Baum fällen im Kleingarten – ja oder nein?
Ob Sie einen Baum in Ihrem Kleingarten fällen dürfen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Es gibt keine generelle Erlaubnis oder Verbot, und daher müssen unterschiedliche Regelungen berücksichtigt werden:
- Verkehrssicherheit: Bäume, die eine akute Gefahr darstellen, beispielsweise durch mögliche Umsturzgefahr, dürfen gefällt werden. In solchen Fällen kann sogar während der Vegetationsperiode eine Fällgenehmigung erteilt werden.
- Baumschutzsatzungen der Gemeinden: Diese Satzungen regeln häufig das Fällen von Bäumen auf privaten Grundstücken. Oftmals wird ein Mindestumfang des Stammumfangs genannt, ab dem Fällungen genehmigungspflichtig sind.
- Kleingartenordnung: In Kleingartenanlagen gelten besondere Vorschriften. Hochwachsende Waldbäume sind oft nicht erlaubt und vorhandene müssen bei Pächterwechsel beseitigt werden.
- Artenschutz: Höhlen oder Horste, die von geschützten Tieren wie Spechten oder Fledermäusen genutzt werden, dürfen nicht zerstört werden. Vor der Fällung muss geprüft werden, ob solche Tiere im Baum wohnen.
- Genehmigungspflicht: In vielen Fällen ist vor der Fällung eine Genehmigung erforderlich. Informieren Sie sich bei der zuständigen Behörde oder dem Kleingartenverein über die regionalen Regeln.
Ein Baum erfüllt wertvolle ökologische Funktionen. Überlegen Sie daher sorgfältig, ob eine Fällung wirklich notwendig ist oder ob Alternativen wie Rückschnitt oder Verpflanzung möglich sind.
Vorschriften und Regelungen
Wenn Sie Bäume in Ihrem Kleingarten langfristig erhalten möchten, müssen Sie verschiedene gesetzliche Vorschriften und lokale Regelungen beachten. Sie gelten für Pflanzung, Pflege und Fällung von Bäumen und sollen sowohl die Sicherheit als auch den Naturschutz gewährleisten.
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
Das Bundesnaturschutzgesetz erlaubt das Fällen oder starke Zurückschneiden von Bäumen außerhalb des Waldes in der Vegetationsperiode vom 1. März bis 30. September nur in Ausnahmen, etwa zur Abwendung akuter Gefahren.
Baumschutzsatzungen der Städte und Gemeinden
Viele Kommunen erlassen Baumschutzsatzungen, die den Schutz bestimmter Bäume regeln. Diese Satzungen können festlegen:
- Ab welchem Stammumfang Bäume genehmigungspflichtig gefällt werden dürfen.
- Welche Baumarten unter besonderem Schutz stehen.
Bevor Sie Maßnahmen ergreifen, informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde über diese spezifischen Regelungen.
Regelungen in Kleingartenanlagen
Zusätzlich zu allgemeinen Baumschutzregelungen gibt es spezielle Bestimmungen für Kleingärten:
- Hochwachsende Bäume, insbesondere Waldbäume, sind oft unzulässig und müssen eventuell bei Pächterwechsel entfernt werden.
- Die Rahmenkleingartenordnung legt häufig fest, dass nur niedrigwachsende oder durch Schnittmaßnahmen klein gehaltene Ziergehölze zulässig sind.
Artenschutzregelungen
Nistplätze und Lebensstätten geschützter Tierarten wie Spechte oder Fledermäuse sind ganzjährig geschützt. Das bedeutet, dass entsprechende Bäume nicht zerstört oder gestört werden dürfen.
Dokumentationspflichten
Um Konflikte zu vermeiden, sollten Sie wichtige Schritte und Beobachtungen dokumentieren:
- Notieren Sie, welche Vögel oder Tiere den Baum nutzen und machen Sie Fotos.
- Bewahren Sie alle Genehmigungen und Korrespondenzen sorgfältig auf.
Durch das Einhalten dieser Vorschriften tragen Sie aktiv zum Schutz wertvoller Baum- und Tierbestände in Ihrem Kleingarten bei.
Was Sie vor dem Fällen eines Baumes tun sollten
- Sicherheitsvorkehrungen treffen: Tragen Sie geeignete Schutzausrüstung wie Schutzbrille, Schutzhandschuhe, Helm mit Gehörschutz, Arbeitshose und festes Schuhwerk, um Verletzungsrisiken zu minimieren.
- Umgebung analysieren: Beurteilen Sie den Standort des Baumes und seine Umgebung sorgfältig. Achten Sie auf nahegelegene Gebäude, Stromleitungen, Zäune und andere Hindernisse.
- Sichere Technik anwenden: Wenn Sie den Baum selbst fällen möchten, sollten Sie mit den richtigen Techniken und dem Umgang mit Motorsägen vertraut sein. Andernfalls können unkontrollierte Stürze zu Schäden und Verletzungen führen.
- Nach der Fällung aufräumen: Säubern Sie den Arbeitsbereich gründlich. Entfernen Sie alle Äste, Zweige und Schnittgut und verstauen Sie Werkzeuge sicher.
Diese Schritte helfen Ihnen, die Baumfällung sicher und effizient durchzuführen und unvorhergesehene Probleme zu vermeiden.
Alternativen zur Fällung
Statt einen Baum radikal zu fällen, gibt es verschiedene schonende Maßnahmen, die dem Baum und Ihrem Kleingarten zugutekommen können:
- Kronensicherung: Techniken wie das Anbringen von Seilen und Stützen erhöhen die Stabilität des Baumes. Dies ist insbesondere bei älteren oder geschädigten Bäumen notwendig.
- Baumverjüngung: Eine durchdachte Verjüngung des Baumes verbessert seine Vitalität, indem alte und schwache Äste entfernt werden, während die natürliche Wuchsform beibehalten wird.
- Unterstützung des Wurzelbereichs: Verbessern Sie den Boden rund um den Baum durch Nährstoffzugabe und ausreichende Bewässerung, insbesondere in Trockenzeiten.
- Ersatz- und Ausgleichspflanzungen: Falls eine Fällung unvermeidlich ist, pflanzen Sie standortgerechte und heimische Gehölze als Ersatz. Diese Integration bietet der heimischen Tierwelt wertvollen Lebensraum.
Bedenken Sie stets den ökologischen Nutzen eines Baumes. Oft können kleinere Rückschnitte oder Pflegemaßnahmen den gewünschten Effekt erzielen, ohne den Baum vollständig entfernen zu müssen.