Wer legt besonders erhaltenswerte Bausubstanz fest?
In der Regel bestätigt der Leiter des Stadtplanungsamtes die besonders erhaltenswerte Bausubstanz als eine Art „Denkmalschutz light“. In der Praxis haben sich folgende Entscheidungskriterien herausgebildet:
- Die Bausubstanz prägt das Dorf-, Stadt- oder Landschaftsbild
- Die Bausubstanz repräsentiert eine lokal bedeutsame historische Epoche
- Die Bausubstanz hat die Weltkriege überstanden und besitzt eine zeittypische Aussage
- Die Bausubstanz würde durch eine Sanierung ihren unverwechselbaren Charakter verlieren
Im Antragsformular für die Förderung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sind acht Einstufungskriterien aufgelistet.
Was spricht für besonders erhaltenswerte Bausubstanz?
1. Die Bausubstanz unterliegt einer örtlichen Erhaltungssatzung nach Baugesetzbuch
2. Die Bausubstanz ist Bestandteil einer lokalen baukulturellen Sanierungsmaßnahme
3. Die Bausubstanz wird vom Stadtentwicklungskonzept als solche ausgewiesen
4. Die Bausubstanz ist durch andere Regelungen (Bebauungsplan, Satzung) als solche ausgewiesen
5. Die Bausubstanz ist Teil eines denkmalgeschützten Ensembles
6. Die Bausubstanz liegt in einem Bereich mit eingetragener besonderer Denkmalbedeutung
7. Die Bausubstanz ist aufgrund seines Alters oder seiner Lage orts- oder landschaftsbildprägend
8. Die Bausubstanz repräsentiert die regionale Bautradition
Ist besonders erhaltenswerte Bausubstanz besonders geschützt?
Mit der Bestätigung durch das Stadtplanungsamt erhält die Bausubstanz zwei entscheidende Vorteile:
1. Nach § 105 GEG sind für besonders erhaltenswerte Bausubstanz Abweichungen von den gesetzlichen Anforderungen möglich
2. Es können Fördermittel bei der KfW, in den Programmen des Bundesministeriums für Kultur und Medien und anderen Stellen beantragt werden, ähnlich wie für Denkmäler.
Ist besonders erhaltenswerte Bausubstanz denkmalgeschützt?
Besonders erhaltenswerte Bausubstanz steht nicht unter Denkmalschutz. Eigentumsbeschränkungen und Weisungsbefugnisse der Denkmalschutzbehörde entfallen daher, soweit nicht örtlich etwas anderes bestimmt ist. Denkmalschutz entsteht erst, wenn die Bausubstanz oder ein Gebäude zum Denkmal erklärt und in die Denkmalliste eingetragen wird. Wie bei den „echten“ Denkmälern kann besonders erhaltenswerte Bausubstanz sowohl im Innenbereich als auch im Außenbereich ausgewiesen werden.
Wie alt muss besonders erhaltenswerte Bausubstanz sein?
Es gibt kein Höchst- oder Mindestalter für besonders erhaltenswerte Bausubstanz. Ob die Bausubstanz aus dem Mittelalter stammt, im Bauhausstil um 1930 errichtet wurde oder ein Zeugnis zeitgenössischer Architektur darstellt, ist unerheblich.