissen als auch die Erholung und Freizeitgestaltung in harmonischer Weise ermöglicht. Dies trägt zur Schaffung eines naturnahen Gartenraums bei, der sowohl praktische als auch ästhetische Bedürfnisse erfüllt.
Um die Einhaltung dieser Regelung zu gewährleisten, kann es hilfreich sein, regelmäßig die Nutzung und Aufteilung der Gartenfläche zu überprüfen und entsprechend anzupassen. Flexibilität ist dabei erlaubt, solange der kleingärtnerische Charakter der Anlage gewahrt bleibt.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Berechnung der Anbaufläche
Um die erforderliche Anbaufläche in Ihrem Kleingarten effizient zu berechnen, folgen Sie diesen detaillierten Schritten:
1. Gesamte Gartenfläche ermitteln: Finden Sie die Gesamtfläche Ihres Kleingartens heraus, die normalerweise im Pachtvertrag angegeben ist.
2. Bestimmung der notwendigen Anbaufläche: Nach der Drittel-Regelung müssen mindestens 33% der gesamten Gartenfläche für den Anbau von Nutzpflanzen genutzt werden.
Beispiel: Bei einer Gesamtfläche von 300 m² sollten etwa 100 m² für den Anbau von Obst und Gemüse verwendet werden.
3. Berechnung der tatsächlich genutzten Anbaufläche:
- Obstbäume und Sträucher: Messen Sie den Durchmesser der Baumkronen Ihrer Obstbäume und verwenden Sie die Formel für die Kreisfläche (Radius² x π), um die Bedeckungsfläche zu berechnen.
- Gemüsebeete: Messen Sie die Länge und Breite Ihrer Gemüsebeete. Multiplizieren Sie diese Werte, um die Fläche zu erhalten (Länge x Breite).
- Beerensträucher: Schätzen Sie die Fläche, die Ihre Beerensträucher einnehmen. Nutzen Sie Längen- und Breitenmessungen oder approximieren Sie kreisförmige Flächen.
- Weitere Anbauflächen: Berücksichtigen Sie auch Flächen, auf denen mehrjährige Nutzpflanzen wie Erdbeeren oder Rhabarber wachsen.
4. Summierung der Anbauflächen: Addieren Sie alle gemessenen und geschätzten Flächen der verschiedenen Anbauflächen. Überprüfen Sie, ob die Summe mindestens ein Drittel der Gesamtfläche Ihres Kleingartens entspricht.
Beispiel: Wenn Ihre Berechnungen ergeben, dass die Flächen für Obstbäume, Gemüse und Beerensträucher zusammen 103 m² ergeben, haben Sie die Vorgaben für einen Garten von 300 m² (ein Drittel = 100 m²) erfüllt.
Zusätzliche Hinweise zur Drittel-Regelung
Die Drittel-Regelung im Bundeskleingartengesetz ermöglicht Ihnen eine flexible und vielfältige Gestaltung Ihres Kleingartens. Hier sind einige praktische Hinweise, um diese Regelung erfolgreich umzusetzen:
- Berücksichtigung von Boden- und Klimabedingungen: Passen Sie den Anbau von Obst und Gemüse an die spezifischen Bedingungen Ihres Gartens an. Beispielsweise benötigen Erdbeeren und Rhabarber mehr Platz in sandigen Böden, während schwerere Lehmböden ideal für Kartoffeln und Kohl sind.
- Saisonale Anpassungen: Überlegen Sie, wie Sie die Anbaufläche das ganze Jahr über nutzen können. Im Frühjahr können frühe Gemüsesorten wie Radieschen und Salat gepflanzt werden, während im Sommer und Herbst Platz für Tomaten, Zucchini und Kürbis geschaffen wird.
- Mehrjährige Pflanzen: Berücksichtigen Sie beim Planen mehrjähriger Pflanzen wie Obstbäume und Beerensträucher deren jährlichen Platzbedarf. Diese Pflanzen benötigen über die Jahre zunehmend Raum und sollten entsprechend eingeplant werden.
- Strukturelle und ästhetische Integration: Nutzen Sie Wege, Pergolen und andere bauliche Elemente nicht nur funktional, sondern auch ästhetisch, um den Garten optisch zu strukturieren. Dies fördert eine harmonische Gesamtgestaltung, in der sich der Anbau nahtlos in den Erholungsbereich einfügt.
- Minimierung von Abweichungen: Kleinere Abweichungen von der genauen Drittelaufteilung sind in der Regel zulässig, solange der Charakter des Kleingartens bewahrt bleibt. Bei geplanten Anpassungen sollten Sie jedoch stets Rücksprache mit Ihrem Kleingartenverein halten.
Indem Sie diese Hinweise beachten, können Sie einen Kleingarten schaffen, der sowohl produktiv als auch entspannend ist, alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt und gleichzeitig Ihre persönlichen Bedürfnisse und Vorlieben berücksichtigt.